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Eigenheimzulage
26.07.2007, 20:01
Beitrag: #11
RE: Eigenheimzulage
Ein Grund steht doch in dem schreiben nicht! und finanzminister, noch dazu auf l�nderebene sind auch nicht das recht! Ich bin immer noch nicht �berzeugt.
frankts
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26.07.2007, 20:05
Beitrag: #12
RE: Eigenheimzulage
Braucht es denn einen Grund ?

Es wird ja auch nicht geschrieben:
Bei der Einkommensteuer legen Sie bitte aus diesem und jeden Grund einen Beleg �ber diese und jene Kosten bei, weil wir dies und jenes damit machen.. Da k�me man ja aus dem Begr�nden gar nicht mehr raus..!

Mittlerweile sind es schon 2 Links.. Und ich geh davon aus, dass es f�r jedes Bundesland eine �hnliche, teilweise �ffentliche, Anweisung gibt !
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26.07.2007, 20:59
Beitrag: #13
RE: Eigenheimzulage
Voraussetzung f�r die F�rderung des selbstgenutzten Wohneigentums ist, das es vom Steuerpflichtigen hergestellt oder angeschafft (Entgeltlichkeit) ist.
Siehe �2 (1) EigZulG Rz. 8 - 12.

Das FA hat wohl das Recht, dies zu �berpr�fen.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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26.07.2007, 21:01
Beitrag: #14
RE: Eigenheimzulage
Um das Ganze jetzt vielleicht abzuk�rzen:

Es wurde gefragt, ob und wo es diese Anweisung bzgl. Finanzierungsnachweis bei EHZ gibt..
Den Nachweis habe ich zweifelsfrei geliefert (auch wenn nur auf Landesebene), es gibt diese Anweisungen trotzdem..!

In wie weit der Nachweis f�r einen Steuerberater nicht nachvollziehbar/ben�tigt o.�. ist, ist erstmal irrelavant..!

Die Bearbeiterin hat also vollumf�nglich richtig gehandelt...

Warum dieser Nachweis ein "Muss" ist, kann bestimmt das jeweilige Finanzministerium besser beantworten, als die "kleine Mitarbeiterin", die nur ihren Anweisung folgt !

Und, dass Sie nicht auf Anhieb wusste wo dies evtl. auch �ffentlich steht, kann man Ihr m.E. nicht ver�beln, wie ich schon geschrieben hatte..!

Dennoch..

Beste Gr��e

Jigsaw
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26.07.2007, 21:07
Beitrag: #15
RE: Eigenheimzulage
Tschuldigung, hab die Quelle vergessen anzugeben:

BMF-Schreiben vom 21.12.2004 BStBl I 2004 S. 305

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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26.07.2007, 21:40
Beitrag: #16
RE: Eigenheimzulage
Jigsaw schrieb:Und, dass Sie nicht auf Anhieb wusste wo dies evtl. auch �ffentlich steht, kann man Ihr m.E. nicht ver�beln, wie ich schon geschrieben hatte..!
Nicht �rgern, frankts wusste es auch nicht Tongue

Randziffer 8
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27.07.2007, 06:41
Beitrag: #17
RE: Eigenheimzulage
Hallo,

Zum Einen w�sste ich nicht, was dagegen sprechen sollte die Unterlagen vorzulegen. Im Falle der Fremdnutzung m�sste die Finanzierung auch nachgewiesen werden.

Zum Anderen steht hier nicht dabei, welche Unterlagen vorgelegt werden sollen. Es hei�t schlicht "Unterlagen zur Finanzierung".
Da Immobiliengesch�fte fast nie bar ablaufen, sollte es doch unproblematisch sein einen Kontoauszug vorzulegen.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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27.07.2007, 07:53
Beitrag: #18
RE: Eigenheimzulage
zaunk�nig schrieb:Hallo,

Zum Einen w�sste ich nicht, was dagegen sprechen sollte die Unterlagen vorzulegen. Im Falle der Fremdnutzung m�sste die Finanzierung auch nachgewiesen werden.

Zum Anderen steht hier nicht dabei, welche Unterlagen vorgelegt werden sollen. Es hei�t schlicht "Unterlagen zur Finanzierung".
Da Immobiliengesch�fte fast nie bar ablaufen, sollte es doch unproblematisch sein einen Kontoauszug vorzulegen.

Nat�rlich spricht vom Grund her nichts dagegen, au�er das es mit der Festsetzung der Zulage nichts zu tun hat. Zum anderen ist es wieder eine Verz�gerung in der bearbeitung, weil die zust�ndige Bearbeiterin drei oder Wochen in Urlaub war.
Es ist das alte Leid (war schon vor 20 Jahren so), dass der Eingang im Computer abgespeichert wird, aber die Vollst�ndigkeit der unbedingt erforderlichen Unterlagen (bis auf die Unterschriften) nicht von dem kontrolliert werden, der den Erkl�rungseingang vermerkt.
Dieses System hat mich schon bei meiner T�tigkeit beim Finanzamt auf die Palme getrieben. Was soll sich der Steuerb�rger denken, wenn ich nach vier Wochen anrufe und ihm sagen muss, dass z.B. die Lohnsteuerkarte bzw. die LSt-Bescheinigung fehlt.
Gr��e
frankts
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27.07.2007, 08:58
Beitrag: #19
RE: Eigenheimzulage
Ich verstehe es trotzdem nicht, was diese unsinnige Anweisung soll. Frag mich was sie machen, wenn ich keine Finanzierung habe, weil aus Eigenmitteln gekauft ;-)

viele Gr��e
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27.07.2007, 09:02
Beitrag: #20
RE: Eigenheimzulage
Opa schrieb:Ich verstehe es trotzdem nicht, was diese unsinnige Anweisung soll. Frag mich was sie machen, wenn ich keine Finanzierung habe, weil aus Eigenmitteln gekauft ;-)

viele Gr��e

Dann kannst du diese Finanzierung ja auch nachweisen.

Mu�te wohl dem FA den Strumpf vorlegen, in dem gesammelt wurde.WinkWink

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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