Vollmacht
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10.09.2009, 20:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.09.2009 20:56 von Buchi.)
Beitrag: #1
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Vollmacht
Kann uns vielleicht jemand eine Formulierung aufzeigen, die dazu erm�chtigt nach einer Betriebspr�fung (Lohnpr�fung) bei der Deutschen Rentenversicherung Widerspruch einzulegen?
Die Bevollm�chtigung f�r Steuerangelegenheiten reicht hierf�r ja nicht aus. Muss bei einem Widerspruch gegen die K�nstlersozialabgabe nochmal gesondert bevollm�chtigt werden? F�r Anregungen und Formulierungsvorschl�ge w�re ich sehr dankbar. Gru� Buchi P.S. Wir sind ein ziemlich kleines Steuerb�ro und haben sowas nicht sehr oft. |
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11.09.2009, 11:43
Beitrag: #2
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RE: Vollmacht
Hallo,
kleiner Hinweis am Rande. Es ist zur Zeit noch strittig ob der bestellte steuerliche Vertreter, soweit er kein Angeh�riger der rechtsberatenden Berufe ist, �berhaupt eine entsprechende rechtliche Vertretung in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten hat. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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11.09.2009, 12:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.09.2009 12:04 von Taxman.)
Beitrag: #3
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RE: Vollmacht
Im BB 4/2009 S 138. unter 2.2 steht in einem Aufsatz �ber das RDG, dass die Beratung bei allen sozialversicherungsrechtlichen Fragen und Vertretung gegen�ber den Sozialversicherungsbeh�rden eine Vorbehaltsaufgabe der Steuerberater sei und damit keine Rechtsdienstleistung.
p.s.: formulierungsvorschlag habe ich leider keinen "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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11.09.2009, 19:08
Beitrag: #4
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RE: Vollmacht
Argumentationspapier vom stbvsh (ist zwar zum Statusfeststellungsverfahren, d�rfte m.E. aber auch allgemein f�r Rentenversicherungsangelegenheiten gelten):
http://docs.google.com/gview?a=v&q=cache...rung&hl=de Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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14.09.2009, 13:07
Beitrag: #5
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RE: Vollmacht
Hallo,
die Situation stellt sich wie folgt dar: Das Steuerberatungsgesetz deckt die T�tigkeit nicht ab. Aufgrund der gesetzlichen Vertretungserlaubnis unterliegt die T�tigkeit dem Rechtsberatungsgesetz und d�rfte, analog StBG somit nicht von den Vertretern der Angeh�rigen der Stb-Kammern ausgef�hrt werden. Die Deutsche Rentenversicherung sieht dies aber anders. Da die Rechtsmittelbefugnis unmittelbar Folge der erlaubten T�tigkeiten der steuerberatenden Berufe ist, l�sst sie die Rechtsvertretung im Rechtsbehelfsverfahren durch die Beraterschaft auch zu. Das ist auch das, was z.B. der Steuerberaterverband Westfalen-Lippe als Informationsschreiben auf seiner homepage hinterlegt hat, und die t�gliche Praxis auch zeigt. Die geduldete Rechtsvertretung durch die Deutsche Rentenversicherung betrifft auch nur diejenigen Rechtsbehelfsverfahren, die sich unmittelbar aus einer SV-Pr�fung ergeben. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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14.09.2009, 17:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.09.2009 17:06 von meyer.)
Beitrag: #6
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RE: Vollmacht
zaunk�nig schrieb:Die geduldete Rechtsvertretung durch die Deutsche Rentenversicherung betrifft auch nur diejenigen Rechtsbehelfsverfahren, die sich unmittelbar aus einer SV-Pr�fung ergeben.Insoweit ergibt sich die Vertretungsbefugnis auch aus � 73 Abs. 2 Nr. 4 SGG, wo seit 1.7.2008 die Befugnis zur Vertretung vor Sozialgerichten geregelt ist. Dies w�rde keinen Sinn machen, wenn nicht die Vertretung im Verwaltungsverfahren bereits als zul�ssig anzusehen sein w�rde. |
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21.09.2009, 09:54
Beitrag: #7
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RE: Vollmacht
und erg�nzend dazu aus � 13 Abs. 6 SGB X (anzuwenden ab 18.12.2008):
Bevollm�chtigte und Beist�nde k�nnen vom Vortrag zur�ckgewiesen werden, wenn sie hierzu ungeeignet sind; vom m�ndlichen Vortrag k�nnen sie nur zur�ckgewiesen werden, wenn sie zum sachgem��en Vortrag nicht f�hig sind. Nicht zur�ckgewiesen werden k�nnen Personen, die nach � 73 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 bis 9 des Sozialgerichtsgesetzes zur Vertretung im sozialgerichtlichen Verfahren befugt sind. Danke f�r die gute Vorarbeit - ihr habt mir viel Zeit f�r Suche erspart. Die Deutsche Rentenversicherung hat mich gerade wegen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten in einem Statusfeststellungsverfahren mangels Zugeh�rigkeit zur RA-Kammer als Bevollm�chtigten abgelehnt. Die scheinen ihre eigenen Gesetze nicht zu kennen - oder sie wollen sie nicht kennen. @ buchi: Ich, Mandant XY, Adresse bevollm�chtige Stb Buchi, Adresse, mit meiner Vertretung bei der DRV i.S. Betriebspr�fung � 28 p SGB IV Datum, Unterschrift K�nstlersozialabgabe: da ist (�ber die obige hinaus) keine gesonderte Vollmacht erforderlich; lt. Pr�fungsanordnung der DRV wird nach � 28 p Abs. 1 a SGB IV gepr�ft, ob der AG seine Verpflichtungen nach K�nstlersozialversicherungsgesetz ordnungsgem�� erf�llt. Gru� tosch |
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22.09.2009, 22:11
Beitrag: #8
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RE: Vollmacht
Vielen Dank an alle. Die Beitr�ge waren eine gro�e Hilfe.
Gru� Buchi |
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23.10.2009, 10:57
Beitrag: #9
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Hallo,
die Dt. RV hat mich f�rmlich mit RB-Belehrung als Bevollm�chtigten zur�ckgewiesen. Allerdings handelt es sich hier nicht um AN-Fragen, sondern um ein Statusfeststellungsverfahren eines Selbst�ndigen - geregelt in � 7 a SGB IV. Dazu gibt es anscheinend etwas bei Hauffe: http://www.google.de/search?hl=de&client...rg.mozilla ![]() gleich die erste Fundstelle. Kennt/hat das jemand oder kommt da dran? Gru� tosch |
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23.10.2009, 12:05
Beitrag: #10
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RE: Vollmacht
Kannst du nur den Live-Test probieren. Alles andere kostet wohl Geld, und ich hab es nicht.
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