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Vorsorgepauschale
15.04.2009, 09:12
Beitrag: #1
Vorsorgepauschale
Dumme Frage-ich zweifel grad an mir selbst.

Folgendes Problem: AN scheidet 2008 aus Unternehmen aus, geht in Rente. AN erh�lt Abfindung iHv 60.000 �, zus�tzlich laufenden Lohn bis Juli iHv 13.000 �, und ab Juli Versorgungsbez�ge iHv 1000�. AN ist in 2008 62 Jahre alt geworden.

Versorgungsfreibetrag bekommt er nicht, ist klar, da noch keine 63. (� 19 (2) Nr. 2 EStG).

So, nun berechnet mir mein DATEV-Programm eine Vorsorgepauschale aus 63.900 (74.000 �, max jedoch 63.900 �). Das Programm bezieht also die Abfindung mit ein. Aus der Abfindung wurde jedoch kein RV-Beitrag einbehalten (laut LSt-Bescheinigung). ME d�rfte die Abfindung auch nicht in die Berechnung der Bemessungsgrundlage einfliessen.

Was mich jedoch zweifeln l�sst-warum bezieht�s das Programm ein? Durch die zeilengenaue Eingabe weiss das Programm doch, dass es sich um eine Abfindung handelt?

Oder wo hab ich grad wieder den Knoten im Gehirn? (Mir haben scheinbar die f�nf freien Tage nicht gut getan....)

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LG
Clematis
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15.04.2009, 09:31
Beitrag: #2
RE: Vorsorgepauschale
� 10c (2) EStG: Hat der Steuerpflichtige Arbeitslohn bezogen, wird f�r die Vorsorgeaufwendungen (� 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3) eine Vorsorgepauschale abgezogen, wenn der Steuerpflichtige nicht Aufwendungen nachweist, die zu einem h�heren Abzug f�hren. Die Vorsorgepauschale ist die Summe aus 1. dem Betrag, der bezogen auf den Arbeitslohn, 50 Prozent des Beitrags in der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, und
2. 11 Prozent des Arbeitslohns, jedoch h�chstens 1.500 Euro.

Arbeitslohn im Sinne der S�tze 1 und 2 ist der um den Versorgungsfreibetrag (� 19 Abs. 2) und den Altersentlastungsbetrag (� 24a) verminderte Arbeitslohn. In den Kalenderjahren 2005 bis 2024 ist die Vorsorgepauschale mit der Ma�gabe zu ermitteln, dass im Kalenderjahr 2005 der Betrag, der sich nach Satz 2 Nr. 1 ergibt, auf 20 Prozent begrenzt und dieser Prozentsatz in jedem folgenden Kalenderjahr um je 4 Prozentpunkte erh�ht wird.

Es geht bei der Vorsorgepauschale nur um den "Arbeitslohn", wo die Abfindung dazu geh�rt. Es kommt nicht auf das "renten- bzw. SV-pflichtige Einkommen" an.
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15.04.2009, 09:38
Beitrag: #3
RE: Vorsorgepauschale
Schau mal ins BMF-Schreiben vom 30.01.2008, IV C 8-S 2222/07/0003, IV C 5-S 2345/08/0001, 2008/0017104 ab Tz. 62. Dort stehts auch nochmal recht deutlich.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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15.04.2009, 09:42
Beitrag: #4
RE: Vorsorgepauschale
Danke Dir!

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LG
Clematis
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