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Verkauf AV / "R�ckabwicklung"
02.03.2010, 17:55
Beitrag: #1
Verkauf AV / "R�ckabwicklung"
Hallo zusammen,

sitze gerade an einem Problem und weiss nicht so recht wie ich folgenden Sachverhalt behandeln soll:

Im Jahr 01 Mdt ver�u�ert zehn abgeschriebene Wirtschaftsg�ter des Anlageverm�gens. Es wird eine Ratenzahlung vereinbart. Dar�ber hinaus soll das Eigentum im Verh�ltnis zur anteiligen Kaufpreiszahlung �bergehen. Im Jahr 02 stellt der Erwerber seine Ratenzahlungen ein. Der Mdt fordert die noch nicht ins Eigentum des Erwerbers �bergegangen Wirtschaftsg�ter zur�ck und erh�lt diese auch.

Im Jahr 01 wurde der Ertrag aus der Ver�u�erung sowie der Anlagenabgang erfasst.

Im Jahr 02 wurde die ausstehende Forderung ausgebucht sowie die R�cknahme der Wirtschaftsg�ter erfolgswirksam mit dem Verkehrswert eingebucht (Vorr�te an sonst betriebl Ertr�ge).

ich habe meine bedenken bei dieser vorgehensweise.

hinsichtlich der abgeschriebenen forderung kann man anf�hren, dass diese u.U. nicht in der richtigen G&V-Position ausgewiesen wird, da dies per Saldo keinen unterschied macht, kann man das noch vertreten.

Auch mit der aufnahme der wirtschaftsg�ter ins Umlaufverm�gen habe ich kein problem.

mich "st�rt", dass die wirtschaftsg�ter mit dem Verkehrswert in die Bilanz aufgenommen wurden. M.E. widerspricht dies dem Prinzip der fortgef�hrten Anschaffungskosten sowie dem Vorsichtsprinzip.

oder "sitze ich auf dem falschen pferd"

Cobra �bernehmen Sie Smile


Danke im Voraus

Ciao
Tax

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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02.03.2010, 18:19
Beitrag: #2
RE: Verkauf AV / "R�ckabwicklung"
Mir spukt etwas im Gehirn herum, was die teilweise Uneinbringbarkeit eine Verkaufspreises angeht, dass das �ber � 175 AO als r�ckwirkendes Ereignis auf das erste Jahr steuerlich zur�ckwirkt.

Gruß Lemgun
_______________________________________________________________________________
"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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02.03.2010, 19:07
Beitrag: #3
RE: Verkauf AV / "R�ckabwicklung"
Hallo,

es w�re erst einmal zu kl�ren ob tats�chlich eine R�ckabwicklung stattgefunden hat - also Aufhebung aller bisherigen Ereignisse bis zum urspr�nglichen Zustand - oder ob hier lediglich von einem Eigentumsvorbehalt Gebrauch gemacht wurde.

Im ersten Fall (R�ckabwicklung) h�tten wir ein Ereignis f�r den 175 AO, im zweiten Fall (Eigentumsvorbehalt) wird lediglich das Eigentum zur�ckgeholt. Dann w�re die Verbuchung insoweit auch korrekt.
Vielleicht nicht technisch, aber durch eine Teilwertabschreibung k�me er im Ergebnis auch wieder auf den Zeitwert bzw. Verkehrswert.

Die Teilwertabschreibung k�nnte auch im Falle eines Ereignisses nach 175 AO gegeben sein, da ja tats�chlich eine wirtschaftliche Abnutzung und somit eine dauerhafte Wertminderung eingetreten ist.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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02.03.2010, 20:14
Beitrag: #4
RE: Verkauf AV / "R�ckabwicklung"
lassen wir mal �175 AO ausser Acht.

aber wie komme ich denn zB von einem WG das im anlageverm�gen mit 1� stand auf einen Verkehrswert von � 2.500? das leuchtet mir noch nicht so wirklich ein.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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03.03.2010, 08:41
Beitrag: #5
RE: Verkauf AV / "R�ckabwicklung"
Hallo,

da gibt es in der Praxis doch reichlich Beispiele f�r.

z.B. Ein Kfz ist nach den allgemeinen Afa-S�tzen nach 6 Jahren abgeschrieben, der Verkehrswert liegt aber noch so um die 10 bis 15 Prozent der urspr�nglichen Anschaffungskosten.


Vielleicht w�re zu pr�fen ob die Abschreibungen in den Zeiten der Ber�cksichtigung im AV nicht zu hoch oder die Dauer zu kurz angesetzt war, so dass es zu einer �berproportionalen bzw. schlicht falschen Abschreibung gekommen ist. Dann w�ren die Bewertungsans�tze in den vorherigen Bilanzen verkehrt.

Es gibt auch die M�glichkeit, dass ein schon recht altes und eigentlich unbrauchbares Wirtschaftsgut pl�ztlich als "Ersatzteillager" von besonderem Wert ist. Angesichts der Entwicklung bei den Rohstoffpreisen kann dass bei einigen Wirtschaftsg�ter durchaus Extreme hervorrufen.


Um aber die tats�chlichen Hintergr�nde aufzudecken, m�sste man recherchieren.

Ich vermute hier allerdings noch einen anderen Hintergrund.

Das Konzept ist doch ein nettes Steuersparmodell - "wie schaffe ich mir Kosten und Steuerersparnis".
Angesichts des sprunghaften Anstiegs des Wertes und der gesamten Abwicklung ein Punkt �ber den man mal nachdenken sollte.

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03.03.2010, 09:53
Beitrag: #6
RE: Verkauf AV / "R�ckabwicklung"
Taxman schrieb:mich "st�rt", dass die wirtschaftsg�ter mit dem Verkehrswert in die Bilanz aufgenommen wurden.
Sie wurden aber doch auch zum Verkehrswert verkauft; diesen bei R�cknahme anzusetzen, halte ich f�r konsequent.

zaunk�nig schrieb:Das Konzept ist doch ein nettes Steuersparmodell - "wie schaffe ich mir Kosten und Steuerersparnis".
Warum?
Wenn die Wertsteigerung (Anschaffung) gleichzeitig als ao Ertrag gebucht wird, ist das ganze doch steuerneutral.
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03.03.2010, 10:24
Beitrag: #7
RE: Verkauf AV / "R�ckabwicklung"
tosch schrieb:
Taxman schrieb:mich "st�rt", dass die wirtschaftsg�ter mit dem Verkehrswert in die Bilanz aufgenommen wurden.
Sie wurden aber doch auch zum Verkehrswert verkauft; diesen bei R�cknahme anzusetzen, halte ich f�r konsequent.

Sehe ich auch so. Die Kaufpreisforderung war ja nicht wertlos geworden, denn sie war ja durch den Eigentumsvorbehalt besichert. Hier ist also eine Verwertung erfolgt. Folge: Aktivtausch.

Eine nachherige etwaige TW-A bleibt ja unber�hrt.

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