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Einrichtung Caf� - Behandlung selbst�ndiger Nutzbarkeit
20.08.2010, 11:56
Beitrag: #1
Einrichtung Caf� - Behandlung selbst�ndiger Nutzbarkeit
Hallo Ihr !

Einer unserer Mandanten besitzt einen Handel f�r Kaffeemaschinen und Zubeh�r, sowie im gleichen Gesch�ftsraum ein Caf�.

Nun wurden 2009 zur Erneuerung der Einrichtung diverse Tische und St�hle gekauft. Nicht alle sind gleichartig. So entstanden diverse Sitzecken in diesem Cafe mit unterschiedlichem Ambiente. Alle einzelnen Einrichtungsgegenst�nde �bersteigen die 150,00 EUR Grenze nicht. Allerdings stellt sich mir nun die Frage der Sachgesamtheit, nach der ich eventuell alles gemeinsam aktivieren und Abschreiben m�sste.

In NWB habe ich leider kein Urteil oder sonstiges im Bezug auf die selbst�ndige Nutzbarkeit einzelner Gastst�tten/Caf�-Einrichtungen gefunden.

Vielleicht hat ja einer einen guten Tip parat Smile

vielen Dank im Voraus !
Olli
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20.08.2010, 12:18
Beitrag: #2
RE: Einrichtung Caf� - Behandlung selbst�ndiger Nutzbarkeit
Hallo, zur�ck,

an so eine Frage gehe ich ganz ergebnisorientiert ran:
bei hohem Gewinn nehme ich sie Kosten sofort mit
bei niedrigem Gewinn habe ich eine Kaffeeeinrichtung, die �ber x Jahre abgeschrieben wird.
Da St�hle, Tische, B�nke jeweils selbst�ndig nutzbar sind, w�sste ich nicht, warum ich einen Stuhl, der nach einem Jahr hin�ber sein kann, mit einem 15 Jahre haltenden Massivholztisch zusammenfassen und gemeinsam abschreiben sollte.
Und mit dieser Frage wird sich wohl in keinem Finanzamt jemand besch�ftigen.

Gru�

tosch
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20.08.2010, 12:21
Beitrag: #3
RE: Einrichtung Caf� - Behandlung selbst�ndiger Nutzbarkeit
Hallo,

in aller Regel sind geringwertige Wirtschaftsg�ter, jedes f�r sich selbst�ndig bewertbar.

Allerdings sind seit dem 01.01.2008 selbst�ndig bewertbare aber eben nicht selbst�ndig benutzbare Wirtschaftsg�ter einheitlich nach � 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu erfassen und abzuschreiben.


F�r Mobiliar gilt:
M�bel, die in besonderer Weise der Ausstattung der R�ume angepasst sind und besonders f�r diesen Zweck angefertigt wurden oder wegen ihrer konstruktiven Eigenart als Einheit in Erscheinung treten, bilden ein einheitliches Wirtschaftsgut.

Die Frage die sich hier stellt: Sind die einzelnen Sitzgruppierungen in ihrer Anordnung und Funktionalit�t so ausgelegt, dass man sie nicht mehr selbst�ndig nutzen kann?
Das muss bejaht werden, wenn sie in irgend einer Form verbunden oder montiert sind und eine Umstellung (Vermischung) mit anderen gleichartigen Wirtschaftsg�tern nicht mehr m�glich ist, oder nur durch entsprechende Anpassungen m�glich wird.

Hier spricht durchaus etwas f�r diesen Umstand, allerdings ist der Sachverhalt daf�r nicht ausreichend um dies abschlie�end zu bewerten.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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20.08.2010, 12:30
Beitrag: #4
RE: Einrichtung Caf� - Behandlung selbst�ndiger Nutzbarkeit
Hallo,

vielen Dank erstmal!

Ja so in etwa hatte ich mir das schon gedacht. Im Grunde k�nnte man einzelne Sitzkissen (also keine f�r einen Stuhl sondern so gro�e Sitzs�cke) schon immer selbst�ndig und einzeln nutzen lassen. Dann fallen die drei schon mal raus.

In wie weit die St�hle zu den Tischen geh�ren und NUR mit diesen zusammen nutzbar sind muss mich mir einfach mal vor Ort noch mal genau ansehen.

Gr��e !
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