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H�chstbetrag � 10 Abs.4
26.07.2010, 17:40 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.07.2010 17:41 von meyer.)
Beitrag: #11
RE: H�chstbetrag � 10 Abs.4
Petz schrieb:Naja, FG-Urteile werden fast nie beachtet Cool
Doch, n�mlich dann, wenn es die Meinung des FA-Beamten st�tzt und der nichts besseres findet ...

F�hrt die dagegen der Berater an, haben die nat�rlich keinerlei Bindungswirkung.
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26.07.2010, 17:51
Beitrag: #12
RE: H�chstbetrag � 10 Abs.4
Cloud schrieb:So ist es doch m�glich nach � 257 Abs. 2 SGB V die Beitr�ge zur freiwilligen Krankenversicherung des Ehegatten in die BM f�r den Beitragszuschuss einzubeziehen. Dies wurde aber von dem EM nicht gemacht, sondern nur seine und die der Kinder wurden f�r die BM f�r den Beitragszuschuss einbezogen (Beitragszuschuss bereits mit Kindern beim H�chstbetrag).
Sicher? Also ich lese das da nicht heraus (allerdings zugegebenerma�en auch nicht zwingend das Gegenteil).

Da steht doch, dass Anspruch auf Zuschuss bei privat Versicherten auch f�r die Beitr�ge f�r die Angeh�rigen, die bei Versicherungspflicht familienversichert w�ren, besteht.

Aber geht aus der Gesetzesformulierung nicht hervor, dass es sich um eine Versicherung des Arbeitnehmers handeln muss ? Klassischerweise ist der Arbeitnehmer jedenfalls Versicherungsnehmer und Gatte und Kinder sind (mit gesonderten Beitr�gen) �ber den gleichen Vertrag versichert.
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26.07.2010, 18:00 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.07.2010 18:01 von Cloud.)
Beitrag: #13
RE: H�chstbetrag � 10 Abs.4
Hallo meyer,

ehrlich gesagt lese ich das auch nicht raus, aber Haufe und eine Kollegin aus der Lohnabteilung meinen, das es so zu verstehen seiTongue Kann es ja morgen gerne mal hier reinstellenSmile

Aber geht aus der Gesetzesformulierung nicht hervor, dass es sich um eine Versicherung des Arbeitnehmers handeln muss ? Klassischerweise ist der Arbeitnehmer jedenfalls Versicherungsnehmer und Gatte und Kinder sind (mit gesonderten Beitr�gen) �ber den gleichen Vertrag versichert.

Ja das dachte ich anfangs auch...darum hatte das Finansamt auch die Versicherungspolice angefordert. Spielt aber allderdings keine gro�e Rolle, wenn man sich wieder den Sachverhalt im FG-Urteil anschaut, da hatte sich die EF mit den Kindern bei einer anderen Krankenversicherung versichert als der EM. Bei der BM f�r den Beitragszuschuss wurden dann beide Krankenversicherungsbeitr�ge herangezogen.
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26.07.2010, 18:19 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.07.2010 18:20 von meyer.)
Beitrag: #14
RE: H�chstbetrag � 10 Abs.4
Cloud schrieb:ehrlich gesagt lese ich das auch nicht raus, aber Haufe und eine Kollegin aus der Lohnabteilung meinen, das es so zu verstehen seiTongue Kann es ja morgen gerne mal hier reinstellenSmile
Tja, bei der Lohnabteilung sollte man manchmal fragen, wo es steht. Lautet dann die Antwort, "das ist so, weil wir das schon immer so machen", kann das auch hei�en, dass noch nie einer gemerkt hat, dass es falsch war ...

Habe gerade nachgesehen. Haufe sagt es tats�chlich mit Hinweis darauf, dass nach Sinn und Zweck der Norm ein freiwillig gesetzlicher Angeh�riger nicht anders behandelt werden k�nne als ein privat Versicherter. Offenkundig ist nicht Voraussetzung, dass es ein Vertrag des Arbeitnehmers ist.

Sogar die Beitr�ge eines Studenten zur gesetzlichen KV seien bei den privat versicherten Eltern bezuschussungsf�hig (wenn die Voraussetzungen der Familienversicherung ansonsten erf�llt w�ren). Wieder was dazu gelernt.

Insofern hat das FA nicht ganz Unrecht mit der Argumentation, wenn es, wie das FG nur darauf abstellt, dass dem Grunde nach ein Zuschussanspruch besteht, auch wenn der m�glicherweise wegen der H�chstgrenzen faktisch nicht gezahlt wird.

Bleibt wohl nur, auf (jedenfalls vermeintlich) entgegenstehende Verwaltungsanweisungen zu pochen.
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26.07.2010, 19:49
Beitrag: #15
RE: H�chstbetrag � 10 Abs.4
meyer schrieb:
Petz schrieb:Naja, FG-Urteile werden fast nie beachtet Cool
Doch, n�mlich dann, wenn es die Meinung des FA-Beamten st�tzt und der nichts besseres findet ...
Bindungswirkung nicht, das stimmt.

Zitat:F�hrt die dagegen der Berater an, haben die nat�rlich keinerlei Bindungswirkung.

Aber wenn man, wie gesagt, nichts Besseres findet, nimmt man auch ein FG-Urteil...

Aber nur dann.
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26.07.2010, 19:57
Beitrag: #16
RE: H�chstbetrag � 10 Abs.4
meyer schrieb:Habe gerade nachgesehen. Haufe sagt es tats�chlich mit Hinweis darauf, dass nach Sinn und Zweck der Norm ein freiwillig gesetzlicher Angeh�riger nicht anders behandelt werden k�nne als ein privat Versicherter. Offenkundig ist nicht Voraussetzung, dass es ein Vertrag des Arbeitnehmers ist.

Eben.

Ein Beamter bekommt die 1 in dem entsprechenden Feld.

Der nichtarbeitende Ehegatte bekommt eine 2, da er selbst nicht beihilfeberechtigt ist, sondern eben nur der Beamte.

Auch wenn die gleichen Leistungen durch die Beihilfestelle erfolgen, aber den Anspruch, und nur darauf kommt es an, hat eben nur der Beamte.

Verstehen muss man das auch nicht, die Logik ist auch mir fremd....
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27.07.2010, 20:42 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.07.2010 20:45 von meyer.)
Beitrag: #17
RE: H�chstbetrag � 10 Abs.4
Petz schrieb:
meyer schrieb:Habe gerade nachgesehen. Haufe sagt es tats�chlich mit Hinweis darauf, dass nach Sinn und Zweck der Norm ein freiwillig gesetzlicher Angeh�riger nicht anders behandelt werden k�nne als ein privat Versicherter. Offenkundig ist nicht Voraussetzung, dass es ein Vertrag des Arbeitnehmers ist.

Eben.

Ein Beamter bekommt die 1 in dem entsprechenden Feld.

Der nichtarbeitende Ehegatte bekommt eine 2, da er selbst nicht beihilfeberechtigt ist, sondern eben nur der Beamte.

Auch wenn die gleichen Leistungen durch die Beihilfestelle erfolgen, aber den Anspruch, und nur darauf kommt es an, hat eben nur der Beamte.

Verstehen muss man das auch nicht, die Logik ist auch mir fremd....

Guter Hinweis: Zu dem Beamten-Ehegatten-Fall sind die Verwaltungsanweisungen, soweit mir bekannt, ja absolut eindeutig. Insofern l�sst sich gegen�ber dem FA im Privat-Versicherten-Fall auch dahingehend argumentieren, dass ja nur der Arbeitnehmer-Ehegatte den Zuschussanspruch hat, was eine Analogie zum Beamten-Fall darstellen w�rde.

Da laufen die Beamten-Ehegatten aber Gefahr, dass der Fall auch mal von einem FG anders gesehen wird.

Ansonsten gehe ich davon aus, dass der Standard-FA-Beamte das abhakt, wenn es offensichtlich mit den Anweisungen im Einklang steht, auch wenn es entgegenstehende FG-Urteile geben sollte. Au�er nat�rlich, die Gegenmeinung ist ein Steckenpferd des SGL ...
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29.07.2010, 18:22
Beitrag: #18
RE: H�chstbetrag � 10 Abs.4
hier mal off-topic, aber als joke am Rande, weil gerade heute erlebt:

Ehemann bekommt die 1, Ehefrau auch, weil "nur" Hausfrau.

Einspruch Steuerberater:
"Auch der Ehefrau steht die 2 zu, weil sie die Auslandskrankenversicherung f�r den Urlaub allein bezahlt hat".

Da muss man erst mal ein paar N�chte dr�ber schlafen, damit man wertfrei antworten kann.....
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30.07.2010, 09:07 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.07.2010 09:32 von tolledeu.)
Beitrag: #19
RE: H�chstbetrag � 10 Abs.4
Hallo,

ich stiefel mal in den Keller, denn ich erinnere mich, das letztes Jahr uns ein AN eines Mandanten uns tagelang damit besch�ftigt hat, dass seine Gehaltsabrechnung nicht stimmt es fehlen die Zusch�sse f�r Frau und Kinder. Der SV war wohl so, das er auch �ber der BMG lag seine beiden Kinder einen eigenen KV-Vertrag bei einer anderen Versicherung hatten und die Ehefrau freiw. in der Gesetzl. war. Der hat uns mit Material und Urteilen zugesch�ttet und letztendlich hatte er Recht, er hatte einen Anspruch f�r alle auf den h�lftigen Zuschuss bis zum erreichen der Grenze vom AG.

.....so Stiefel wieder ausgezogen, er berief sich auf ein Schreiben des BMI D II 2 - 220 797/22 vom 09.10.2000 Seite 12 Buchstabe c)...Beitr�ge von freiw.in der gestzl. versicherten Familienang. k�nnen bei der Ermittlung des Beitragszuschusses ber�cksichtigt werden....

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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31.07.2010, 15:39
Beitrag: #20
RE: H�chstbetrag � 10 Abs.4
tolledeu schrieb:.....so Stiefel wieder ausgezogen, er berief sich auf ein Schreiben des BMI D II 2 - 220 797/22 vom 09.10.2000 Seite 12 Buchstabe c)...Beitr�ge von freiw.in der gestzl. versicherten Familienang. k�nnen bei der Ermittlung des Beitragszuschusses ber�cksichtigt werden....
Ja, auf dieses verweist auch der einschl�gige Beitrag aus der Haufe-Datenbank als Quelle (oben schon angef�hrt).

Daher der Hinweis, mit der Behandlung von Beamtenf�llen zu argumentieren. Hier hat der Beamte auch f�r den Ehegatten einen Anspruch auf Beihilfe, nicht jedoch der Ehegatte selbst, daher bekommt der Ehegatte laut eindeutiger Verwaltungsmeinung (siehe Petz) die 2.

Warum sollte das anders sein, wenn der Nicht-AN-Ehegatte selbst versichert ist und zwar der AN-Ehegatte daf�r einen Zuschussanspruch hat, nicht jedoch der Nicht-AN-Ehegatte?

Ich denke, man k�nnte beide Meinungen vertreten, aber auf eine Begr�ndung daf�r, warum beide F�lle unterschiedlich zu behandeln sind, w�re ich gespannt.
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