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vGA bei Straftaten
03.08.2007, 18:17
Beitrag: #1
Question vGA bei Straftaten
Hallo liebe Kollegen,

da platz�ich doch gleich mal mit einer Frage raus:

Fall:

X-GmbH, A und B als 50%-ige Geser/Gefter
Gegen die X-GmbH wird in einem Strafgerichtsverfahren die Einziehung des Wertverfalls angeordnet (d.h. das Gericht sch�pft diejenigen (�brigens vollumf�nglich versteuerten) Mehrums�tze ab, die nach Ansicht der Gerichtes auf der strafbaren Handlung beruhen) und die Gesch�ftsf�hrer werden mit Tagess�tzen bestraft.

L�sung?

Gedachter Ansatz der X-GmbH war (nach ausgiebiger Recherche und eingehender Korrespondenz mit dem FA): Betriebsausgabe in H�he des eingezogenen Wertverfalls.

Jetzt kriegt die X-GmbH aber vom Veranlagungsbeamten (, der �brigens au�erordentlich kooperativ ist, wenn man bedenkt, dass die X-GmbH gerade die Bilanzans�tze seit 2002 �ndern m�chte...!) die Mitteilung, dass das mit dem Betriebsausgabenabzug wohl doch o.k. sei, aber es sei im Umkehrschluss eine Schadenersatz-Forderung in gleicher H�he
gegen�ber den, als T�tern sch�digenden, Gesch�ftsf�hrern zu aktivieren, da auf ihrem pers�nlichen Verhalten ja die Verurteilung beruhe und eine solche Schadenersatzforderung auch gegen�ber einem fremden dritten Gesch�ftsf�hrer geltend gemacht w�rde. Anderenfalls handele es sich um eine vGA (daher die �berschrift)...

Und jetzt mein Problem:


"Schadenersatzforderung!?
Nach meiner Ansicht gibt es keinen Schadenersatz ohne Schaden.
Und einen Schaden sehe ich nicht, denn die GmbH st�nde ohne das sch�digende Ereignis der Straftat genauso da, wie mit dem sch�digenden Ereignis (=> das Gericht hat ja gerade das an Mehrerl�s abgesch�pft, was auf dem sch�digenend Ereignis beruhte).
Ohne Straftat h�tte die GmbH keinen Mehrerl�s gehabt und mit Straftat sch�pft das Gericht den Mehrerl�s ab => Nullsummenspiel
Auch bez�glich eines externen Gesch�ftsf�hrers w�rde sich am nicht vorhandenen Schaden m.E. nichts �ndern.

Alternative?

(Na ja, - vielleicht w�rde sich die GmbH noch dazu durchringen k�nnen, die auf den abgesch�pften Mehrerl�s bereits bezahlten KSt, USt und GewSt als Gegenforderung gg�. den Geftern zu aktivieren..., - aber mehr denn dann auch nicht.)


Hab�ich jetzt �nen Knoten im Gehirn und liege ganz falsch?

Bitte um kurze Hilfe ob meine Gedanken zum Schadenersatz g�nzlich verquer sind.

Danke vorab von der Forumsanf�ngerin


Catja, mit vielleicht doch leicht verknotetem Hirn

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03.08.2007, 21:28
Beitrag: #2
RE: vGA bei Straftaten
n�, den Knoten erkenn ich nicht. Ein Schaden verlangt immer ein Loch im Verm�gen. Und das Loch fehlt hier.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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04.08.2007, 00:58
Beitrag: #3
RE: vGA bei Straftaten
Hallo,

Zitat:Eine verdeckte Gewinnaussch�ttung ist eine Verm�gensminderung oder verhinderte Verm�gensmehrung, die durch das Gesellschaftsverh�ltnis veranlasst ist, sich auf die H�he des Einkommens auswirkt und die nicht auf einen Gewinnverteilungsbeschluss der Gesellschaft beruht.


Verm�gensminderung = JA
Auswirkung auf Einkommen = JA
kein Gewinnverteilungsbeschluss = JA
durch das Gesellschaftsverh�ltnis veranlasst = NEIN

Wo liegt der Vorteil f�r den Gesellschafter?

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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04.08.2007, 07:54
Beitrag: #4
RE: vGA bei Straftaten
Hallo und vorab schon mal danke f�r die Antworten!

@ Zaunk�nig: Ich habe schon ein Problem bei der Verm�gensminderung: Nach meiner Ansicht h�tte dann ja die strafbare Handlung, die zu dem Mehrerl�s bei der GmbH gef�hrt hatte, eine verdeckte Einlage sein m�ssen?
Oder waren mit der Verm�gem�gensminderung die auf den Mehrerl�s bezahlten Steuern gemeint?

Ich f�rchte ja, dass ich diese Betr�ge werde wirklich aktivieren m�ssen...?

In jedem Fall habe ich mit dem Argument bzgl. des fehlenden Vorteils bei den Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrern noch ein Argument mehr.

Beste Gr��e,

Catja

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04.08.2007, 13:08
Beitrag: #5
RE: vGA bei Straftaten
Hallo,

Zitat:@ Zaunk�nig: Ich habe schon ein Problem bei der Verm�gensminderung: Nach meiner Ansicht h�tte dann ja die strafbare Handlung, die zu dem Mehrerl�s bei der GmbH gef�hrt hatte, eine verdeckte Einlage sein m�ssen?


Und genau der gleiche Gedanke ist mir auch gekommen!

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24.10.2007, 08:17
Beitrag: #6
Gewonnen!
Hallo Gemeinde,

nach noch 3-maligem Hin&Her mit dem Finanzamt kam heute der Brief:

GEWONNEN! (kein Schadenersatz, keine vGA!)

Gr��e und Dank von der CatjaBig GrinBig GrinBig GrinBig GrinBig Grin

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