Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
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08.07.2010, 13:22
Beitrag: #11
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RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
Diese W�rtchen "auch" hat in der Steuerberaterpr�fung so manchen Punkt gekostet. Gefragt war � 357 (2) Satz 2 AO. Die Korrektoren waren sich nicht einig dar�ber, ob das "auch" jetzt im Sinne von "ebenfalls, zus�tzlich" oder im Sinne von "anstatt" ausgelegt werden solle.
Ebenso empfinde ich das hier. Allerdings ist das hier auch eher egal, da wir die Zustellvollmacht haben (mit der wir ja auch keine Bescheide unterschreiben k�nnen :-) ) � |
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08.07.2010, 16:30
Beitrag: #12
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RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
Hallo,
k�nnte man jetzt trefflich dr�ber streiten ob dieses "auch" eine weitere, zus�tzliche M�glichkeit darstellt oder als "anstelle von" gedeutet werden muss. Grunds�tzlich ist der Steuerpflichtige der Empfangsadressat. Nur dann, wenn er selbst im Sinne von � 79 AO handlungsunf�hig ist. Hier ergeht der Steuerbescheid f�r ihn an einen Vertreter. Der 122 AO hat in seiner Auflistung auch den bestellten Bevollm�chtigten angef�hrt. Normalerweise tritt er an die Stelle des Steuerpflichtigen (Steuerschuldner) aufgrund dieser Verf�gung. Aber die Praxis zeigt, dass auch bei Erteilung einer Zustellvollmacht und �bersendung des Bescheides unmittelbar an den Steuerpflichtigen selbst - gegebenenfalls sogar einen Vertreter (z.B. GF einer Mitunternehmerschaft) - der Verwaltungsakt rechtswirksam zugestellt wird. Ist f�r den Fall hier auch nicht von Relevanz. Der TV nimmt eine treuh�nderische Rechtsstellung ein. Er wird von der Erbengemeinschaft oder Kraft Verf�gung des zust�ndigen Amtsgerichts mit der Wahrnehmung der Verm�gensverwaltung und -abwicklung beauftragt. Seine erteilte Vollmacht, die der steuerlichen Veranlagung beizuf�gen ist, reicht aus, um die Steuererkl�rungen zu unterschreiben (� 34 III AO). Dies aber eben nur, soweit es die Pflichterkl�rung des Verstorbenen betrifft. Um auf den Fall zur�ckzukommen: Der TV stellt den Antrag auf getrennte Veranlagung der verstorbenen Ehefrau und unterschreibt die Steuererkl�rung. Die Veranlagung des fr�her verstorbenen Ehegatten wird von Amts wegen vorgenommen. In dem Zusammenhang stellt sich mir lediglich die Frage, inwieweit die Rechtsnachfolger (also Ehefrau i.V. mit TV, bzw. Erben der Ehefrau) jetzt noch zur Mitwirkung verpflichtet werden k�nnen, zumal die Unterlagen gegebenenfalls ja nicht mehr vorhanden sind. Aber ich denke, dass das FA hier den Weg des geringsten Widerstandes geht. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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09.07.2010, 09:56
Beitrag: #13
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RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
zaunk�nig schrieb:Aber ich denke, dass das FA hier den Weg des geringsten Widerstandes geht. Das denke ich auch. Es w�rde ohnehin nichts anderes rauskommen als das, was wir erkl�rt haben. Danke f�r deinen Vortrag, dem kann ich uneingeschr�nkt folgen. Und danke auch an Petz, der mich ebenfalls erleuchtet hat. Unterlagen sind gl�cklicherweise alle da (nehme ich jedenfalls an, dass das alle sind). Es ist nur nicht klar, wer Erbe(n) nach dem Ehemann sind, nur die Frau oder Frau&Sohn. Aber das will ich eigentlich auch gar nicht herausfinden. Und der Alleinerbe (Sohn) ist leider auch handlungsunf�hig. Da hat der TV ebenfalls die Vollmacht. � |
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