Wegzug nach �sterreich
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20.08.2009, 15:03
Beitrag: #1
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Wegzug nach �sterreich
Das Ausland ist au�er im Urlaub nicht so wirklich mein Ding. Und wenns dann noch um Steuern geht, hab ich das gro�e P in den Augen. Br�uchte mal eine Best�tigung (oder auch nicht) zu folgendem SV:
Stpfl. lebt bis M�rz 08 in D und kassiert von seinem ehemaligen AG in D Versorgungsleistungen. Im April ziehts ihn nach �sterreich und er bricht hier alle Zelte ab. Strittig ist die Versteuerung der Versorgungsbez�ge. Meine Meinung: Unbeschr�nkte Steuerpflicht bis M�rz, danach beschr�nkte Steuerpflicht nach � 1 Abs. 4 i.V.m. � 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG Nach � 2 Abs. 7 Satz 3 w�ren die inl�ndischen Eink�fte aus der Zeit der beschr�nkten Steuerpflicht (M�rz bis Dez.) in die Veranlagung zur unbeschr�nkten Steuerpflicht einzubeziehen. Da er aber ab April in �sterreich unbeschr�nkt steuerpflichtig ist, w�rden die Versorgungsbez�ge ab April dort nochmals besteuert werden. Damit d�rfte es ein Fall f�rs DBA sein. Nach Art. 18 Abs. 1 steht danach �sterreich das Besteuerungsrecht f�r die Versorungsbez�ge zu. Im Ergebnis d�rfte ich also in 08 nur die Versorgungsbez�ge bis M�rz besteuern, weil danach �sterreich das Besteuerungsrecht hat. Progressionsvorbehalt scheidet aus, da keine ausl�ndischen Eink�nfte. Ist das so korrekt? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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20.08.2009, 15:39
Beitrag: #2
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RE: Wegzug nach �sterreich
Nein.
Das ist kein DBA-Fall, sondern ein Wegzugsfall nach � 2 Abs. 7 EStG, mit der Folge, dass die ausl. Versorgungsbez�ge hier dem Progressionsvorbehalt unterliegen. |
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20.08.2009, 15:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.08.2009 15:51 von Kiharu.)
Beitrag: #3
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RE: Wegzug nach �sterreich
Danke. Und wo finde ich das?
Und ACHTUNG: Die Versorgungsbez�ge sind inl�ndische Eink�nfte (aus sich von D) Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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20.08.2009, 16:22
Beitrag: #4
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RE: Wegzug nach �sterreich
Im Jahr des Wegzugs gilt das Welteinkommensprinzip nach � 2 Abs 7 EStG.
Wegzugsf�lle sind daher auch in Zeile 44 auf Seite 2 des Mantelbogens einzutragen. Der Progressionsvorbehalt ergibt sich bei Wegzugsf�llen aus � 32b Abs. Nr. 2 EStG, der Progressionsvorbehalt bei DBA-F�llen aus der Nr. 3. Und du bist sicher, dass die Versorgungsbez�ge in �sterreich zu versteuern sind? Bei Versorgungsbez�gen aus �ffentlichen Kassen (Pensionen) gilt n�mlich Art 19 DBA �sterreich, da h�tte Deutschland das Besteuerungsrecht. Ansonsten nat�rlich Art 18, wo �sterreich das Besteuerungsrecht hat. |
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20.08.2009, 16:39
Beitrag: #5
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RE: Wegzug nach �sterreich
OK, � 32b Abs. 1 Nr. 3 ist jetzt klar.
Nr. 2 passt nicht, da es ja gerade KEINE ausl�ndischen Eink�nfte sind. Und ja, ich bin mir sicher, dass es ein Fall des Art. 18 ist. Der AG war ein gr��erer dt. Konzern und der zahlt die Versorgungsbez�ge (so stehts auf der Lohnsteuerbescheinigung). Vielen Dank! Dann lag ich bis auf den Progressionsvorbehalt noch richtig. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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20.08.2009, 16:56
Beitrag: #6
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RE: Wegzug nach �sterreich
Kiharu schrieb:Nr. 2 passt nicht, da es ja gerade KEINE ausl�ndischen Eink�nfte sind. stimmt, aber Nr. 4 m�sste hier passen. irgendeine Vorschrift finden wir schon ![]() |
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20.08.2009, 17:01
Beitrag: #7
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RE: Wegzug nach �sterreich
Ich will jetzt aber die Nr. 3 !!!!
![]() Das Besteuerungsrecht liegt doch nach DBA in � dann muss es doch mit der Nr. 3 passen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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