R�ckforderung von AN m�glich?
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04.02.2010, 13:01
Beitrag: #1
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R�ckforderung von AN m�glich?
Hi,
hab folgenden Fall: Unternehmer besch�ftigt Aushilfe f�r 200 Euro im Monat f�r X Stunden. Das Gehalt wird regelm�ssig gezahlt, die Stunden sind in langen Monaten etwas mehr, in kurzen etwas weniger. Die Aushilfe beendet die T�tigkeit mit m�ndlicher K�ndigung auf eigenen Wunsch sofort am 28.11. des Gesch�ftsjahres. Der AG nimmt an. Dann erstellt der AG jedoch eine Gehaltsabrechnung f�r Dezember, auf der als Ende der Besch�ftigung der 02.12. eingetragen ist, mit vollem Lohn von 200 Euro. Die 200 Euro werden auch ausgezahlt. Kann der Lohn vom AN zur�ckgefordert werden? Der Fehler liegt ja offensichtlich beim AG. Danke und Gru�, derkleine |
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04.02.2010, 13:40
Beitrag: #2
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RE: R�ckforderung von AN m�glich?
Vielleicht erfolgte die Zahlung der 200,- f. Nov. erst im Dez. (Abrechnung 1.12.)
Ansonsten k�nnten m.E. die 200,- auch zur�ckgefordert werden, ohne jetzt aber eine Rechtsquelle nennen zu k�nnen (ist nicht ganz mein Gebiet). |
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04.02.2010, 17:33
Beitrag: #3
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RE: R�ckforderung von AN m�glich?
Hallo,
K�ndigung erfordert Schriftzwang. Die k�nnen sich einigen wie sie wollen, solange es nicht schriftlich vollzogen ist, besteht rein rechtlich das Arbeitsverh�ltnis fort. Zudem gibt es da noch eine Klausel, wonach der AG versehentlich �berzahlte Betr�ge nicht zur�ckfordern kann, wenn der AN davon ausgehen musste, dass die Zahlung korrekt war. Und jetzt lies noch mal den ersten Absatz und Du erkennst die perfide Falle. Abschreiben unter der Rubrik - Dumm gelaufen und Lehrgeld gezahlt. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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04.02.2010, 18:11
Beitrag: #4
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RE: R�ckforderung von AN m�glich?
Hi, Kleiner
![]() derkleine schrieb:Kann der Lohn vom AN zur�ckgefordert werden? Der Fehler liegt ja offensichtlich beim AG.Warum nicht? AN ist ungerechtfertigt bereichert. Zwar durch einen Fehler des AG, aber das hindert diesen nicht, das Geld zur�ckzufordern. Wenn der AN selber gek�ndigt hat, die K�ndigung angenommen wurde und dar�ber kein Streit besteht, kann der AG das zu viel bezahlte Geld zur�ckfordern. Und wenn die zwei keinen Streit hatten, wird der AN es auch zur�ckbezahlen. Sollte AN allerdings mit einem Kontoauszug mit einer NULL winken und behaupten, er h�tte das gar nicht gemerkt und das Geld leider schon ausgegeben, hat der AG schlechte Karten und kann die 200 Euros abschreiben. Gru� tosch |
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04.02.2010, 18:42
Beitrag: #5
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RE: R�ckforderung von AN m�glich?
Hat der AN das als Abfindung betrachtet?
![]() Der AG wird wohl kaum einen Proze� f�hren. Und falls doch, ein guter Anwalt findet sich f�r den AN bestimmt, stimmts @zaunk�nig? mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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09.02.2010, 10:03
Beitrag: #6
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RE: R�ckforderung von AN m�glich?
Danke f�r die Info´s!
So wie ich es sehe, gibt es nicht viel Hoffnung f�r den AG eine R�ckforderung wirklich begr�nden zu k�nnen, bzw. diese dann auch durchzusetzen. Wie schon geschrieben wurde, wird der Betrag wohl als Lehrgeld zu buchen sein... |
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