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Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
20.07.2009, 14:52
Beitrag: #1
Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
Kind (Ukrainer mit Aufenthaltstitel in D) studiert in der Heimat der Eltern (Ukraine), die aber beide hier wohnen und arbeiten. Das Kind ist hier in D bei den Eltern gemeldet, studiert aber bis Aug. in der Ukraine und ab Sept. in D (ganzj�hrig ausw�rts untergebracht).

Ist der Ausb.-FB bis Aug. um 1/4 (Ausland) zu k�rzen? Er ist doch trotzdem unbeschr�nkt steuerpflichtig (s. � 33a), oder hab ich ´nen Knoten im Hirn?
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20.07.2009, 15:59
Beitrag: #2
RE: Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
Ich denke der Gesetzestext ist recht eindeutig

Zitat:F�r ein nicht nach � 1 Abs. 1 oder 2 unbeschr�nkt einkommensteuerpflichtiges Kind k�nnen die Betr�ge nach den S�tzen 1 bis 3 nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verh�ltnissen seines Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind.

Da das Kind hier gemeldet ist und sp�ter auch in D weiter studiert, besteht eine unbeschr�nkte Steuerpflicht in D und damit keine K�rzung f�r die Zeit im Ausland.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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20.07.2009, 16:17
Beitrag: #3
RE: Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
Danke. Ich finde es auch eindeutig, nur hat mich das FA etwas "wuschig" gemacht.
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20.07.2009, 16:25
Beitrag: #4
RE: Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
Zitat:nur hat mich das FA etwas "wuschig" gemacht.

Verstehe ich gar nicht. Hast doch nicht mit mir zu tun gehabt.....Tongue

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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20.07.2009, 16:45
Beitrag: #5
RE: Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
Wieso soll das Kind unbeschr�nkt steuerpflichtig sein, wenn es im Ausland studiert ?

Auf die Meldung kommt es doch nicht an, wie wir alle wissen, sondern auch den tats�chlichen Aufenthalt.

Und wenn es dort studiert, sind die Aufwendungen f�r die Eltern eben nicht so hoch als wenn es im Inland studieren w�rde.[/i]
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20.07.2009, 16:59 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.07.2009 17:01 von meyer.)
Beitrag: #6
RE: Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
Petz schrieb:Wieso soll das Kind unbeschr�nkt steuerpflichtig sein, wenn es im Ausland studiert ?
Ich w�rde sagen kann sein, kann auch nicht sein.

Petz schrieb:Auf die Meldung kommt es doch nicht an, wie wir alle wissen, sondern auch den tats�chlichen Aufenthalt.
Ich bin jetzt mal pingelig: Es kommt drauf an, ob im Sinn der AO ein inl�ndischer Wohnsitz beibehalten wird. Der gew�hnliche Aufenthalt wird ja sowieso nicht im Inland liegen.

Petz schrieb:Und wenn es dort studiert, sind die Aufwendungen f�r die Eltern eben nicht so hoch als wenn es im Inland studieren w�rde.[/i]
Ob das so pauschal Realit�t ist? Allein die Reisekosten d�rften einiges h�her sein.

Es gibt zu der Abgrenzung des Wohnsitzes in dem Fall m. W. inzwischen bereits einige Urteile, da die Frage auch daf�r relevant sein kann, ob Kindergeldanspruch in D besteht, oder nicht.

Wurde denn ganzj�hrig Kindergeld kassiert? Das w�re zumindest ein Indiz.

Die R�ckkehr nach D ist m�glicherweise ein Indiz daf�r, dass der inl�ndische Wohnsitz nicht aufgegeben wurde. Es w�re aber noch zu kl�ren, wie lange das Kind im Ausland war, wie h�ufig es zur�ckkehrt usw.
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20.07.2009, 17:14
Beitrag: #7
RE: Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
Zitat:Wurde denn ganzj�hrig Kindergeld kassiert?
JA

Auslandsaufenthalt w�hrend des Studium war von Juli 06 bis Aug. 08, danach Fortf�hrung in D. W�hrend der Semesterferien war er hier (2 Wochen im Feb. 07 und Juli/Aug. 07 und 08), er hat hier ja auch ein eingerichtetes Zimmer, auch wenn der "gew�hnliche Aufenthalt" in der Ukraine war. Er hatte keinerlei eigenes EK, lebte praktisch bei der Oma mit finanzieller Unterst�tzung der Eltern aus D.
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20.07.2009, 17:26
Beitrag: #8
RE: Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
Ein Blick ins Gesetz ...

� 1 Abs. 1 EStG:
Nat�rliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gew�hnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschr�nkt einkommensteuerpflichtig.

Da Sohnemann einen Wohnsitz hat, an dem er gemeldet ist, ist er auch unbeschr�nkt est-pflichtig
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20.07.2009, 17:30
Beitrag: #9
RE: Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
Vielleicht hilf ja das hier

BFH 23.11.2000, VI R 107/99

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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20.07.2009, 17:53
Beitrag: #10
RE: Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
Es geht hier ja "nur" um die unbeschr�nkte Steuerpflicht, und die hat jemand, der in D einen Wohnsitz (� 8 AO) hat. Dies liegt vor (ob DBA usw. zur Anwendung k�me, hat erstmal nichts zu sagen).

Und nun noch BFH v. 22.04.94: Kinder behalten regelm��ig ihren Wohnsitz bei den Eltern, auch wenn sie sich vor�bergehend zu Ausbildungszwecken im Ausland aufhalten.
ABER
Gastarbeiterkinder (liegt aber hier m.E. nicht vor), die bei Verwandten im Heimatland leben, haben regelm��ig ihren Wohnsitz im Ausland.

Dann werd ich jetzt mal einen Einspruch schreiben.
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