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BilMoG ist durch!
29.05.2009, 12:32
Beitrag: #21
RE: BilMoG ist durch!
tolledeu schrieb:bei den aufgeworfenen Fragen geht es nur um die Kaufleute die nur auf Grund der AO nicht buchf�hrungspflichtig waren.
� 238 Abs. 1 S. 1 HGB sagt:
Jeder Kaufmann ist verpflichtet, B�cher zu f�hren und in diesen seine Handelsgesch�fte und die Lage seines Verm�gens nach den Grunds�tzen ordnungsm��iger Buchf�hrung ersichtlich zu machen.

Wie Du schon oben geschrieben hast: das HGB ist Gesetz. Und die AO verwies auch bisher schon in � 140 auf "andere Gesetze". Die AO kann den Kaufmann also gar nicht von der Buchf�hrungspflicht befreien. Und auch der Kleingewerbetreibende, der sich im HR eintragen l��t - aus welchen Gr�nden auch immer - wird mit der Eintragung Kaufmann und daher buchf�hrungspflichtig. Und das nicht erst seit BilMoG - Zeiten.

Den Minderkaufmann aus � 4 HGB gibt es seit 1998 nicht mehr.

Ob der Kaufmann steuerlich bilanziert oder eine E� einreicht, ist dem FA ziemlich egal. Dort ist schlie�lich nicht automatisch bekannt, ob jemand "Kaufmann" ist oder "nur" Gewerbetreibender.
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29.05.2009, 13:29
Beitrag: #22
RE: BilMoG ist durch!
Hallo,

dazu passt dann auch eine Info, die mir gestern zugespielt wurde.

In den Reihen der Bundesregierung wie auch in wesentlichen Teilen der L�ndervertretung (Bundesrat) werden zunehmend Stimmen lauter, die eine Vereinfachung der Buchf�hrungs- und Bilanzierungspflichten f�r "kleinere" Unternehmen und Selbst�ndige fordern.

Man �berlegt allen ernstes eine Bilanzierungspflicht f�r Einzelkaufleute und Einzelgewerbetreibende, sowie f�r Personenzusammenschl�sse mit untergeordneter wirtschaftlicher T�tigkeit grunds�tzlich von einer Bilanzierung abzusehen.

Momentan werden Gesetze geschaffen, die gleich schon wieder reformiert werden.
Mal sehen, ob das BilMoG, so wie es jetzt verabschiedet wurde, in 2010 �berhaupt an den Start geht. Und das trotz Bundestagswahl.


Als in den 20er Jahren die Weltwirtschatskrise war, da hat es einen dicken, fetten RUMMMS gegeben. Alle haben geweint, es gab die notwendigen wirtschaftlichen Konsequenzen und ein paar Jahre sp�ter ging alles wieder seinen geordneten Weg.
Die Politik hat sich damals weitestgehend aus den Unternehmen herausgehalten, wenn auch dirigistisch einige ordnungspolitische Gesetze auf den Weg gebracht.
Geld hat es aber nicht gegeben.

Heute ist das deutlich anders, da die Politik selbst in die Unternehmen verstrickt ist bzw. doch auf dem freien Markt mit eigenen Unternehmungen t�tig ist.
Der gro�e RUMMMS bleibt aus, die Dinge sehen geordneter aus, aber das Chaos wird kommen und vor allen Dingen noch viele Jahre anhalten.

Kein Wunder also, das momentan ein gesetzgeberisches Chaos herrscht, nicht durchdacht, an der Wirklichkeit vorbei und mit nicht vorhersehbaren Konsequenzen.

Leute, die n�chsten Jahre werden f�r die Beraterschaft, egal aus welcher Ecke sie auch kommen, noch richtig interessant und lustig.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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29.05.2009, 17:28
Beitrag: #23
RE: BilMoG ist durch!
zaunk�nig schrieb:Kein Wunder also, das momentan ein gesetzgeberisches Chaos herrscht, nicht durchdacht, an der Wirklichkeit vorbei und mit nicht vorhersehbaren Konsequenzen.

Leute, die n�chsten Jahre werden f�r die Beraterschaft, egal aus welcher Ecke sie auch kommen, noch richtig interessant und lustig.

wenn man l�nger dr�ber nachdenkt, d�rften im ernstfall die �� 283b I Nr. 3 lit. b iVm 14 II nr. 1 StGB in der praxis f�r die berater und die insolvenzverwalter interessant werden. insbesondere wenn zweifelhaft ist, ob nun � 1 HGB einschl�gig ist.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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