Doppelpost bitte l�schen
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31.05.2010, 14:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.05.2010 14:23 von Opa.)
Beitrag: #1
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Doppelpost bitte l�schen
Hatte ich auch noch nicht. Kind �ber 18, Schule beendet, kommt f�r 5 Monate hinter "schwedische Gardinen", danach wird Ausbildung gesucht. Besteht w�hrend der Zeit eigentlich ein Anspruch auf KG bzw. Kinder-FB?
Er war als arbeits- bzw. ausbildungssuchend gemeldet, aber als �bergangszeit zwischen 2 Ausbildungen z�hlt das wohl nicht? |
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