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Freibetrag LSt-Karte - Opa - 10.11.2008 18:04 Mann u. Frau (nicht verheiratet, beide AN) kaufen vermietetes Haus --> voraussichtl. dauerhaft Verlust (durch Afa, Schuldzinsen usw.) die ersten Jahre. Dieser Verlust ergibt sich ja nun aus der Grundstücksgemeinschaft (Beteiligung). Wenn ich den § 39a EStG richtig lese, können sie diesen Verlust sich nicht auf der LSt-Karte als FB eintragen lassen, weil es eben kein Verlust aus VuV, sondern aus einer Beteiligung ist. Ist das richtig? RE: Freibetrag LSt-Karte - showbee - 10.11.2008 18:51 Woraus aus § 39a EStG entnimmst du das? Hier ist mE § 39a Abs. 1 Nr. 5b EStG einschlägig. Auch Beteiligungseinkünfte die aus GuE "stammen" sind "normale Einkünfte". RE: Freibetrag LSt-Karte - Opa - 10.11.2008 19:35 Sorry, aber irgendwie hat ich einen Knoten im Hirn. |