Betriebsst�ttenerlass und HEV
|
31.01.2010, 18:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.01.2010 18:51 von taxpert.)
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Betriebsst�ttenerlass und HEV
Anfang der '90 wird im Rahmen einer Bp entsprechend dem "alten" Betriebsst�ttenerlass in der StB ein passiver Ausgleichsposten f�r in eine ausl�ndische Tochter eingebrachte Gesellschaftsanteile gebildet. Nach dem "neuen" Betriebsst�ttenerlass sind diese Ausgleichsposten zwingend nach 10 Jahren aufzul�sen.
In der laufenden Bp wird nun dieser Ausgleichsposten "f�llig"! Hier stellt sich jetzt die Frage, ob die Aufl�sung unter das HEV f�llt oder nicht. Verwaltungsanweisungen, Rechtssprechung, etc. gibt es nicht hierzu. Auch das Schriftum h�lt sich zur�ck. Es wird jedoch gelegtentlich von einem Stundungsmodell gesprochen, was die h�her besoldete Einsicht dazu verleitet, von der vollen Steuerpflicht auszugehen. Ich vertrete die Auffassung, dass das HEV anzuwenden ist, da nach dem Rechtsstand im Zeitpunkt der Aufl�sung und nicht nach dem der Bildung zu entscheiden ist. Hat jemand ggf. Fundstellen? taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
|||
01.02.2010, 00:55
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Betriebsst�ttenerlass und HEV
Hallo,
finde hierzu auch nur Hinweise auf die Anwendung des Halb- bzw. Teileink�nfteverfahrens. Am 07.02.2007 hat der BFH ein Urteil zu Organschaft und steuerwirksame Aufl�sung eines passiven Ausgleichspostens (Bildung alter Betriebsst�ttenerlass) ergangen, welches in der Folge vom BMF mit einem Nichtanwendungserlass belegt wurde. Soweit ich mich erinnere, wurde hier auch das HEV der Besteuerung zugrunde gelegt. Vielleicht findet sich da was. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste