GewSt-VZ
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25.05.2010, 16:09
Beitrag: #1
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GewSt-VZ
Hallo Gemeinde,
ist es �blich das bei der Anpassung der Vorauszahlungen durch die Gemeinde eine Sonderzahlung f�r bereits verstrichene Quartale festgelegt werden? Wenn ja, welche Grundlage gibt es daf�r? Mdt. bekam eine nachtr. VZ f�r 2009 und damit einhergehend eine Anpassung der VZ´s ab 2010. In meinem Glauben an das �bliche bin davon ausgegangen, dass die Vorauszahlungen f�r 2010 auf die verbleibenden Vorauszahlungen (III. u. IV. Quartal 2010) verteilt werden. Ist das falsch? Dem Grunde nach muss der Mdt. bezahlen, aber es geht ein wenig um die Liquidit�t. K�nnt Ihr mir da Input geben? Danke schon mal im Voraus. Ciao Dragon |
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25.05.2010, 16:39
Beitrag: #2
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RE: GewSt-VZ
Ich kann nur den � 19 Abs. 3 GewStG anf�hren. Da gibt schon M�glichkeiten zur "r�ckwirkenden" Anpassung. Nur ist mir der Sachverhalt da vom Zeitablauf nicht ganz klar.
frankts |
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25.05.2010, 16:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.05.2010 05:28 von Petz.)
Beitrag: #3
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RE: GewSt-VZ
Zitat:dass die Vorauszahlungen f�r 2010 auf die verbleibenden Vorauszahlungen (III. u. IV. Quartal 2010) verteilt werden. Ist das falsch?Mir ist nicht bekannt, dass das so geht. R�ckwirkende Anpassung hei�t f�r abgelaufene Veranlagungszeitr�ume, f�r 2009 also in Ordnung. F�r 2010 kann jetzt erst ab 15.09. festgesetzt werden, der 15.05. ist ja schon vorbei. Gemeindemitarbeiter sind wohl nicht ganz so fit in der AO. Oder ich nicht ![]() |
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25.05.2010, 18:20
Beitrag: #4
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RE: GewSt-VZ
Hallo,
R74 GewStR zu � 19 GewStG Das ist allgemein�blich, wenn f�r �ltere Veranlagungszeitr�ume die Gewerbesteuer festgesetzt wird und sich daraus f�r nachfolgende Veranlagungszeitr�ume zu erwartende Nachforderungen ergeben. Dann wird eben angepasst. Das geschieht in aller Regel analog zu den Anpassungen von Einkommensteuer und K�rperschaftsteuer. Die Nachforderung kann, auf Antrag auch in Raten gezahlt werden. Die Gemeinden sind da sehr viel kooperativer als die Finanzverwaltung. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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25.05.2010, 21:16
Beitrag: #5
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RE: GewSt-VZ
Hm, den Beitrag vom Zaunk�nig verstehe ich nicht so richtig.
Wer hat deiner Meinung nach jetzt recht ? |
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25.05.2010, 21:46
Beitrag: #6
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RE: GewSt-VZ
Zitat:19 Abs. 3 GewStG stellt die Entscheidung, ob bei der Anpassung festgesetzter Gewerbesteuer-Vorauszahlungen die im Zeitpunkt der Anpassung bereits f�llig gewesenen und entrichteten Vorauszahlungen auf jeweils ein Viertel der voraussichtlichen Jahressteuer herabgesetzt werden, in das Ermessen der Gemeinde. - Urt.; BVerwG 22.5.1987, 8 C 33.86, BStBl 1987 II S. 698; SIS 87 25 03 Auszug Zitat:Dem steht nicht entgegen, da� die Vorschrift eine r�ckwirkende Erh�hung bereits f�llig gewesener Vorauszahlungen nicht zul��t, im Fall einer Anpassung nach oben die (Erh�hungs-)Anpassung also entweder nur f�r die noch folgenden Vorauszahlungstermine des laufenden Erhebungszeitraums oder, wenn diese bereits verstrichen sind, nur bis zum Ende des folgenden Erhebungszeitraums vorgenommen werden kann, wobei f�r diese sog. f�nfte Vorauszahlung eine besondere F�lligkeit geregelt ist (vgl. � 19 Abs. 3 Satz 2 GewStG). Ergebnis des Urteils: Minderung f�r abgelaufene Vorauszahlungszeitr�ume Ermessensentscheidung. Erh�hung hingegen nicht zul�ssig. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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26.05.2010, 07:35
Beitrag: #7
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RE: GewSt-VZ
Danke f�r Eure Antworten.
Unsere Verwaltung (@Petz u. @Kiharu) beurteilt dass ganze also genauso wie ich - wo habe ich nochmal drei Jahre meines beruflichen Lebens verbracht? ![]() Konnte noch jemanden bei der Gemeinde erreichen. Hier konnte mir nat�rlich keine Gesetzesgrundlage genannt werden und au�erdem sei man froh das irgendwie auf einen Bescheid bekommen zu haben. Es kam dann nur noch der Hinweis doch mal bei der Sopftwarefirma zu nachzufragen, was die da programmiert haben. :(Schade f�r soviel - naja .... ![]() Aber man war sich des Problems wohl bewusst und meinte man solle einfach einen kurzen Antrag auf abweichende Zahlung stellen, dass w�rde man dann schon hinbekommen und wenn bis zum 15.11. das Jahressoll da w�re w�re das kein Problem :shy:daf�r ein ol� ![]() Fazit in diesem Falle: Keine Ahnung aber wohlwollend ![]() Ciao Dragon |
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26.05.2010, 09:25
Beitrag: #8
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RE: GewSt-VZ
Die Auskunft der Stadt-/gemeindeverwaltung kenne ich nur zu gut. Warum das so ist weiss ich auch nicht, aber unser Programm macht das schon so richtig. Vielleicht noch erg�nzend, das sei ja schon immer so gewesen.
frankts |
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26.05.2010, 12:46
Beitrag: #9
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RE: GewSt-VZ
Dragon schrieb:Danke f�r Eure Antworten. Entweder der Bescheid ist rechtm��ig oder rechtswidrig. Wenn er rechtswidrig ist, w�rde ich auf jeden Fall dagegen Einspruch einlegen und mich nicht mit Larifari zufrieden geben. Erst wenn feststeht, dass der Bescheid rechtm��ig ist, w�rde ich einen Stundungsantrag stellen. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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26.05.2010, 12:48
Beitrag: #10
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RE: GewSt-VZ
Hallo,
die Sachbearbeiter bei den Steuer�mtern der Gemeinden sind eben nur einfache Sachbearbeiter (das ist keine Wertung) und keine Steuerfachleute. Die kennen in aller Regel nicht die rechtlichen Hintergr�nde und auch nicht die technischen Gegebenheiten. Man mag Ihnen dies verzeihen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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