Altersvorsorgeaufwand Verb�serung ?
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22.02.2010, 19:22
Beitrag: #1
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Altersvorsorgeaufwand Verb�serung ?
Vorweg: Es gibt Sachen, da hab ich keine Ahnung von, � 10a EStG und seine Ausw�chse ab �� 79ff EStG geh�ren dazu.
Ich habe Einspruch gegen ESt-Bescheid und Feststellung nach � 10a EStG. Das Finanzamt hat bei der G�nstigerpr�fung nach � 10a Abs. 2 EStG die Kinder (2) vergessen. Bei meinem Fall ist der Sonderausgabeabzug g�nstiger. Nun kommt Einspruch Euer Ehren mit dem Hinweis, dass die Altervorsorgebetr�ge nicht nachvollzogen werden k�nnen. Das FA pr�ft und stellt fest, dass die Kinder nicht ber�cksichtigt wurden. Bei Ber�cksichtigung der Kinder erh�ht sich jedoch die ESt und der Feststellungsbetrag nach � 10a EStG verringert sich. Nun stellen sich mir folgende Fragen: 1. Welche Auswirkungen hat eine Minderung des Feststellungsbetrages nach � 10a Abs. 4 EStG? 2. Zur�ck zur Einkommensteuer Diese erh�ht sich, da nunmehr auch die Kinderzulagen der festgesetzen Steuer hinzugerechnet werden. Insgesamt ist der Sonderausgabenabzug aber immer g�nstiger als die reinen Zulagen (incl. Kinderzulagen). Die Erh�hung der festzusetzenden Einkommensteuer stellt f�r mich eine glasklare Verb�serung dar. Dies wurde beantragt vom Steuerberater. Das FA hat auch schon darauf hingewiesen, dass sich die Einkommensteuer erh�ht, wenn jetzt die Kinder ber�cksichtigt werden. Der Steuerberater h�llt sich in Schweigen. Was also �bersehe ich hier? Ist meine Verb�serung am Ende doch keine? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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22.02.2010, 19:35
Beitrag: #2
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RE: Altersvorsorgeaufwand Verb�serung ?
Meiner Meinung nach hast du hierf�r sogar eine eigene �nderungsvorschrift, n�mlich � 91 Abs. 1 Satz 4 EStG.
Sp�testens nach dem Datenabgleich mit der Zulagestelle in Berlin m�sste der Bescheid sowieso ge�ndert werden. |
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22.02.2010, 19:46
Beitrag: #3
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RE: Altersvorsorgeaufwand Verb�serung ?
Super. Ich danke Dir. Dann kann ich morgen fr�hlich �ndern ohne echte Verb�serung.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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22.02.2010, 19:57
Beitrag: #4
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RE: Altersvorsorgeaufwand Verb�serung ?
Es ist wie Petz geschrieben, schon �fter erlebt (positiv u. negativ).
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22.02.2010, 21:12
Beitrag: #5
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RE: Altersvorsorgeaufwand Verb�serung ?
Da bin ich kleine Pingeltante schon wieder.
Zitat:Ergibt die �berpr�fung eine Abweichung von dem in der Steuerfestsetzung ber�cksichtigten Sonderausgabenabzug nach � 10a oder der gesonderten Feststellung nach � 10a Absatz 4 , ist dies dem Finanzamt mitzuteilen; die Steuerfestsetzung oder die gesonderte Feststellung ist insoweit zu �ndern. � 91 Abs. 1 Satz 4 w�rde doch nur gehen, wenn ich irgendeine Mitteilung von der zentralen Stelle oder so h�tte. Hab ich aber nicht. Kommt vielleicht noch, weiss ich aber nicht. Bisher hab ich nur den Einspruch ![]() Was also nun? Der Fehler liegt ja eindeutig beim FA. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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22.02.2010, 21:16
Beitrag: #6
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RE: Altersvorsorgeaufwand Verb�serung ?
Da kann man auch anrufen und den Sachverhalt abkl�ren....
Sonst m�sstest du ja jetzt im Rahmen des Einspruchs �ndern und nach der Mitteilung schon wieder... Das kann's ja nicht sein. |
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22.02.2010, 21:45
Beitrag: #7
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RE: Altersvorsorgeaufwand Verb�serung ?
Zitat:Sonst m�sstest du ja jetzt im Rahmen des Einspruchs �ndern und nach der Mitteilung schon wieder... Ne, es geht einfach nur darum, ob ich jetzt �ndere oder auf die Mitteilung warte. Ohne Mitteilung w�rs m.E. eine Verb�serung und da wird wohl der Berater, wenn ich das b�se Wort in den Mund nehme, den Einspruch zur�cknehmen. Die �nderung w�rde sich also nur zeitlich verz�gern. Anrufen? Da werde ich mal morgen die Leute fragen, die sich damit auskennen. Wann hab ich schon mal so einen Fall auf dem Tisch? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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22.02.2010, 21:49
Beitrag: #8
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RE: Altersvorsorgeaufwand Verb�serung ?
Kiharu schrieb:Anrufen? Da werde ich mal morgen die Leute fragen, die sich damit auskennen. Wann hab ich schon mal so einen Fall auf dem Tisch? Ich auch nicht, Gott sei Dank. Aber ich wei� es von unseren Teilbezirken, die haben dort oft mit zu tun, weil es oft Abweichungen bzgl. der Kinderanzahl gibt. Es werden n�mlich gerne "Z�hlkinder" vergessen und schon stimmt der Datenabgleich nicht mehr. |
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22.02.2010, 21:50
Beitrag: #9
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RE: Altersvorsorgeaufwand Verb�serung ?
Danke f�r den Tipp!
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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23.02.2010, 13:52
Beitrag: #10
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RE: Altersvorsorgeaufwand Verb�serung ?
Ich hab es daher auch schon mehrfach erlebt, da� ich aufgrund der Riester-Rente 4x einen ge�nderten Bescheid bekommen habe. Wahrscheinlich ist es am Bessten mit dem Berater absprechen, da� der Fall ruht, bis sich die Zulagenstelle meldet. Spart zumindest Aufwand.
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