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� 7g n.F. und SBV bei 4/3 Rechner - Dragon - 22.10.2008 10:21 Hallo Gemeinde, sitze vor dem Abschluss einer GbR. 4/3-Rechner. Der Gewinn in diesem Jahr betr�gt etwa 60.000,- �. Demnach k�nnte man hier ja einen Investitionsabzugsbetrag bilden. Mein Problem ist aber folgendes einer der Gesellschafter hat in seinem SBV in 2005 eine Anspar-RL i.H.v. 54.000,- � gebildet, welche nun aufgel�st werden muss. Somit steigt der Gewinn auf 114.000,- � (Gewinnzuschlag mal au�en vorgelassen). Ist jetzt innerhalb der Gesellschaft noch die Bildung eines IAB�s m�glich, da ja die 100.000,- � noch im Raum stehen? Eventuell auch wieder im SBV? Mir ist klar, dass ich keine IAB�s bilden kann, auch nicht im SBV, wenn der Gewinn �ber 100.000,- � vor Ber�cksichtigung der IAB�s liegt. Meine Frage daher ist beim Gewinn auf den Gewinn der Mitunternehmerschaft (60.000) abzustellen oder auf den Gesamtgewinn (114.000) also inkl. SBV? Danke schon mal f�r mehr Input. RE: � 7g n.F. und SBV bei 4/3 Rechner - phönix - 22.10.2008 10:49 M.E. bezeiht sich der 7g auf den steurlichen Gewinn vor IAB - also dens teuerlichen Gewinn nach Aufl�sung der 7g-R�cklage. Damit wohl keine Chance f�r Dich, den IAB in Ansatz zu bringen. RE: � 7g n.F. und SBV bei 4/3 Rechner - Dragon - 22.10.2008 11:01 Also der Gewinn bezogen auf alle Gesellschafter? In meinem Fall ja wie folgt. Gewinn GbR = 60.000 �. Gewinn SBV (des B�s) 54.000 �. Gewinnanteil A = 30.000 Gewinnanteil B = 30.000 _____________________Gewinn SBV = 54.000 Summe A _____= 30.000 Summe B____= 84.000 . Das hat mir mein Bauch auch so gesagt, obwohl es so ganz sch�n bl�d ist. ![]() RE: � 7g n.F. und SBV bei 4/3 Rechner - Kiharu - 22.10.2008 11:09 Also, mein tolles Skript zum Unternehmensteuerreformgesetz sagt dazu: Es gilt die gesellschaftsbezogene Betrachtung und daher ist auf den Gesamtgewinn der Mitunternehmerschat abzustellen. � 7g Abs. 7 RE: � 7g n.F. und SBV bei 4/3 Rechner - zaunkönig - 23.10.2008 00:18 Hallo, gesellschaftsbezogene Betrachtung. Warum nicht freiwillig bilanzieren. W�re doch eine �berlegung Wert. RE: � 7g n.F. und SBV bei 4/3 Rechner - showbee - 23.10.2008 08:12 @Dragon: die Personengesellschaft/Mitunternehmerschaft ist Gewinnermittlungssubjekt, die Gewinnermittlungsvorschriften gelten f�r die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit und nicht f�r die einzelnen Gesellschafter. Im �brigen verweist die Norm bereits auf "den Betrieb", und der wird durch die Gesellschaft betrieben. Das Erfordernis des SBV existiert ja nur, weil BV vorliegt, welches nicht handelsrechtlich der Gesellschaft zuzuweisen ist. Nichtbetrachtung SB-Ergebnisse w�rde eine "Bilanzb�ndel"Betrachtung erfordern, also die Teilbetriebe der Gesellschaft machen die Mitunternehmerschaft aus. Diese Betrachtungsweise ist glaub ich seit 30 Jahren vom BFH �berwunden worden. RE: � 7g n.F. und SBV bei 4/3 Rechner - Dragon - 23.10.2008 08:19 zaunk�nig schrieb:Hallo, Bilanzieren ist mir auch schon in den Kopf gestiegen, aber das kriegen wir beim Mandanten (Zahn�rzte) nicht hin. Zumal der Gewinn durch die �berleitung nochmal "Extrem" steigen w�rde. Des weiteren t�tigen wir nicht die Buchhaltung, so dass am Jahresende der Aufwand hinsichtlich Abgrenzungen etc. deutlich steigen w�rde. Trotzdem Dank an Euch RE: � 7g n.F. und SBV bei 4/3 Rechner - Taxman - 15.01.2009 12:17 f�r leute die auch noch an 2007 vielleicht interessant, dass f�r freiberufler der � 7g EStG n.F. erst ab 2008 anzuwenden ist. Ergibt sich aus �� 4a I 1, 52 I, 52 XXIII EStG RE: � 7g n.F. und SBV bei 4/3 Rechner - Jive - 15.01.2009 12:57 Taxman schrieb:f�r leute die auch noch an 2007 vielleicht interessant, dass f�r freiberufler der � 7g EStG n.F. erst ab 2008 anzuwenden ist. Ergibt sich aus �� 4a I 1, 52 I, 52 XXIII EStG Und die Gegenmeinung dazu :-) Regelung �ber den Investitionsabzugsbetrag gilt auch f�r Freiberufler bereits im Kalenderjahr 2007 ( ODF Rheinland, Kurzinformation ESt Nr. 35/2008 vom 27.06.2008) NAchzulesen auch in "Der Betrieb" Seite 2623 in der Ausgabe Nr. 48 vom 28. November 2008 lg, Jive RE: � 7g n.F. und SBV bei 4/3 Rechner - Taxman - 15.01.2009 13:59 touch� standardantwort: da unterlag ich wohl einer fehlinformation, ziehe deshalb meine aussage zur�ck, und behaupte frech das gegenteil ![]() Ciao Tax |