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KG u. Sachbezug
30.07.2010, 12:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.07.2010 12:12 von Opa.)
Beitrag: #1
KG u. Sachbezug
Hab gerade einen Knoten im Hirn und brauch mal eine kurze Best�tigung.

Kind in Ausb. hat 600,- Brutto + 230,- Sachbezug (ihm steht eine Wg. kostenlos zur Verf�gung, u. Arbeitskleidung) u. 80,- SV u. 100,- sonst. WK.

--> 830,- ./. 180,- = 650,- --> 7.800,- und damit kein Anspruch auf KG (2008/09)

Das tats. Netto bel�uft sich nur auf 600,- ./. 80,- SV = 520,- da der Sachbezug wieder abgezogen wird.

Da er bei den Eltern nur ein Zimmer hat, kann keine DHF geltend gemacht werden. Der Sachbezug gilt bei der Berechnung als Einkommen mit, obwohl "sie zur Bestreitung des Unterhalts nicht zur Verf�gung stehen oder die Verf�gungsbefugnis beschr�nkt ist." (R 32.10 EStR)

Hab ich irgendetwas �bersehen?
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30.07.2010, 12:52
Beitrag: #2
RE: KG u. Sachbezug
Man bestreitet seinen Unterhalt auch indem man wohnt.
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30.07.2010, 13:07
Beitrag: #3
RE: KG u. Sachbezug
Vielleicht hilft FG SachsenAnhalt v. 26.01.2010 4 K 354/08

schönen Tag noch

phönix
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30.07.2010, 16:23
Beitrag: #4
RE: KG u. Sachbezug
ph�nix schrieb:Vielleicht hilft FG SachsenAnhalt v. 26.01.2010 4 K 354/08
Eher nicht, das best�tigt lediglich die Abziehbarkeit von Ausw�rtst�tigkeiten und (bis 2003) unechter doppelter Haushaltsf�hrung.

Wohnungsgestellung ist nun mal ein geldwerter Vorteil, der zudem auch noch eindeutig zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verf�gung steht, denn daf�r fallen ja keine tats�chlichen Mietkosten an.

Irgendwie passen aber die SV nicht. Ist das kein voll versicherungspflichtiges Besch�ftigungsverh�ltnis ?

Bei Lebensmittelpunkt bei den Eltern sollten ansonsten auch die Heimfahrten als Wege zur Ausbildungsst�tte von der weiter entfernt liegenden Wohnung als WK abziehbar sein.
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30.07.2010, 18:52
Beitrag: #5
RE: KG u. Sachbezug
Opa schrieb:--> 830,- ./. 180,- = 650,- --> 7.800,- und damit kein Anspruch auf KG (2008/09)
Wieso 80,00 f�r SV?
Bei 830 m�sste doch schon alleine der AN-Anteil zur Sozialversicherung rd. 20 % = 160,00 mtl. ausmachen.
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30.07.2010, 19:12
Beitrag: #6
RE: KG u. Sachbezug
meyer schrieb:
ph�nix schrieb:Vielleicht hilft FG SachsenAnhalt v. 26.01.2010 4 K 354/08

Bei Lebensmittelpunkt bei den Eltern sollten ansonsten auch die Heimfahrten als Wege zur Ausbildungsst�tte von der weiter entfernt liegenden Wohnung als WK abziehbar sein.

Genau das meinte ich!

schönen Tag noch

phönix
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30.07.2010, 19:27
Beitrag: #7
RE: KG u. Sachbezug
Ich sehe gerade, dass es auch um Arbeitskleidung geht. Die ist m. E. nicht zu ber�cksichtigen, da kein steuerpflichtiger Sachbezug (� 3 Nr. 31 EStG). Im Steuerbrutto d�rfte die Arbeitskleidung auch eigentlich nicht drin sein. Wenn doch, m�sste die m. E. auch wieder als WK abziehbar sein.

Es liegen insoweit auch keine Bez�ge vor, da Werbungkostenersatz.
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31.07.2010, 18:24
Beitrag: #8
RE: KG u. Sachbezug
Die Ungereimtheiten hinsichtlich der SV Betr�ge erkl�ren sich daher, da� die Ausbildung in � gemacht wird. Daher auch nur 2 Heimfahrten p.a., die Berufsschule ist direkt neben der Ausb.-st�tte.

Aber ich glaub, ich kann rechnen wie ich will, das KG ist weg.
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31.07.2010, 19:32 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.07.2010 19:35 von meyer.)
Beitrag: #9
RE: KG u. Sachbezug
Mit � ist wohl A gemeint ?

Wenn es nur um eine so geringe Differenz zur Freigrenze geht, w�rde ich genau hinsehen.

Wie schon angef�hrt, geh�rt die Arbeitskleidung m. E. nicht in die Berechnung rein. Au�erdem k�nnte man mal pr�fen, ob der Sachbezug in A genauso berechnet wird, wie in D. Relevant ist n�mlich die Ermittlung nach deutsche Recht, bei kostenloser Unterkunft somit nach der SvEV (ich glaube bei Azubis gibt es da eine K�rzung um 15% oder so).

Und sehe ich richtig, dass das Azubi-Gehalt in A steuerpflichtig ist ?

Dann w�ren das n�mlich in D wegen Freistellung nach DBA steuerfreie Eink�nfte und daher beim Kindergeld (nach Abzug der Werbungskosten) als Bezug anzusetzen. Folge: Es gibt zus�tzlich die Kostenpauschale von j�hrlich EUR 180.

Bei knappem �berschreiten k�nnte schon dies entscheidend sein.

Ansonsten:

Die Heimfahrten m�sste es m. E. trotzdem geben, au�er der hat mit zu Hause nicht mehr viel am Hut und sozusagen die Zelte dort schon komplett abgebrochen.

Was ist mit Umzugskosten o.�.?

"Direkt neben" hei�t auf dem gleichen Gel�nde, also keine Ausw�rtst�tigkeit?

Mit den Beitr�gen ist der Azubi voll sozialversichert oder wird da noch was extra gezahlt (evt. von den Eltern)?
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01.08.2010, 08:19
Beitrag: #10
RE: KG u. Sachbezug
Das mit der Kleidung muss ich nochmal kontrollieren.

Zitat:(ich glaube bei Azubis gibt es da eine K�rzung um 15% oder so).
Wo kann ich das nachlesen. Im Lohnzettel stehen ...? Unterkunft.

Zitat:Und sehe ich richtig, dass das Azubi-Gehalt in A steuerpflichtig ist ?
Richtig, es f�llt nur keine an, da unter Steuer FB. Der Tip mit der Kostenpauschale ist gut. F�r 2008 ist es knapp, muss ich nochmal genau rechnen, 2009 ist das Lehrlingsgeld gestiegen, da ist wohl alles zu sp�t.

Heimfahrten hat er wirklich nur 2 gemacht und es wurden schon 4 beantragt. Umzugskosten sind keine entstanden. Beginn vor 08 und Ende ist noch nicht. Die kurzen Fahrten zur BS sind schon ber�cksichtigt und auch die VMA. SV werden nur die 80,- vom Gehalt einbehalten. Die Eltern tragen keine zus�tzlichen Kosten. Wahrscheinlich ist die SV dort preiswerter als in D. Noch zur Erkl�rung: Es ist eine Kochlehre in �/A mit kostenloser Bereitstellung der Unterkunft und der Berufskleidung.
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