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Betriebsst�ttenerlass und HEV
31.01.2010, 18:45 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.01.2010 18:51 von taxpert.)
Beitrag: #1
Betriebsst�ttenerlass und HEV
Anfang der '90 wird im Rahmen einer Bp entsprechend dem "alten" Betriebsst�ttenerlass in der StB ein passiver Ausgleichsposten f�r in eine ausl�ndische Tochter eingebrachte Gesellschaftsanteile gebildet. Nach dem "neuen" Betriebsst�ttenerlass sind diese Ausgleichsposten zwingend nach 10 Jahren aufzul�sen.

In der laufenden Bp wird nun dieser Ausgleichsposten "f�llig"! Hier stellt sich jetzt die Frage, ob die Aufl�sung unter das HEV f�llt oder nicht.

Verwaltungsanweisungen, Rechtssprechung, etc. gibt es nicht hierzu. Auch das Schriftum h�lt sich zur�ck. Es wird jedoch gelegtentlich von einem Stundungsmodell gesprochen, was die h�her besoldete Einsicht dazu verleitet, von der vollen Steuerpflicht auszugehen.

Ich vertrete die Auffassung, dass das HEV anzuwenden ist, da nach dem Rechtsstand im Zeitpunkt der Aufl�sung und nicht nach dem der Bildung zu entscheiden ist.

Hat jemand ggf. Fundstellen?

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

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(The Beatles, Taxman, Revolver)
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01.02.2010, 00:55
Beitrag: #2
RE: Betriebsst�ttenerlass und HEV
Hallo,

finde hierzu auch nur Hinweise auf die Anwendung des Halb- bzw. Teileink�nfteverfahrens.

Am 07.02.2007 hat der BFH ein Urteil zu Organschaft und steuerwirksame Aufl�sung eines passiven Ausgleichspostens (Bildung alter Betriebsst�ttenerlass) ergangen, welches in der Folge vom BMF mit einem Nichtanwendungserlass belegt wurde.
Soweit ich mich erinnere, wurde hier auch das HEV der Besteuerung zugrunde gelegt.

Vielleicht findet sich da was.

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