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� 4 Nr. 21 b UStG - Vorwitzig - 17.12.2008 14:32 kann mir jemand sagen, in welchem Umfang ein selbst�ndiger Lehrer an einer Bildungseinrichtung t�tig sein muss, damit die Leistung nach � 4 Nr. 21 b UStG umsatzsteuerfrei ist ? In den Richtlinien steht, dass einzelne Vortr�ge nicht ausreichen. Was ist, wenn jemand an einer Uni 1 x im Jahr (wiederkehrend) einen Vortrag im Rahmen einer Vorlesungsreihe h�lt (mehrere Dozenten halten zu einem bestimmten Themenkreis jeweils 1 Vorlesung)? Kennt jemand Rechtsprechung dazu? RE: � 4 Nr. 21 b UStG - zaunkönig - 17.12.2008 17:54 Hallo, d�rfte wohl nicht ausreichen! Zitat:Eint�gige Fortbildungsseminare mit selbst�ndigem Referenten f�r Steuerberater sind umsatzsteuerpflichtig RE: � 4 Nr. 21 b UStG - Vorwitzig - 17.12.2008 18:03 danke Zaunk�nig, aber das Urteil ist zum alten Recht ergangen, als es den heutigen � 4 Nr. 21 b noch nicht gab. Deshalb meine ich, dass es nicht passt. RE: � 4 Nr. 21 b UStG - Kiharu - 18.12.2008 09:25 Hab mich mal durch Juris und unsere B�cherei gew�hlt und kann die Frage auch nicht zweifelsfrei beantworten. In den Richtlinien steht "Die T�tigkeit muss regelm��ig und f�r eine gewisse Dauer ausge�bt werden." Wie immer schwammig. Der BFH hat in einem Urteil vom 17.04.08, V R 58/05 dazu folgendes geschrieben: Zitat:Bei den eint�gigen Fortbildungsseminaren handelt es sich ferner nicht um einen in einen Lehr- oder Studienplan eingebetteten Unterricht. Das trifft hier aber nicht zu, da die Vorlesung ja im Rahmen eines Studienplanes eingebettet war. Ich werde aber nochmal weiter schauen. Vielleicht finde ich noch was. RE: � 4 Nr. 21 b UStG - showbee - 18.12.2008 17:09 @Vorwitzig, warum hast du denn ein Problem? Wenn ich den Gesetzestext und A112a der UStR lese, sollte das alles passen. Wo hast du bedenken? Bei der Regelm��igkeit & Dauer oder weil nur im "Verbund" gelehrt wird? Gerade Blockveranstaltungen mit mehreren Dozenten alle 2 Semester sind eigentlich normal und nicht au�ergew�hnlich. RE: � 4 Nr. 21 b UStG - Vorwitzig - 18.12.2008 17:17 ich habe hier jemanden, der f�r zahlreiche Bildungstr�ger, die nach � 4 Nr. 21 a umsatzsteuerbefreit sind, Semimare/Vorlesungen abh�lt, ab�r niemals mehrmals hintereinander, sondern immer nur 1 Seminar oder 1 Vorlesungsstunde. F�r wen reicht 1 Vortrag nicht aus? F�r den Veranstalter (d�rfte logisch sein, weil eine einzelne Veranstaltung kaum eine Berufsausbildung darstellen d�rfte) oder auch f�r den freiberuflich t�tigen Dozenten? RE: � 4 Nr. 21 b UStG - showbee - 18.12.2008 17:49 Hi, Steuerfrei m.E. soweit der Vortrag in einen Lehrplan eingebunden ist, weil nur dann ist es Unterrichtsleistung. Einzelne Vortr�ge ohne Zusammenhang sind dann m.E. nicht befreit. Bsp. Eine Privatschule bietet Unterricht zur Vorbereitung auf einen Berufsabschluss an (also Schule nach � 4 Nr. 21 a) bb) UStG). Die Schule ist nur mit dem Unterricht befreit. Wenn nun im Rahmen des Lehrplanes bspw. ein Vortrag zum Arbeitsrecht passt und nur diesen ein Externer �bernimmt, dann w�re der m.E. auch frei. Anders: Eine Privatschule bietet regelm��ig zur Fortbildung der Personalabteilungsmenschen einen Wochenendkurs im AGG (Allg.Gleichbehandl.Gesetz) an und diesen �bernimmt der Externe. Dann ist das f�r die Privatschule m.E. keine Schul- oder Bildungszweck dienende Leistung und f�r den Externen dementsprechend auch nicht frei. So w�rde ich die Unterscheidung ansetzen. Mfg showbee RE: � 4 Nr. 21 b UStG - Vorwitzig - 18.12.2008 17:52 ja, so halte ich das auch f�r sinnvoll. Die Ausf�hrungen in den UStR sind irritierend. |