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Treuhandvertrag GmbH
20.06.2008, 14:02
Beitrag: #1
Treuhandvertrag GmbH
Wo kann ich etwas zur steuerlichen Behandlung von Treuh�nder und Treugeber bei einer GmbH nachlesen?

Grunds�tzlich gilt doch die Aussage, dass steuerlich alles dem Treugeber zuzurechnen ist. Ich tue mich aber gerade schwer damit, die personelle Verflechtung bei einer Betriebsaufspaltung zu pr�fen, au�erdem noch verdeckte Einlage bei Mietverzicht, weil ich nicht finde, welche Person von den beiden (Treuh�nder oder Treugeber) abzupr�fen ist.

Vielen Dank

Gruß Lemgun
_______________________________________________________________________________
"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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22.06.2008, 07:18
Beitrag: #2
RE: Treuhandvertrag GmbH
Hallo,

habe selbst nichts in meiner Datenbank und kann lediglich Hinweise auf Literatur geben:

1. DB vom 18.11.2005, Heft 46, Seite 2488-2490

Einkommensteuer/Abgabenordnung

Die verdeckte Treuhand an GmbH-Anteilen
RA Dr. Barbara Fohler / RA Dr. Georg Greitemann, LL.M., M�nchen



2.
M�nchener Anwaltshandbuch GmbH-Recht
Sprache: Deutsch (German).
Herausgegeben von Volker R�mermann.
Beck C. H.



3. Centrale f�r GmbH, Dr. Otto Schmidt
http://www.centrale.de
und dann dort gezielt anfragen.


Mehr kann ich leider nicht bieten.

Hast Du die M�glichkeit des Zugriffs auf eine Fachbibliothek in der N�he (Rechtsfakult�t der Uni, Fachbibliothek Berufsverband, Anwalstsbibliothek, Bibliothek eines Verbandes etc.)?

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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22.06.2008, 15:29 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.06.2008 22:09 von Lemgun.)
Beitrag: #3
RE: Treuhandvertrag GmbH
Vielen Dank. Fachbibliotheken kann ich nicht nutzen.

Vielleicht finde ich auch was in der GmbH-Rundschau, muss ich mal w�hlen.

Mal schauen was mein Chef sonst an Literatur da hat.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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23.06.2008, 10:25
Beitrag: #4
RE: Treuhandvertrag GmbH
Lemgun schrieb:Wo kann ich etwas zur steuerlichen Behandlung von Treuh�nder und Treugeber bei einer GmbH nachlesen?

Grunds�tzlich gilt doch die Aussage, dass steuerlich alles dem Treugeber zuzurechnen ist. Ich tue mich aber gerade schwer damit, die personelle Verflechtung bei einer Betriebsaufspaltung zu pr�fen, au�erdem noch verdeckte Einlage bei Mietverzicht, weil ich nicht finde, welche Person von den beiden (Treuh�nder oder Treugeber) abzupr�fen ist.

Vielen Dank

Hallo,

ich h�tte noch folgendes zu bieten:

Ein Treuhandverh�ltnis i.S. von � 39 Abs. 2 Nr. 1 AO zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter setzt eine klare, vorher abgeschlossene Vereinbarung voraus, die auch tats�chlich durchgef�hrt wird. Daran fehlt es, wenn die Kapitalgesellschaft Forderungen und Verbindlichkeiten in ihrer Bilanz ausweist, die nach der Vereinbarung ihrem Gesellschafter als Treugeber zuzurechnen w�ren.

Rechtsprechung

BFH, Urteil vom 10.06.1987 I R 149/83, BStBl II 1988, 25


Liegt ein steuerrechtlich anzuerkennendes Treuhandverh�ltnis vor, sind die aus dem Treugut flie�enden Ertr�ge dem Treugeber zuzurechnen, und die treuh�nderische �bertragung von Wirtschaftsg�tern vom Treugeber auf den Treuh�nder (oder eine sp�tere R�ck�bertragung) f�hrt weder zu einer vGA noch zu verdeckten Einlagen. Eine vGA liegt aber vor, wenn die Kapitalgesellschaft f�r ihre Treuhandt�tigkeit kein angemessenes Entgelt erh�lt oder f�r die Treuhandt�tigkeit eines Gesellschafters eine �berh�hte Verg�tung gezahlt wird. Die vGA umfasst in diesem Fall nicht den Ertrag aus dem Treugut, sondern nur die angemessene Verg�tung f�r die Verwaltung; d.h., vGA ist der Unterschiedsbetrag zwischen der angemessenen Leistungsverg�tung und der tats�chlich bezahlten.

Ist das Treuhandverh�ltnis nicht anzuerkennen, sind die Ertr�ge aus dem Treugut der Kapitalgesellschaft und nicht dem Gesellschafter als gewolltem Treugeber zuzurechnen. Die Weitergabe an den Gesellschafter darf in diesem Fall das Einkommen der Gesellschaft nicht mindern; ansonsten ist in der dadurch eintretenden Verm�gensminderung eine vGA zu sehen.

und dieses N.V. Urteil: BFH, Urteil vom 25.04.2006 X R 57/04 , das k�nnte interessant sein, da es auch hier um die Frage Betriebsaufspaltung-Treuhandverh�ltnis geht.

Gru� T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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