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Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
05.09.2007, 16:05
Beitrag: #1
Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Zitat:Ich lebe in Trennung und meine neue Lebensgef�hrtin ca. 300km entfernt. Bekomme ich die Fahrten zu ihr als Familienheimfahrten anerkannt? Fahre ca. 2-3 mal im Monat diese Strecke. Also liegt mein Lebensmittelpunkt doch wohl jetzt dort.

Dies war eine Frage aus einem anderen Forum.

Was meint Ihr dazu?

Meine Antwort lautete:

Ja, wenn keine Zusammenveranlagung mehr m�glich ist.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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05.09.2007, 17:24
Beitrag: #2
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
So.. wir hatten diese Diskussion ja heute schon mehr als ausf�hrlich per PN ..

Also nochmal:
Zitat:Ja, wenn keine Zusammenveranlagung mehr m�glich ist.
Wie kommst du zu der Aussage.. Da fehlen viel zu viele Angaben...
Der Regelfall ist mal auf jeden Fall mal folgender..
AN wohnt in A.. Freundin wohnt in B...
Arbeitsst�tte ist in C...
So.. AN f�hrt Sonntag abend von B nach A.. Montag morgen von A nach C...
so gehts die ganze Woche... Freitag f�hrt er von C nach A...
er packt und f�hrt dann nach B...!
Somit ist steuerlich keine Fahrt von oder nach B abzugsf�hig...!
Woher wei�t du, dass das in dem Fall nicht so ist ?????
Schon w�re deine Aussage falsch !
Und so ist es in 99 % der F�lle..

Aber mal angenommen es ist aber nicht so...
Welche sonstigen Bindungen in A oder B bestehen wei� kein Mensch...
Und nur weil er da ne neue "Lebensgef�hrtin" hat.. evtl ist es auch nur ein Flirt oder sonst was.. wei� noch kein Mensch ob sich dort der Lebensmittelpunkt befindet...
Und sich einfach nur darauf zu berufen, dass im R 42 was von 2 Fahrten im Monat steht ist einfach zu wenig..!

Wenn zB Playboy P alle 14 Tage ne neue Liebschaft irgendwo hat.. und jeweils bei der Liebschaft 2 Wochenenden verbringt.. usw usw...
Dann kann der von dort nunmal keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst�tte geltend machen...

Sorry H-C.. Aber ohne weitere Angaben des urspr�nglichen TE ist die Diskussion echt nicht abschlie�end zu beurteilen...

Zitat:Ja, wenn keine Zusammenveranlagung mehr m�glich ist.
Und diese pauschale Antwort auf diesen schwammigen Thread ist einfach falsch.. Sorry..!

Dennoch...

Beste Gr��e

Jigsaw
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05.09.2007, 17:29
Beitrag: #3
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Ach so.. nur zur Klarstellung.. Familienheinfahrten k�nnens definitv nicht sein...

Meine Antwort bezog sich auf Fahrten zwischen weiter entfernt liegenden Wohnung und Arbeitsst�tte..!
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05.09.2007, 17:39 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.09.2007 17:41 von Hans-Christian.)
Beitrag: #4
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Jigsaw schrieb:Ach so.. nur zur Klarstellung.. Familienheinfahrten k�nnens definitv nicht sein...

Meine Antwort bezog sich auf Fahrten zwischen weiter entfernt liegenden Wohnung und Arbeitsst�tte..!
Nur darum geht es.

In R42 LStR 2005 hei�t es:

"Bei anderen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren pers�nlichen Beziehungen bestehen. 7 Die pers�nlichen Beziehungen k�nnen ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugeh�rigkeiten und anderen Aktivit�ten. 8 Sucht der Arbeitnehmer diese Wohnung im Durchschnitt mindestens 2-mal monatlich auf, ist davon auszugehen, dass sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet"

Da wird also noch nicht einmal von einem "Ledigen" gesprochen, sondern von einem anderen als Verheirateten.

Und wenn er steuerlich als getrennt lebend gilt, dann habe ich diese Auffassung.
Was ist also noch unklar?

Wer will im die neuen engeren Beziehungen absprechen? Das FA?
Wie soll er die beweisen? Au�er den regelm��igen Fahrten, den die R42 als Kriterium vorgegeben hat?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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05.09.2007, 17:45
Beitrag: #5
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Also.. Nochmal von vorne.. Wieso verstehst du das nicht !?
Du schreibst dem TE "JA, es geht"....
Und du wei�t einfach nicht , ob er von B nach C direkt durchf�hrt...
Das ist unklar.. Wieso gibst du ihm dann solch eine Antwort...??Zum einen !
Fahrten Wohnung - Wohnung gehen einfach nicht...
Und du kannst nicht einfach mal pauschal dazureimen, dass er nat�rlich von B nach C durchf�hrt... Woher willst du das wissen..?
Und bitte keine Fallabwandlungen jetzt.. Es geht nur im den Ausgangthread des urspr�nglichen TE ...
Und der gibt nichts her was deine pauschale antwort best�rkt..

Zum anderen...
Wenn der TE an seinem bisherigen Wohnort 3 Vereine, seinen Freundeskreis, die Eltern, Verwandtschaft etc hat, wird aus B noch lange kein neuer Lebensmittelpunkt, nur weil er ne Liebschaft mal 1-2 Monate 2 mal im Monat besucht !
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05.09.2007, 18:02
Beitrag: #6
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Jigsaw schrieb:Also.. Nochmal von vorne.. Wieso verstehst du das nicht !?
Du schreibst dem TE "JA, es geht"....
Und du wei�t einfach nicht , ob er von B nach C direkt durchf�hrt...
Das ist unklar.. Wieso gibst du ihm dann solch eine Antwort...??Zum einen !
Fahrten Wohnung - Wohnung gehen einfach nicht...
Und du kannst nicht einfach mal pauschal dazureimen, dass er nat�rlich von B nach C durchf�hrt... Woher willst du das wissen..?
Und bitte keine Fallabwandlungen jetzt.. Es geht nur im den Ausgangthread des urspr�nglichen TE ...
Und der gibt nichts her was deine pauschale antwort best�rkt..

Zum anderen...
Wenn der TE an seinem bisherigen Wohnort 3 Vereine, seinen Freundeskreis, die Eltern, Verwandtschaft etc hat, wird aus B noch lange kein neuer Lebensmittelpunkt, nur weil er ne Liebschaft mal 1-2 Monate 2 mal im Monat besucht !

Also dann mu�t du den R42 streichen lassen, der l��t eben zu, das zu verschiedenen Wohnungen gefahren werden kann, also auch eine weiter entfernte, wenn dies sein Lebensmittelpunkt ist.

Eine moralische Unterstellung ist hier Fehl am Platze.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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05.09.2007, 18:08
Beitrag: #7
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Sorry... Was hast du denn dauernd mit deiner Moral..?

Gib mir jetzt mal bitte nacheinander Antworten auf folgende Fragen und antworte bitte nicht nur mit Verallgemeinerungen :

1. Wei�t du 100%, dass der TE von B nach C durchf�hrt ?

2. Wei�t du 100%, dass der TE automatisch am Wohnort der Geliebten seinen Lebensmittelpunkt hat, obwohl du die konkreten Umst�nde nicht kennst ?

Bitte antworte jetzt mal auf beide meiner Fragen...
Beantwortest du mindestens eine der beiden Fragen mit "Nein", dann ist deine pauschale Aussage "Ja, die Fahrten gehen" schon falsch!
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05.09.2007, 18:18 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.09.2007 18:23 von Hans-Christian.)
Beitrag: #8
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Jigsaw schrieb:Sorry... Was hast du denn dauernd mit deiner Moral..?

Gib mir jetzt mal bitte nacheinander Antworten auf folgende Fragen und antworte bitte nicht nur mit Verallgemeinerungen :

1. Wei�t du 100%, dass der TE von B nach C durchf�hrt ?

2. Wei�t du 100%, dass der TE automatisch am Wohnort der Geliebten seinen Lebensmittelpunkt hat, obwohl du die konkreten Umst�nde nicht kennst ?

Bitte antworte jetzt mal auf beide meiner Fragen...
Beantwortest du mindestens eine der beiden Fragen mit "Nein", dann ist deine pauschale Aussage "Ja, die Fahrten gehen" schon falsch!

Zu 1. der TE beantragt diese , so wie z.B. jeder andere auch, der den R42 zur Anwendung bringt. Er hat eben mehrere Wohnungen.Siehe R42.

zu 2. Der TE behauptet dies und das FA steht nicht auf der Matte um zu gucken, ob die sich auch so wie neue Lebenspartner benehmen.

Warum soll ich dem TE L�gen unterstellen?

Wenn das FA anderer Auffassung ist, mu� das FA um Aufkl�rung bitten. Dieses Schreiben m�chte ich mal vom FA lesen und dann die Antwort des TE dazu.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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05.09.2007, 18:28
Beitrag: #9
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Du machst mich grad wahnsinnig...


Du solltest mir nicht beschreiben was der TE beim FA behauptet,
sondern ob DU das wei�t...
Was der TE behauptet steht auf einem ganz anderen Blatt...

Das mit den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst�tte ist von dir zusammengereimt...
Zu 1) das kannst du definitiv nicht mit "ja" beantworten..
sondern 100% mit "nein"...

Alle weiteren Angaben stehen nicht im Thread... sondern die denkst du dir alle grad aus und biegst dir den Fall zurecht so wie ihn du gerade brauchst !
Also sieh jetzt mal bitte ein:
Deine Aussage auf diesen schwammigen Thread war einfach falsch !
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05.09.2007, 18:45
Beitrag: #10
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Jigsaw schrieb:Du machst mich grad wahnsinnig...


Du solltest mir nicht beschreiben was der TE beim FA behauptet,
sondern ob DU das wei�t...
Was der TE behauptet steht auf einem ganz anderen Blatt...

Das mit den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst�tte ist von dir zusammengereimt...
Zu 1) das kannst du definitiv nicht mit "ja" beantworten..
sondern 100% mit "nein"...

Alle weiteren Angaben stehen nicht im Thread... sondern die denkst du dir alle grad aus und biegst dir den Fall zurecht so wie ihn du gerade brauchst !
Also sieh jetzt mal bitte ein:
Deine Aussage auf diesen schwammigen Thread war einfach falsch !

Na dann les mal die R42 genau und du mu�t erkennen:

Der TE hat zwei Wohnungen.
Die weiterentfernte wird anerkannt als Fahrt, wenn dort sein Lebensmittelpunkt ist. Dies behauptet er.

Er behauptet, das er dort hinf�hrt.

Mehr sagt er nicht. Woher soll ich denn wissen, das dies nicht stimmt?

Also ist m�glich (falls er jede Woche seine Lebensgef�hrtin aufsucht):
er f�hrt 4mal inder Woche von seiner Wohnung zur Arbeit und einmal von der seiner Lebensgef�hrtin.

Er k�nnte sogar zweimal in der Woche fahren, alles m�glich.

Genauso mu� anerkannt werden, das er nur 2 bis 3 mal im Monat f�hrt.

Nur zweimal mu� sein, damit dies anerkannt wird.

Wie willst du diese Erkl�rungvon ihm wiederlegen?

Welche Fragen willst du ihm stellen? Das Schreiben und die Antwort des TE w�rd ich gerne lesen.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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