Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BRH - Abschaffung StVergünstg. HwkLeistg
21.02.2011, 15:41 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.01.2013 15:29 von showbee.)
Beitrag: #1
BRH - Abschaffung StVergünstg. HwkLeistg
Hallo,

auch ganz nett:

Zitat:Rechnungshof fordert Abschaffung der Steuerverg�nstigung f�r Handwerkerrechnungen Drucken E-Mail
Deutscher Bundestag 17.2.2011, hib Nr. 065
Der Bundesrechnungshof hat die Bundesregierung aufgefordert, die Steuererm��igung f�r haushaltsnahe Dienstleistungen abzuschaffen. Wie es in einem von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/4641 [pdf]) vorgelegten Bericht des Bundesrechnungshofes hei�t, sind bei dieser in diesem Jahr zu 4 Milliarden Euro Steuerausf�llen f�hrenden Verg�nstigung ”unvertretbar hohe Mitnahmeeffekte“ festgestellt worden.

Die Steuererm��igung nach dem Einkommensteuergesetz war eingef�hrt worden, um einen Beitrag zur Bek�mpfung von Schwarzarbeit zu leisten. 20 Prozent der Kosten f�r Handwerkerleistungen k�nnen bis zu einer H�he von 1.200 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Der Bundesrechnungshof stellt dazu fest, im Vergleich zu illegalen Leistungen m�ssten auf Handwerkerrechnungen 19 Prozent Umsatzsteuer sowie die in die Preise eingeflossenen Sozialabgaben und Ertragsteuern bezahlt werden. Der Bundesrechnungshof kommt daher zu dem Schluss: ”Illegale Leistungen sind damit weiterhin deutlich g�nstiger.“ F�r diejenigen, die fr�her Dienst- oder Handwerkerleistungen illegal einkauft h�tten, weil sie billiger gewesen seien oder sie sich den legalen Einkauf finanziell nicht h�tten leisten k�nnen, ”besteht daher nach wie vor ein Grund, dies auch weiterhin zu tun“.

Bei seinen Untersuchungen stellte der Bundesrechnungshof fest, dass 70 Prozent der gepr�ften F�lle von Handwerkerleistungen Steuererm��igungen f�r Leistungen von Schornsteinfegern betrafen, ”die der Steuerpflichtige nicht vermeiden kann, oder Arbeiten, die aus Gr�nden der Betriebssicherheit notwendig sind, wie das Warten von Heizungen und Aufz�gen“. Fast 30 Prozent der gepr�ften F�lle von haushaltsnahen Dienstleistungen h�tten Steuerm��igungen f�r Hausmeister- und Reinigungsdienste betroffen. Dazu stellt der Rechnungshof fest: ”Diese Leistungen werden ohnehin legal vergeben, weil die Kosten den Mietern und Miteigent�mern nachzuweisen sind.“

Die Finanz�mter h�tten in 80 bis 90 Prozent der F�lle die Steuererm��igung ohne jegliche Pr�fung der Anspruchsvoraussetzungen gew�hrt, stellt der Bundesrechnungshof weiter fest. Au�erdem seien die Steuerfestsetzungen in zahlreichen F�llen fehlerhaft gewesen. Die Finanz�mter h�tten Steuererm��igungen f�r Materialkosten, Skontoabz�ge oder f�r Neubauma�nahmen gew�hrt, obwohl die gesetzliche Regelung dies nicht vorsehe.

Da es keine Ansatzpunkte gebe, die aufgedeckten Probleme ”wirkungsvoll und mit vertretbarem Aufwand zu vermeiden“, empfiehlt der Bundesrechnungshof, die Steuererm��igung auf haushaltsnahe Dienstleistungen und f�r Handwerkerleistungen abzuschaffen. Die Steuererm��igung f�r haushaltsnahe Besch�ftigungsverh�ltnisse sowie f�r Pflege- und Betreuungsleistungen war nicht Gegenstand des Rechnungshofberichts.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
21.02.2011, 16:20
Beitrag: #2
RE: BRH - Abschaffung StVerg�nstg. HwkLeistg
Das wussten sie doch vorher schon, was sich daraus ergibt.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
21.02.2011, 21:43
Beitrag: #3
RE: BRH - Abschaffung StVerg�nstg. HwkLeistg
Ein B�rokratiemonster, sp�testens seit Teile der Betriebskostenabrechnung in Ansatz kommen. Grunds�tzlich finde ich, war die Idee mal eine sinnvolle Anti-Schwarzarbeit Subvention. Ggf kann man sie retten, indem man nur Einzelma�nahmen ab 500� Brutto f�rdert.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.02.2011, 14:15
Beitrag: #4
RE: BRH - Abschaffung StVerg�nstg. HwkLeistg
Hallo,

Ich halte das ganze Monster f�r eine v�llig unn�tige Subventionsmaschinerie.

Wenn ich als Handwerker mein Geld schwarz verdienen will, dann komme ich meinem Kunden hinsichtlich seiner Steuersparm�glichkeiten im Preis entgegen. Warum sollte mich die M�glichkeit einer steuerlichen Ber�cksichtigung davon abhalten anders als bisher zu verfahren.

Solche Ma�nahmen hat es fr�her auch schon gegeben, sogar mit dem gleichen Argument. Geholfen hat es auch damals nicht.

Das ist eben immer die Problematik. W�rde man auf politischer Ebene eine Kosten-Nutzen-Analyse starten und dabei eben auch die Verwaltungskosten und �kologische Kosten einbeziehen, dann g�be es eine ganze Reihe von Umsetzungsma�nahmen gar nicht.
Aber es handelt sich immer um politische und nicht-wirtschaftliche Entscheidungen, die zudem profilwirksam verkauft werden k�nnen. Und die F�rderung des eigenen bzw. des Parteienprofils wiegen eben mehr als jede wirtschaftliche Tragnisberechnung.


Zu einer Zeit als F�rderung der Werften oder des Tagebaus in der Diskussion standen, hat man lieber pro Kopf 60.000 DM �ber Subventionen investiert, als die Leute mit vielleicht 30.000 DM in einer Auffanggesellschaft unterzubringen und hinsichtlich vern�nftiger beruflicher Qualifizierung dem Markt wieder zug�nglich zu machen.

Auch habe ich bis heute nicht verstanden, wie im Bereich der Landwirtschaft einerseits Produktionsma�nahmen �ber Strafgelder so eingegrenzt werden, dass die betroffenen Unternehmen nicht mehr existieren k�nnen, andererseits aber �berquoten geschaffen werden, die dann abgekauft und vernichtet oder zu Dumpingpreisen exportiert werden, um dann �ber den Reimport dem Markt wieder zug�nglich zu machen.

Politik doktert eben zu oft an einzelnen Symptomen und nicht an den Ursachen der Problematiken.

Eigentlich geh�rt das gesamte Steuersystem reformiert und modernisiert. Es m�sste von Grund auf neu gefasst werden.
Man stelle sich mal vor, ein IT-Handbuch f�r eine Software, welches vor Jahrzehnten mal geschrieben wurde und immer wieder mal erg�nzt, erweitert und ge�ndert wird, l�ge als Handlungsunterlage vor (auch wenn man mitunter den Eindruck bekommt, dass die tats�chlich so geschrieben und fortgef�hrt werden).

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.02.2011, 14:46
Beitrag: #5
RE: BRH - Abschaffung StVerg�nstg. HwkLeistg
Aus Sicht des StB (und auch des Stpl.) ist es kein so gro�artiges B�rokratiemonster mehr, seit nicht mehr zwingend Originalrechnungen und Zahlungsnachweise beigebracht werden m�ssen.

Vorher war es indes ein absolut unverh�ltnism��iger Zusatzaufwand bei der Erstellung von Steuererkl�rungen.

Ansonsten denke ich, dass Schwarzarbeit nur in geringem Umfang in offizielle Abrechnungen dadurch umgewandelt wird, spart man doch gerade einmal ungef�hr die USt. Der Nachlass des Handwerkers aufgrund seines "Steuervorteils" d�rfte bereits �ber den 20% liegen.

Kann aber sein, dass es dem ein oder anderen, der steuerehrlich ist, leichter f�llt, Handwerker zu beauftragen, es k�nnte also durchaus einen gewissen konjunkturbelebenden Effekt haben.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.02.2011, 17:28
Beitrag: #6
RE: BRH - Abschaffung StVerg�nstg. HwkLeistg
naja.. das mit dem nichterbringenm�ssen der nachweise halte ich pers�hnlich eher f�r problematisch.

Wie ich bei einer Klimatagung h�ren musste, werden bei ElsterF�llen die 35a Aufwendungen ohne anforderungen von nachweisen durchgewunken, wenn es nicht mehr als 500 � sind.

wo bleibt denn da die steuergerechtigkeit... kein StB w�rde da falsche Werte angeben.. aber jeder private k�nnte da 450 Eintragen, und falls es angefordert wird, sind die originalunterlagen bei der Post versch�tt gegangen...

einzelnachweis bei Rechnungen �ber 500 � und bei Rechnungen darunter darunter kein 35a f�nd ich ne tolle idee @ showbee.

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
31.01.2013, 13:06
Beitrag: #7
RE: BRH - Abschaffung StVerg�nstg. HwkLeistg
(22.02.2011 17:28)Jive schrieb:  Wie ich bei einer Klimatagung h�ren musste, werden bei ElsterF�llen die 35a Aufwendungen ohne anforderungen von nachweisen durchgewunken, wenn es nicht mehr als 500 � sind.
Die Zeiten werden rauher.

Ich habe heute den ersten ESt-Bescheid bekommen, in dem Schornsteinfegerkosten von € 145 (als einzige 35a - Aufwendungen) wegen Barzahlung nicht berücksichtigt wurden.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
31.01.2013, 13:44
Beitrag: #8
RE: BRH - Abschaffung StVerg�nstg. HwkLeistg
Zitat:...wegen Barzahlung nicht berücksichtigt wurden.
Das ist aber schon immer so, und wurde schon immer gnadenlos gestrichen.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
31.01.2013, 14:45
Beitrag: #9
RE: BRH - Abschaffung StVerg�nstg. HwkLeistg
Zitat:Wenn ich als Handwerker mein Geld schwarz verdienen will, dann komme ich meinem Kunden hinsichtlich seiner Steuersparm�glichkeiten im Preis entgegen. Warum sollte mich die M�glichkeit einer steuerlichen Ber�cksichtigung davon abhalten anders als bisher zu verfahren.

Das bringt es eigentlich schon auf den Punkt. Einige Bargeld-Branchen sind halt sehr anfällig für solche Praktiken.




Gruß
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
31.01.2013, 18:32
Beitrag: #10
RE: BRH - Abschaffung StVerg�nstg. HwkLeistg
(31.01.2013 13:44)Opa schrieb:  Das ist aber schon immer so, und wurde schon immer gnadenlos gestrichen.
Nicht bei uns im ehemals Big Grin reichen Süden
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation