Vorl�ufigkeit Soli
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25.01.2010, 17:36
Beitrag: #1
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Vorl�ufigkeit Soli
Urspr�nglicher Bescheid 2008 vom Juni 09
--> ge�ndert aufgrund Beteiligungs-EK im Nov. 09 Einspruch aufgrund des BMF zur Vorl�ufigkeit des Soli, da im Bescheid noch nicht erw�hnt. Muss die Vorl�ufigkeit gew�hrt werden, oder nicht, da der urspr�ngliche Bescheid bereits bestandskr�ftig war? |
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25.01.2010, 18:01
Beitrag: #2
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RE: Vorl�ufigkeit Soli
Nein, muss nicht. Da die erste Solifestsetzung nicht angefochten wurde, greift hier die �nderungssperre (sofern die �nderung durch Mitteilung zugunsten war) des � 351 AO. Der Einspruch ist eine Totgeburt.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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25.01.2010, 18:25
Beitrag: #3
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RE: Vorl�ufigkeit Soli
Ich hab´s doch geahnt.
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