Darlehen BV??!!
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20.11.2010, 22:49
Beitrag: #1
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Darlehen BV??!!
Habe Chaosfall mit schlampigen Steuerpflichtigen und steh' anscheinend ein wenig auf der Leitung. Darum: HILFE!!
Allgemeiner Sachverhalt, gilt auch f�r die beiden anderen threads: PZR 2005-2007, 2007 im Strafverfahren, da Abgabe ESt/USt 2007 nach Sch�tzung mit h�herer Steuer. Strafverfahren ausgedehnt auf USt 2009, da UStSoPr�fung mit wesentlich h�heren Ums�tzen als in VA angegeben. F�r 2008 wird wohl auch eingeleitet, da ESt/USt 2008 letzte Woche nach Sch�tzung abgegeben, nat�rlich wieder mit h�herer Steuer. Geld ist nat�rlich auch nicht da, so dass trotz Strafverfahren Zahlungsaufschub f�r 2007 gew�hrt wurde. BuStra wartet nur darauf Selbstnzeige zu verwerfen und/oder weiter auszudehnen! Freiberufler, 2005 und 2006 freiwillig Bilanz, 2007 �bergang zu E�R. StB1 hat 2005 bis 2007 gebucht und Abschlu� 2007 ertstellt. 2008 hat RA'in den Abschlu� gemacht, 2009 wurde von StB2 abgegeben. Sachverhalt Darlehen In den Bilanzen sind (anteilig, etwa ein Drittel) Darlehen enthalten (�ber 100.000 �), die Ende der '80er f�r den Bau des eigenen Hauses aufgenommen wurde, ein Anteil des Grundst�ckes ist nicht bilanziert, anderes AV, das die H�he der Darlehen rechtfertigen w�rde, gibt es nicht. StB2 argumentiert, dass f�r so alte Unterlagen keine Aufbewahrungspflicht mehr bestehe und daher die Darlehen als Betriebsschuld anzuerkennen seien, da es verschiedene M�glichkeiten gibt, warum die Darlehen fr�her als Betriebsschuld zu passivieren waren. Ich bin versucht ihm Recht zu geben, meine aber andererseits, dass er eine Nachweispflicht f�r diese steuermindernden Tatsachen hat und es sich deshalb etwas zu leicht macht. Jetzt suche ich Argumente f�r beide Seiten um mein weiteres Vorgehen planen zu k�nnen. Ende Teil eins taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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21.11.2010, 01:48
Beitrag: #2
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RE: Darlehen BV??!!
Nunja, wenn mit dem Darl. urspr�nglich die Immobilie finanziert wurde und eine anteilige Passivierung ggf erfolgte, weil des betrieblich genutzt wurde und nun keine betr Nutzung vorliegt, ist das Darl auszubuchen! Das Darl h�ngt am finanzierten Gegenstand und wenn ein solcher nicht mehr im Betrieb ist, helfen auch keine Aufbewahrungspflichten.
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21.11.2010, 13:00
Beitrag: #3
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RE: Darlehen BV??!!
Hallo,
auch ich habe noch ein altes "Wohnhaus"darlehen im Betriebsverm�gen. Ohne betrieblich genutzte R�ume darin. Bis vor ein paar Jahren war es guter Brauch, �ber das Zwei-/Drei-Kontenmodell Privatschulden in betriebliche umzuwidmen. Mit h�chstrichterlicher Anerkennung. Und bei einem so alten Sachverhalt w�rde ich mich auch auf den Standpunkt stellen, dass das eine alte Geschichte ist, die damals sicherlich vom Sachbearbeiter auf dem Finanzamt gepr�ft wurde. Wenn das Finanzamt dazu nichts in seinen Unterlagen findet, Darlehen und Zinsen aber seit Jahrzehnten amstandslos ber�cksichtigt, kann man m.E. dem Steuerpflichtigen keinen Vorwurf machen, wenn er seiner Aufbewahrungspflicht nachkommt - aber alle �lteren Unterlagen vernichtet. Im Zweifel f�r den Stpfl. Gru� tosch |
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21.11.2010, 20:54
Beitrag: #4
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RE: Darlehen BV??!!
Genau in diesem Zwiespalt, den die beiden Antworten aufzeigen, befinde ich mich!
Gehe ich von der "Papierlage" aus (Baudarlehen!), dann kann ich wie showbee argumentieren. Andererseits ist es nicht unm�glich, dass eben dieser Darlehensteil tats�chlich zutreffend dem Betrieb zugeordnet wurde (Zweikontenmodell oder �hnliches). Beide M�glichkeiten stehen meines Erachtens mit einer gleichen Wahrscheinlichkeit nebeneinander und weder der STB noch ich k�nnen f�r eine der M�glichkeiten einen Nachweis erbringen. Soweit mir also keiner da drau�en ein schlagendes Argument/Urteil f�r eine "Nachweispflicht" des Stpfl. geben kann, werde ich diesen Kriegsschauplatz "tot" machen. Geld werden wir sowieso wenn �berhaupt erst sehr sp�t sehen! taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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21.11.2010, 21:20
Beitrag: #5
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RE: Darlehen BV??!!
taxpert schrieb:Beide M�glichkeiten stehen meines Erachtens mit einer gleichen Wahrscheinlichkeit nebeneinander und weder der STB noch ich k�nnen f�r eine der M�glichkeiten einen Nachweis erbringen.Und in diesem Fall w�re meiner Meinung nach das FA beweispflichtig, da es von einer langj�hrigen Handhabung abweichen will. Ohne Nachweise f�r seine Auffassung vorlegen zu k�nnen. Ich selber habe 1993 nach dem 2-Kontenmodell umgeschuldet. Wenn mich heute einer nach Nachweisen fragen w�rde ![]() Und w�rde mir denken: warum fragen die erst heute? Und haben 16 Jahre lang bedenkenlos anerkannt? |
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