Bewertung Grundbesitz
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19.02.2009, 18:48
Beitrag: #1
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Bewertung Grundbesitz
Hallo zusammen,
folgendes Problem: Erbfall im Jahr 2007. Vererbt wird ein Grundst�ck mit EFH. Klassischer Fall der Mindestbewertung gem. � 146 Abs. 6 BewG, d.h., der Ertragswert reicht bei weitem nicht an den Wert des unbebauten Grundst�cks gem. � 145 BewG heran. Der Bodenrichtwert lt. Gutachterausschuss betr�gt zum Stichtag 1.000 �. Grdst. ist 600 qm gro�, also betr�gt der Wert nach � 145 BewG 480.000 � (80%). Im Rahmen der gerichtlichen Erbstreitigkeiten wurde ein unabh�ngiges Gutachten erstellt. Das ermittelt den Verkehrswert i.H.v. 800.000 �. Dabei geht der Gutachter von einem Bodenwert von 900 � aus. Den ermittelt er unter Ber�cksichtung des Bodenrichtwertes, tats�chlichen Verk�ufen, etc. Nun meine Frage: Gem. � 138 Abs. 4 BewG kann durch Gutachten ja ein niedrigerer Wert nachgewiesen werden. � 145 Abs. 3 S. 3 a.F. BewG ist mit Wirkung zum 01.01.2007 ge�ndert worden. Es ist jetzt von den amtlichen Bodenrichtwerten auszugehen. Besonderheiten, wie GFZ, etc. mal weggelassen. Bezieht sich der niedrigere Wert gem. � 138 jetzt nur auf den ermittelten Verkehrswert des bebauten Grundst�cks? Welcher mit 800.000 � h�her ist als der Wert auf Basis 1.000 �/qm. Oder kann �ber � 138 auch nur der niedrigere Bodenwert bei der Ermittlung des fiktiven Wertes des unbebauten Grundst�ckes aus dem Gutachten gepfl�ckt werden, also 800 �/qm. M.E. mu� man die 800 �/qm ansetzen, weil sich � 138 Abs. 4 auch auf � 145 erstreckt und der Mindestwert gem. � 146 Abs. 6 BewG ebenso. Das FA sieht das anders und meint, der Verkehrswert lt. Gutachten m��te niedriger sein, als der typisierte Wert lt. � 145 BewG. Das ist er aber nicht, womit es auf den tats�chlichen Bodenwert nicht ank�me. Kann da jemand helfen? Gru� towel day |
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