VWL und getr. Veranlagung
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22.04.2010, 12:14
Beitrag: #1
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VWL und getr. Veranlagung
Es geht zwar um geringe Betr�ge, aber...
Getr. Veranlagung ist g�nstiger, also getr. Veranlagung. Beide haben VL im Bausparvertrag (je 43,- Zulage). Bei Zusammenveranl. w�rden sie die 86,- bekommen, aber bei getrennter Veranl. liegt der EM �ber 17.900,- zvE und seine 43,- entfallen. Wie kann ich im Antrag auf WOP die h�lftigen VL des EM mit in den Bezug auf WOP hineinnehmen. Der Antrag sieht nur ein einheitliches Wahlrecht vor. Ich kann aber nicht beide Beitr�ge mit in die WOP nehmen, denn dann w�rde die EF ja die VWL und die WOP auf ihren Beitrag bekommen. |
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22.04.2010, 16:56
Beitrag: #2
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RE: VWL und getr. Veranlagung
Mir nicht bekannt, dass das gehen sollte.....
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23.04.2010, 10:00
Beitrag: #3
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RE: VWL und getr. Veranlagung
Also entweder getr. Veranlagung, oder WOP auf VL?
Ist f�r mich aber nicht ganz nachvollziehbar und nicht zufriedenstellend. Werd jetzt mal beides machen, mal sehen ob sie es merken. |
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15.05.2010, 11:48
Beitrag: #4
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RE: VWL und getr. Veranlagung
Hallo in die Runde, jetzt gibt es meinen ersten Beitrag (Senf)
M.E. L�sung � 2 a WoPG Einkommensgrenze 51.200 bei Ehegatten Die getrennte Veranlagung w�re unerheblich Satz3: Bei Ehegatten ist das zu versteuernde Einkommen ma�gebend, das sich bei einer ZV nach � 26b ergeben hat ODER falls eine VA nicht durgef�hrt wurde (ZV) ergeben W�RDE. GANZ DEUTLICH � 3 (3) WoPG Ehegatten i.S. dieses Gesetzes.. welche nach � 26 b veranlagt werden...ODER falls keine ZV... die VORRAUSSETZUNGEN nach " 26 (1) S1 erf�llen..... Also L�sung: WoP gibt es auch bei getr. Veranlagung Gr��e RautenMiro |
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15.05.2010, 18:05
Beitrag: #5
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RE: VWL und getr. Veranlagung
RautenMiro schrieb:Also L�sung: WoP gibt es auch bei getr. VeranlagungDurchaus diskussionsf�hig ![]() das WoPG spricht in beiden F�llen nur von ZV bzw. da� eine Veranlagung nicht durchgef�hrt wurde - fraglich ist, ob mit "Veranlagung" nur die Zusammenveranlagung gemeint ist - dann w�rde ich Dir Recht geben. Anderenfalls w�re die getrennte Veranlagung ausdr�cklich nicht erw�hnt, ich folgere, dass dann die Einzelgrenzen gelten. Ich liebe Haarspaltereien ![]() Gru� tosch |
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17.05.2010, 10:54
Beitrag: #6
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RE: VWL und getr. Veranlagung
Zitat:Also L�sung: WoP gibt es auch bei getr. VeranlagungDas ist ja nicht das Problem ansich. Das Problem ist ja WOP auf VL des EM. EM liegt bei getrennter �ber den 17.900,- und die EF darunter. Wie soll der Antrag WOP auf VL nur f�r den EM gestellt werden. Die EF bekommt ja die AN-Sparzulage, aber eben der EM nicht. Oder bekommt der EM auch die Sparzulage, weil bei Zusammenveranl. das zvE unter 35.800,- w�re? |
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17.05.2010, 15:57
Beitrag: #7
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RE: VWL und getr. Veranlagung
Ich bin total frustriert:
Habe gerade mit dem Hauptzust�ndigen f�r WoP der Schw�bisch Hall gesprochen: Laut Gesetz ist meine Auffassung vollkommen richtig. LEIDER: Im Kommentar zum WoPG 13. Auflage St�uber/Walter ist beschrieben, dass die Eheleute wie Alleinstehende behandelt werden, sofern diese die getrennte Veranlagung � 26 a gew�hlt haben. Schlussfolgerung: Getrennte Veranlagung hei�t jetzt: Beide m�ssen die Einkunftsgrenzen erf�llen.... Ich habe heute auch meinen WoP Antrag von 2009 durchgesehen, auf der R�ckseite steht es auch noch ausdr�cklich... habe echt gedacht es w�re ein Fehler... OK Thema leider durch (zumindest f�r mich) |
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17.05.2010, 18:31
Beitrag: #8
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RE: VWL und getr. Veranlagung
Hallo,
das war doch schon die gesetzliche Regelung bei Einf�hrung der vwL, wie es mal so sch�n hie�. Ich w�sste auch nicht warum man das anders sehen sollte. Grunds�tzlich werden Ehegatten zusammen veranlagt. Die getrennte Veranlagung ist ein Wahlrecht. Wenn sie es w�nschen steuerlich gesondert behandelt zu werden, dann in letzter Konsequenz eben auch bei den Zusch�ssen und F�rderungen, die unmittelbar mit dem Einkommensteuergesetz verkn�pft sind. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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17.05.2010, 18:40
Beitrag: #9
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RE: VWL und getr. Veranlagung
Hab ich ja kein Problem mit. Bleibt aber immernoch die Frage, um die es mir ging:
Zitat:Wie soll der Antrag WOP auf VL nur f�r den EM gestellt werden.Ich kann nicht die WOP auf die VL des EM beantragen, ohne dies gleichzeitig f�r die EF mit zutun. Die EF bekommt aber die AN-Sparzulage und hat damit keinen Anspruch auf die WOP f�r die VL. Ich glaub ihr versteht nicht richtig mein Problem. |
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17.05.2010, 22:02
Beitrag: #10
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RE: VWL und getr. Veranlagung
Opa schrieb:Die EF bekommt aber die AN-Sparzulage und hat damit keinen Anspruch auf die WOP f�r die VL.Wird nicht diese Frage zwischen Bausparkasse und FA geregelt? Sprich: Du reichst den Antrag einfach ein, Pr�mie wird zun�chst bewilligt (oder auch nicht) und nach Pr�fung teilt das FA der BSpK mit, dass f�r die EF keine Pr�mienberechtigung besteht. � 4a Abs. 2 WoPG: 5 Die Wohnungsbaupr�mien-Anmeldung gilt als Steueranmeldung im Sinne der Abgabenordnung. 6 Das Finanzamt veranla�t die Auszahlung an die Bausparkasse zugunsten der Pr�mienberechtigten durch die zust�ndige Bundeskasse. Da das FA pr�ft und die Auszahlung "veranla�t", d�rfte da auch nichts schieflaufen. Au�er dass Deine Mandanten auf Dich sauer sein k�nnten, falls sie eine bereits erhaltene Pr�mie teilweise zur�ckbezahlen m�ssen. ![]() |
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