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� 91 EStG
23.04.2008, 14:01
Beitrag: #1
� 91 EStG
Hab heute 2 ge�nderte Bescheide (2002 und 2003) nach � 91 EStG (hab nie gewusst, da� es ihn gibt) bekommen. Es wurde damals der Kinderzuschlag bei der Riesterf�rderung nicht ber�cksichtigt, obwohl das Kind ansich ber�cksichtigt wurde. Gilt f�r 2002 nicht auch die Festsetzungsverj�hrung (Bescheide sind jeweils im Folgejahr ergangen), oder gilt der 91 ewig? Kann doch nicht sein, au�erdem warum werden die Daten erst jetzt abgeglichen? Das Kind war dem FA doch bekannt, warum wurde es damals nicht gleich richtig ber�cksichtigt? Es geht zwar um keine Betr�ge (je 16,-), aber irgendwie erscheint mir die Sache etwas eigenartig. Hattet ihr schonmal soetwas?
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26.04.2008, 17:53 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.04.2008 19:41 von Petz.)
Beitrag: #2
RE: � 91 EStG
Dass das eine �nderungsvorschrift ist, war schon klar.

Aber Erfahrungswerte habe ich auch nicht damit.

Guck dir mal das BMF vom 17.11.2004 �ber steuerliche F�rderung der privaten Altersvorsorge an.

Dort steht in den Rz 148 - 153 etwas zur Festsetzungsfrist.

Berichte doch mal, ob das in deinem Fall zutrifft.

Ansonsten w�rd ich einfach mal Einspruch einlegen mit dem Hinweis auf die Festsetzungsfrist.

Mal sehen, wie das FA reagiert....Big Grin

Und dann nat�rlich auch berichten.
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28.04.2008, 10:07
Beitrag: #3
RE: � 91 EStG
Danke, deckt sich mit meiner Ansicht. �nderung 2002 nein, 2003 ja.
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20.03.2009, 14:17
Beitrag: #4
RE: � 91 EStG
Ich werd noch wahnsinnig, mit diesem Sch... Schon wieder 4 neue Bescheide bekommen. Sad

Extremfall:
Bescheid f�r 04 in 05 erlassen.
Voriges Jahr (Mai 08) wurde der Bescheid aufgrund � 91 ge�ndert (4,- Erstattung).
Jetzt (M�rz 09) wird der Bescheid wieder aufgrund � 91 ge�ndert (9,- Nachzahlung).

Wie oft soll denn das Spiel wiederholt werden, keine neuen Tatsachen o.�.? Warum wollten sie denn voriges jahr nicht gleich 5,-? Das h�tten sie doch voriges Jahr schon erkennen k�nnen. N�chstes Jahr erstatten sie vielleicht wieder 3,-. Ich glaub das wird zur "never ending story". Bis jetzt hab ich noch immer stillgehalten aufgrund der geringen Betr�ge, nun werde ich mal einen Einspruch schreiben. Die sollen mir nochmal mit dem Argument "Arbeits�berlastung" kommen... Sad
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30.03.2009, 18:27 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.03.2009 18:28 von Opa.)
Beitrag: #5
RE: � 91 EStG
Ich seh hier nicht mehr durch. Das FA �ndert Bescheide aufgrund der Meldungen der zentralen Zulagenstelle. Was von dort jedoch gemeldet wird, kann keiner �berpr�fen. Das FA �ndert ohne zu kontrollieren, oder auch nur ann�hernd nachzusehen.

Das FA behauptet die Zulagenstelle h�tte in 07 eine Zulage + Kinderzulage gezahlt. Dies kann gar nicht sein. Das Kind hatte die Ausbildung in 05 beendet, seit Juli 05 kein KG mehr. Wie kommt die Zulagenstelle auf die Kinderzulage? Das FA sieht doch die Erkl�rung, in der kein Kind in 07 ber�cksichtigt ist. Trotzdem glauben sie blind der Zulagenstelle, da� ein Kind vorhanden w�re. Kann man sich selbst an die Zulagenstelle wenden, um den mitzuteilen, da� sie Unsinn melden? Meistens klappt es ja, aber in einigen F�llen da k�nnte ich in den Schreibtisch bei�en.
Kennt sich mit diesem Sch... einer aus?
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