Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft
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16.08.2010, 21:18
Beitrag: #1
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Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft
Hallo Gemeinde,
sitze im Hinblick auf meinen zweiten Versuch ![]() Bei der Nacherbschaft, kann der Nacherbe beantragen dass Verm�gen des Erstverstorbenen nach den Verh�ltnissen zu besteuern, als wenn er - der Nacherbe - gleich geerbt h�tte und nicht der Vorerbe. Soweit so klar. Gem�� � 6 Abs. 2 Satz 4 ErbStG ist ein Freibetrag auf den Erbanfall vom Vorerben nur insoweit Ansetzbar, als er hinsichtlich des Erbanfalls zum urspr�nglichen Erbes noch nicht verbraucht ist. Beispiel: Vater (Witwer) vererbt an seine neue Freundin als Vorerbin 400.000. Diese stirbt ebenfalls kurze Zeit sp�ter und nun erbt der Sohn als Nacherbe. Das Erbe von seinem Vater (soll mal unver�ndert sein) zzgl. dem Verm�gen (100.000�) der Freundin (hatte keinen anderen Erbe und somit alles dem Sohn vermacht). FB f�r Sohn in Bezug auf Vater -> 400.000 � FB f�r Sohn in Bezug auf Freundin-> 20.000 � Sohn stellt Antrag �6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG. Somit kann/muss er denn Freibetrag in H�he von 400.000 komplett auf das Verm�gen seines Vaters verbraten. Der Verbleibende FB bel�uft sich auf 0� (400.000 - 400.000). Soweit verstanden Abwandlung 1: Vater hatte nur 390.000 � Freundin 100.000 Sohn stellt Antrag und muss Freibetrag i.H.v 390.000 � auf das Verm�gen des Vaters "verballern". Der verbleibende FB bel�uft sich auf 10.000 �(400.000 - 390.000). Diese kann der Sohn nun auf das Verm�gen der Freundin verwurschteln. Soweit verstanden Abwandlung 2: Vater hatte nur 370.000 � Freundin 100.000 Sohn stellt Antrag und muss Freibetrag i.H.v 370.000 � auf das Verm�gen des Vaters "verballern". Der verbleibende FB bel�uft sich auf 30.000 �(400.000 - 370.000). Wieviel kann der Sohn nun auf das Verm�gen der Freundin anwenden? Ich bin der Meinung nur 20.000 � da dies sein maximaler FB in Bezug auf die Freundin ist. 10.000 � verpuffen somit. Der Kommentar in Haufe und meine Unterlagen geben leider nur die Variante des Abwabdlungfalls 1 wieder, aber wie ist es in Fall 2? Danke schon mal f�r Euer Backfeet. Ciao Dragon |
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16.08.2010, 22:36
Beitrag: #2
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RE: Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft
20.000,-!
Vgl BFH BStBl 99, 235 Zitat:Geht bei Eintritt der Nacherbfolge nicht nur der Nacherbfolge unterliegendes, sondern auch eigenes Verm�gen des Vorerben auf den Nacherben �ber und werden - auf Antrag - beide Verm�gensanf�lle hinsichtlich der Steuerklasse getrennt behandelt, so sind bei beiden Verm�gensanf�llen die jeweils f�r sie ma�geblichen pers�nlichen Freibetr�ge zu ber�cksichtigen. Der Abzug des f�r das eigene Verm�gen des Vorerben zu gew�hrenden Freibetrags ist jedoch nur insoweit zul�ssig, als der Freibetrag f�r das der Nacherbfolge unterliegende Verm�gen nicht verbraucht ist. Das gleich ergibt sich aus dem Kommentar Meincke, � 6 ErbStG Rn 16. Gru� showbee |
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17.08.2010, 18:27
Beitrag: #3
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RE: Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft
Dragon, alles Gute
![]() ich bin mittlerweile auch im Lehrgang, f�r n�chstes Jahr. i.�. h�tte ich wie Showbee geantwortet nur ohne Kommentarfundstellen "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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17.08.2010, 20:03
Beitrag: #4
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RE: Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft
Danke Euch beiden.
Dann hat mich meine Logik ja nicht getr�gt. Wobei das mit der Logik im Steuerrecht ja so eine Sache ist. Hatte heute auch noch mal die M�glichkeit in einen Kommentar zu schauen (Irgendwas vom NWB-Verlag). Es ist so wie es @showbee geschrieben und wie ihm der BFH ja auch recht gegeben hat. ![]() Ciao Dragon |
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18.08.2010, 09:45
Beitrag: #5
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RE: Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft
Hi,
danke f�r die Blumen, aber dank beck-online kann ich recht schnell in jedem Kommentar nachschlagen und Fundstellen kopieren. Aus der H�fte h�tte ich auch dasselbe gedacht, aber nicht geantwortet. Bei mir kommt Buchgucken immer vor Kopfzerbrechen. Mfg showbee |
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