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� 10 f bzw. g
10.12.2010, 15:20
Beitrag: #1
� 10 f bzw. g
Hab ich was verpasst? Mandant sagte mir jetzt, da� es nicht mehr 10 sondern 15 Jahre w�ren. Kann dazu aber nix finden.
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11.12.2010, 09:39
Beitrag: #2
RE: � 10 f bzw. g
Hallo,

nach dem Gesetzestext sind es 10 Jahre. W�sste auch nicht dass die gesetzliche Regelung Inhalt des JStG 2010 gewesen w�re.


Sagen ist eines, aber die Rechtsgrundlage dazu benennen ist der entscheidende Faktor.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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11.12.2010, 18:32
Beitrag: #3
RE: � 10 f bzw. g
7i und 7h wurden vor einigen Jahren f�r Neuf�lle von 10 auf 12 Jahre ge�ndert.

10f sind 10 Jahre x 9%, ich glaube Altf�lle waren noch 10 x 10% oder so.

Mandant wird wohl mal irgendwelches Halbwissen aufgeschnappt haben.
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11.12.2010, 20:49
Beitrag: #4
RE: � 10 f bzw. g
Gut, dann bin ich ja beruhigt.
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