Kinderfreibetrag
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25.09.2009, 14:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.09.2009 14:10 von phönix.)
Beitrag: #1
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Kinderfreibetrag
Eltern von Kind leben als Lebensgemeinschaft ohne bisherige Heirat. M ist Alleinverdiener, F ist Studentin ohne Eink�nfte. Demzufolge erbringt M = Barunterhalt + Betreuungsunterhalt, F = Betreuungsunterhalt. Der Elternteil, in dessen Obhut das Kind sich befindet (hier also beide), erf�llt seine Unterhaltsverpflichtung in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes (� 1606 Abs. 3 BGB).
� 32 (6) lese ich so, dass eine �betragung des Kinderfreibetrags nicht in Frage kommt. Das Ergebnis gef�llt mir nicht so ganz, denn der KFB geht so zur H�lfte echt verloren. Gibt es noch eine Chance, sich dagegen zu wehren? (vielleicht noch ein anh�ngiges Verfahren, das ich �bersehen habe?) schönen Tag noch phönix |
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25.09.2009, 14:11
Beitrag: #2
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RE: Kinderfreibetrag
Nein, das liest doch v�llig richtig, der KiFB soll ja steuerliche Belastungen mindern und die hat nunmal die Mutter nicht, �bertragung des KiFB ist eben die Ausnahme.
Hinweis: wenn keine Heirat in Frage kommt, dann sollte an den agB Ansatz bei Vater gedacht werden, da er der Mutter zum Unterhalt verpflichtet ist (3 Jahre nach Geburt nach � 1615l BGB); also Ansatz Grundfreibetrag bei Vater, wenn gemeinsames Kind, Mutter wegen Kind nicht arbeiten kann und keine Eink�nfte & Verm�gen hat. |
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25.09.2009, 14:24
Beitrag: #3
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RE: Kinderfreibetrag
showbee schrieb:dann sollte an den agB Ansatz bei Vater gedacht werden, da er der Mutter zum Unterhalt verpflichtet ist (3 Jahre nach Geburt nach � 1615l BGB); also Ansatz Grundfreibetrag bei Vater, wenn gemeinsames Kind, Mutter wegen Kind nicht arbeiten kann und keine Eink�nfte & Verm�gen hat. Danke, der Tip war super, manchmal hat man eben Scheuklappen vor den Augen... schönen Tag noch phönix |
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26.09.2009, 12:26
Beitrag: #4
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RE: Kinderfreibetrag
Und es kann psch. der H�chstsatz (7.680,-) angesetzt werden. nur eventuelle eigene EK o. Bez�ge der M sind gegenzurechnen. D�rfte zwar klar sein. aber nur noch als kurze Erg�nzung.
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26.09.2009, 21:32
Beitrag: #5
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RE: Kinderfreibetrag
@Opa: hatte ich doch erw�hnt: "also Ansatz Grundfreibetrag bei Vater" ;-D
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