1% Regel und Fahrten als agB
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22.01.2010, 12:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2010 14:59 von meyer.)
Beitrag: #21
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RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Kiharu schrieb:Fahrten zum Arzt f�hren nicht immer zu agB.Das Argument finde ich recht schwach. Fahrten zum Arzt d�rften fast immer zu agB f�hren und wenn ich mir das Urteil ansehe und auch das dazu ergangene BMF-Schreiben, scheint mir immer auf den Bereich der Einkunftserzielung abgestellt zu werden. Nur damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich habe zu dem Thema keine feste Meinung und spiele hier nur etwas den advocatus diaboli. Fakt ist doch, dass es zum konkreten Fall bisher keine h�chstrichterliche Rechtsprechung zu geben scheint, wenn sich auch aus der vorliegenden Rechtsprechung nat�rlich Tendenzen ableiten lassen. |
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22.01.2010, 15:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2010 16:00 von miwe4.)
Beitrag: #22
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RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Buchi schrieb:Wenn er also die Fahrten wirklich wirklich als agB geltend machen will, dann m�sste er doch auch andererseits zus�tzlichen Arbeitslohn versteuern oder?Er versteuert doch 1% des BLP f�r Privatfahrten. Und was sind Fahrten zum Arzt anderes als Privatfahrten (im Gegensatz zu Fahrten, die der Einkunftserzielung dienen - V+V)? Und wirtschaftlich belastet ist er durch die Versteuerung des 1 % doch auch. Der Gesetzgeber wollte inswoweit eine Vereinfachungsregelung. F�r den einen ist sie g�nstig, f�r den anderen eben nicht. Problematisch wird es allerdings m.E., wenn die pauschalierten agB´s h�her als der geldwerte Vorteil w�rden. Dann k�nnte man eine Kappung auf die tats�chlichen Kosten (1 %) denken. Und es m�ssen nat�rlich insgesamt die Voraussetzungen f�r die Anwendung der 1 % - Regelung erf�llt bleiben. |
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22.01.2010, 16:15
Beitrag: #23
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RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Nein, der Geldwerte Vorteil (1%) ist sicher kein Aufwand, es w�re mE ein unzul�ssiger Schlu� von der Einnahmeseite zum Aufwandsbegriff. Hier muss man schon differenzieren! Deswegen weiterhin mE Aufwand iSv AGB nur iHv anteiliger LSt die auf den 1% Vorteil entf�llt. Eine weitere Belastung besteht nicht. Etwas anderes kann nur vorliegen, wenn f�r einen Teil der 1% Fahrten ZUSAETZLICHE Aufwendungen anfallen, bspw privat getankt wird und keine Erstattung vom ArbG stattfindet. Dann haben wir echten Aufwand und man kann den typisierten Aufwand (30ct) bis zur Grenze der offenbar unzutreffenden Besteuerung als AGB geltend machen (Deckelung der 30ct berechneten AGB durch private Tankbelege bspw).
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22.01.2010, 16:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2010 16:29 von miwe4.)
Beitrag: #24
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RE: 1% Regel und Fahrten als agB
showbee schrieb:Nein, der Geldwerte Vorteil (1%) ist sicher kein Aufwand, es w�re mE ein unzul�ssiger Schlu� von der Einnahmeseite zum Aufwandsbegriff. Hier muss man schon differenzieren! Deswegen weiterhin mE Aufwand iSv AGB nur iHv anteiliger LSt die auf den 1% Vorteil entf�llt.Kein Aufwand f�r die Privatperson? Kein vereinfachter Zahlungsweg? |
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22.01.2010, 16:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2010 17:00 von meyer.)
Beitrag: #25
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RE: 1% Regel und Fahrten als agB
showbee schrieb:Nein, der Geldwerte Vorteil (1%) ist sicher kein Aufwand, es w�re mE ein unzul�ssiger Schlu� von der Einnahmeseite zum Aufwandsbegriff.Nun ja, man k�nnte argumentieren, dass die Sachleistung PKW-Gestellung f�r Privatfahrten ein Teil der Gesamtverg�tung des Angestellten ist. Die Ausgestaltung als Sachlohn f�hrt wirtschaftlich gesehen dazu, dass der Arbeitnehmer auf entsprechenden (genau genommen netto) Barlohn verzichtet, der ansonsten zur Finanzierung eigener Aufwendungen zur Verf�gung gestanden h�tte. So in der Richtung scheinen ja auch einige Literaturmeinungen gegangen zu sein, die der BFH im angef�hrten Urteil anspricht. |
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22.01.2010, 17:38
Beitrag: #26
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RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Einnahmeverzicht als Aufwand... Werd ich mal mittels Kommentar vertiefen!
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22.01.2010, 18:00
Beitrag: #27
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RE: 1% Regel und Fahrten als agB
So, hab in den Herrmann/Heuer/Raupach geschaut, bei 33 schreibt Kanzler, dass der Aufwendingsbegriff des EStG immer der selbe ist. Abweicubgen ergeben sich nur in Gesamtschau, bei 33 also durch die anderen Tatbestandsmerkmale. Bei 4 EStG widmet sich Stapperfend dem Aufwendungsbegriff und ist (@Meyer) dezidiert aA! Keine fiktiven Aufwendungen, da keine Ausgabe. Aufwand ist explizit nicht: Ersparnis von Ausgaben oder Verzicht von Einnahmen. Zur Begr�ndung: BFH BStBl II 83, 467, 470!
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22.01.2010, 20:26
Beitrag: #28
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RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Respekt an die Herren!
Also sind wir wieder da, dass als Aufwand im Sinne von � 33 lediglich die bezahlten LSt (da ja tats�chlich Geldabfluss) in Frage kommen. Wie ich schon schrieb, d�rften sich dann die zu ber�cksichtigten Kosten in einem Bereich bewegen, welcher steuerlich wenig relevant ist. Zitat:Nur damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich habe zu dem Thema keine feste Meinung und spiele hier nur etwas den advocatus diaboli. Und das ist auch gut so. Deshalb hab ich das Problem ja hier zur Diskussion gestellt ![]() Im Fall als solchen habe ich f�r die n�chste Steuererkl�rung erstmal angefordert, dass dargelegt wird, welche Fahrten mit welchem PKW durchgef�hrt wurden. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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26.01.2010, 02:04
Beitrag: #29
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RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Hallo,
1%-Regelung und zus�tzlicher Abzug als agB oder anderer Aufwand im Zusammenhang mit der Einkommenserkl�rung ist nach Rechtsprechung (s.o.) und allgemeiner Kommenierung der Literatur nicht m�glich. Der Gedankenansatz mit der anteiligen Lohnsteuer kann auch nicht richtig sein. Dazu sollte man sich vor Augen f�hren, was die Lohnsteuer eigentlich ist. Zum Einen stellt die 1%-Methode ja lediglich eine pauschalierte M�glichkeit der Entgeltbesteuerung (und der SV-Belastung) dar, daf�r, dass hier einem Arbeitnehmer ein Vorteil gew�hrt wird - mithin Sachbezug und Arbeitslohn. Nur diesen Betrag bekommt er ja nicht ausgezahlt sondern steht ihm in anderer Form als Vorteil zur Verf�gung. Ein gew�hrter Vorteil kann aber nicht gleichzeitig mit einer wirtschaftlichen Belastung einhergegen, da dem AN ja insoweit kein Aufwand entstanden ist. Und die Lohnsteuer kann kein Aufwand darstellen. W�rde man dem Gedanken hier folgen, w�re die ganze Systematik der Lohnbesteuerung hinf�llig, da hierbei die wirtschaftliche Leistungsf�higkeit von der Nettoebene auf die Bruttoebene gehoben w�rde. Wirtschaftliche Belastung kann aber nur vom verf�gbaren Teil des Einkommens erfolgen. Und der verf�glbare Teil des Einkommens �ndert sich bei der Heranziehung von Sachbez�gen nicht, auch dann nicht, wenn man hier die zus�tzliche Lohnsteuer als Nettominderungsbetrag sehen will. Das sieht dann anders aus, wenn der AN wirtschaftlich tats�chlich belastet w�rde, z.B. wenn er einen Zuschuss oder eine andere Form der Beteiligung f�r die geldwerten Vorteile leisten w�rde, da ihn dies wirtschaftlich belastet, also sein verf�gbares Einkommen tats�chlich mindert. Systemkonform kann der AN, welchem ein Kfz zur privaten Nutzung von seinem AG �berlassen wird, nur dann steuerlich relevante Aufwendungen neben dem WK-Abzug bei n.s.Eink�nfte geltend machen, wenn er mit den tats�chlichen Aufwendungen belastet ist, also wie alle Steuerpflichtigen mit eigenem Kfz behandelt wird. Die tats�chliche wirtschaftliche Belastung kann aber nur anhand eines Fahrtenbuches gef�hrt werden. Die Pauschalierungsregelung im Gesetz ist eine Vereinfachungsregelung und deckt in der Tat lediglich die n. abzf. Aufwendungen der privaten Lebensf�hrung (Einkaufsfahrten, Urlaubsfahrten etc.) ab. Zusatzaufwand, wie eben jene Aufwendungen f�r Fahrten eines behinderten Kindes sind zus�tzlicher Aufwand in tats�chlicher und wirtschaftlicher Form und eben mit der Pauschalierung nicht abgedeckt. Im Wortlaut bei den a.g.B hei�t es doch auch...........die ihm entstanden sind - und zwar in tats�chlicher und nicht fiktiver Form entstanden sind. F�r mich ergibt sich hier �berhaupt kein Diskussionsansatz, da es g�nzlich an der wirtschaftlichen Belastung des Steuerpflichtigen fehlt. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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