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Elterngeld und Progression
20.03.2009, 10:21
Beitrag: #1
Elterngeld und Progression
Hallo, gerade ist ein Einspruch reingekommen, wo es um die Ber�cksichtigung von Elterngeld im Rahmen des Progressionsvorbehalts geht. Dazu soll ein Verfahren vor dem FG M�nster anh�ngig sein.

Hat jemand n�here Infos?

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20.03.2009, 10:26
Beitrag: #2
RE: Elterngeld und Progression
Wer suchen kann, ist klar im Vorteil Shy

Habs gerade selbst gefunden:

Zitat:Wird das Elterngeld in voller H�he dem Progressionsvorbehalt unterworfen, empfiehlt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) Einspruch einzulegen (PM-Nr. 5/2009).

Als steuerfreie Lohnersatzleistung unterliegt das Elterngeld, wie andere Lohnersatzleistun-gen (z.B. Arbeitslosen- oder Krankengeld), grunds�tzlich dem so genannten Progressions-vorbehalt. Das bedeutet: Es wird zwar selbst steuerfrei ausgezahlt, erh�ht aber den Steuer-satz f�r das �brige Einkommen.

Fraglich sei nun, ob diese steuererh�hende Wirkung auch f�r den Sockelbetrag von 150/300 gelten soll. Diese Frage wird derzeit vor dem Finanzgericht M�nster (Az. 2 K 4856/08E) �-berpr�ft. Elterngeld in H�he von 150/300 wird grunds�tzlich gezahlt, auch dann, wenn der betroffene Elternteil vor der Geburt des Kindes kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt hat.

Dazu Erich N�ll, Gesch�ftsf�hrer des BDL: Dieser Teil des Elterngeldes ist im Grunde ge-nommen kein Ersatz f�r nunmehr fehlendes Gehalt bzw. ausfallenden Lohn, sondern eine reine Sozialleistung. Folglich sollte dieser Betrag auch nicht dem Progressionsvorbehalt un-terworfen werden. Eine klarstellende Regelung findet sich im Gesetz leider nicht. Nach dem Wortlaut unterliegt das gesamte Elterngeld dem Progressionsvorbehalt, nach Sinn und Zweck wohl nur der den Sockelbetrag �bersteigende Teil. Bezieht das Finanzamt das El-terngeld in voller H�he in den Progressionsvorbehalt ein, empfehlen wir, dagegen Einspruch einzulegen und beim Finanzamt das Ruhen des Verfahrens aus Zweckm��igkeitsgr�nden zu beantragen.

Solange allerdings noch kein Verfahren beim BFH anh�ngig ist, besteht kein Rechtsan-spruch auf Verfahrensruhe. Die Gew�hrung sei jedoch zweckm��ig, weil der BFH sich si-cher in absehbarer Zeit mit dieser Frage besch�ftigen wird. L�sst das Finanzamt das Verfah-ren nicht ruhen, bleibt dem Steuerzahler nur der Weg einer eigenen kostenpflichtigen Klage.

Quelle: Pressemitteilung des BDL vom 17.02.2009

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20.03.2009, 11:28
Beitrag: #3
RE: Elterngeld und Progression
Da gabs beim Buhl mal ne ellenlange Diskussion zwischen Hans-Christian und oerdiz, ist sehr interessant!

-----------------
LG
Clematis
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20.03.2009, 12:12
Beitrag: #4
RE: Elterngeld und Progression
Ja, ich erinnere mich. Nun warten wir mal ab, was die Richter dazu sagen.

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20.03.2009, 12:52
Beitrag: #5
RE: Elterngeld und Progression
Ich hab auch noch einige Eisen diesbezgl. im Feuer, aber �berall RdV.
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20.03.2009, 13:08
Beitrag: #6
RE: Elterngeld und Progression
betrifft meine ESt pers�nlich, ich werde berichten...
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14.04.2009, 13:56
Beitrag: #7
RE: Elterngeld und Progression
Hallo,

liegt inzwischen dem BFH vor (VI B 31/09)


Zitat:Besteuerung des Elterngeldes - Lohnsteuerhilfeverein klagt
Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) 10.04.2009, Presseinformation

Laut Mitteilung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) ist aktuell ein Musterverfahren beim Bundesfinanzhof zur Frage der steuerlichen Einbeziehung von Elterngeld anh�ngig. Das Verfahren wird vom NVL-Mitgliedsverein "Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V." getragen und soll kl�ren, ob auch der Sockelbetrag von 150 bzw. 300 Euro im Rahmen der Progression bei der Steuerberechnung zu ber�cksichtigen ist.

Seit 2007 gibt es das Elterngeld. Dieses l�ste das bis dahin gezahlte Erziehungsgeld ab und sollte Mut zur Familienplanung geben. Die Rechnung des Gesetzgebers scheint auch aufzugehen, denn seit dem steigt die Zahl der Geburten. Der Frust kam f�r Eltern jedoch sp�testens mit dem Steuerbescheid. Was nicht alle wussten: Elterngeld wird im Gegensatz zum Erziehungsgeld beim Progressionsvorbehalt ber�cksichtigt und erh�ht damit letztendlich die Steuerlast. Auch der Sockelbetrag von 150 bzw. 300 Euro wird angerechnet. Diesen Mindestbetrag erh�lt jedoch jeder Elternteil, unabh�ngig von einem Verdienst vor der Geburt des Kindes. Der Sockelbetrag stellt danach eher eine Sozialleistung und keine Lohnersatzleistung dar und sollte nicht zu einer Schlechterstellung der Familien im Vergleich zur alten Gesetzeslage f�hren.

Mit einem Musterfall hat der NVL-Mitgliedsverein "Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V." diese Frage zur Kl�rung dem Bundesfinanzhof vorgelegt. Im betreffenden Fall war die Mutter wegen der beiden anderen Geschwisterkinder vor der Geburt des dritten Kindes nicht berufst�tig und erhielt somit Elterngeld in H�he des Sockelbetrages von 300 Euro. Die Familie musste mit dem Einkommen des allein verdienenden Vaters auskommen. Das ohnehin d�nne Budget wurde zus�tzlich durch Ber�cksichtigung des Elterngeldes bei der Steuererkl�rung mit Steuern belastet.

Betroffenen Eltern r�t der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL), mit Hinweis auf das BFH-Verfahren Einspruch bei Anrechnung des gesamten Elterngeldes einzulegen und Ruhen bis zur Kl�rung zu beantragen. Das Aktenzeichen lautet: VI B 31/09.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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14.04.2009, 14:20
Beitrag: #8
RE: Elterngeld und Progression
Der BdSt. will auch ein Musterverfahren f�hren und sucht Kl�ger f�r ein Musterverfahren.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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14.04.2009, 15:05
Beitrag: #9
RE: Elterngeld und Progression
Aua, jetzt sehe ich gerade, da� ich diesen Sachverhalt gleich auf die Unterhaltsleistungen �bertragen habe. Also Vater unterhaltspflichtig gegen�ber Kindesmutter -> Kindesmutter hat nur ca. 400,- Elterngeld -> habe nur 100,- als Bezug angegeben, obwohl die Bescheinigung �ber 400,- beilag -> das FA hat es geschluckt. Im Bescheid wurden nur die 100,- als eigene EK bzw. Bez�ge der Mutter ber�cksichtigt. Wink
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14.04.2009, 16:35
Beitrag: #10
RE: Elterngeld und Progression
Opa schrieb:das FA hat es geschluckt. Im Bescheid wurden nur die 100,- als eigene EK bzw. Bez�ge der Mutter ber�cksichtigt. Wink
Logisch, denn es ist ja unstreitig, dass der Grundbetrag nicht als Bezug anzusetzen ist (analog fr�her Erziehungsgeld). Da gibt es m. W. gleich mehrere Verwaltungsanweisungen zu (habe aber jetzt nicht gesucht).
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