Fahrrad
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03.03.2011, 17:04
Beitrag: #1
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Fahrrad
Hi,
hat schon mal jemand einen Arbeitgeber gehabt, der seinen Mitarbeitern Fahrr�der �berl�sst? 1%-Regelung analog? |
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03.03.2011, 17:33
Beitrag: #2
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RE: Fahrrad
Fahrrad ist f�r mich kein Kraftfahrzeug.
Auch wenn ich daf�r Kraft brauche. ![]() |
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03.03.2011, 17:34
Beitrag: #3
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RE: Fahrrad
Klar gibt´s das, mein Fahrradh�ndler macht das. Das ist f�r ihn Werbung.
� 8 Abs. 2 EStG spricht von Kraftfahrzeugen. Schon mal fraglich, ob ein Fahrrad darunter f�llt. Und es mu� aber schon ein gaaanz teures Fahrrad sein, damit die Nutzung nicht nach � 8 Abs. 3 steuerfrei bleibt. Wer bei einem Fahrrad die 1 % Regelung anwendet, der schreibt wahrscheinlich auch die � 0,55 als Eigenverbrauch auf, wenn er einen privaten Brief frankiert. ![]() Gru� tosch P.S.: meine Mitarbeiter strampeln auch ohne Fahrrad f�r mich ![]() |
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03.03.2011, 18:15
Beitrag: #4
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RE: Fahrrad
Opa schrieb:Fahrrad ist f�r mich kein Kraftfahrzeug.deshalb hatte ich ja "analog" geschrieben tosch schrieb:Und es mu� aber schon ein gaaanz teures Fahrrad sein, damit die Nutzung nicht nach � 8 Abs. 3 steuerfrei bleibt. Also meine Mandantin (GmbH) hat sonst so gar nichts mit Fahrr�dern zu tun und schafft nun 2 Fahrr�der im Wert von je 2.500 EUR f�r die Gesch�ftsf�hrer an. Ja, die nutzen diese tats�chlich viel f�r betriebliche Fahrten. �8 Abs. 3 d�rfte doch hier nicht greifen? Gr��e EV |
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03.03.2011, 19:08
Beitrag: #5
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RE: Fahrrad
Zitat:deshalb hatte ich ja "analog" geschriebenWarum analog. Im � 8 steht nur "Kraftfahrzeuge". Zitat:Ja, die nutzen diese tats�chlich viel f�r betriebliche Fahrten.Das mag sein, aber nutzen sie die auch privat? Denn nur dann g�be es ja auch erst einen geldw. Vorteil. |
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03.03.2011, 21:59
Beitrag: #6
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RE: Fahrrad
Opa schrieb:Das mag sein, aber nutzen sie die auch privat? Denn nur dann g�be es ja auch erst einen geldw. Vorteil.ja, sie d�rfen auch privat genutzt werden. |
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03.03.2011, 22:03
Beitrag: #7
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RE: Fahrrad
Eisvogel schrieb:Also meine Mandantin (GmbH) hat sonst so gar nichts mit Fahrr�dern zu tun und schafft nun 2 Fahrr�der im Wert von je 2.500 EUR f�r die Gesch�ftsf�hrer an. Ja, die nutzen diese tats�chlich viel f�r betriebliche Fahrten. �8 Abs. 3 d�rfte doch hier nicht greifen? 1. Eventuell kommt man noch auf den � 8 Abs. 3 Satz 2 KStG - vGA, wenn es sich um GGF handelt. 2. Um was f�r eine Branche handelt es sich denn? Ciao Dragon |
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03.03.2011, 22:33
Beitrag: #8
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RE: Fahrrad
Huuhuu :-)
also die 1 % Regel analog w�rd ich sagen greift hier nicht. Wenn die r�der auch privat benutzt werden d�rfen, haben wir doch einen Nutzungsvorteil.....somit also bei �berlassung an AN einen Sachbezug nach � 8 Abs. 2 Satz 1 EStG ....ein Fahrrad ist per Definition kein KFZ. somit kann � 8 Abs. 2 Satz 2 EStG doch gerade nicht greifen... wir bleiben bei Satz 1 h�ngen. � 8 Abs. 3 EstG �brigens auch nicht, da wie Du schreibst die gmbh sonst nix mir Fahrr�dern zu tun hat. Ich habe jetzt leider keine Afa Tabelle hier, um �ber die ND den monatlichen Nutzungsvorteil zu errechnen ........ aber m�sste hier nicht der � 8 Abs. 2 Satz 9 EStG ausreichen ? Ich w�rd im �brigen nix machen ausser die Fahrr�der einfach abzuschreiben, da die Anschaffung der r�der augenscheinlich im �berwiegend eigenbetrieblichen Interesse des AG liegt. Wie du selber schreibst werden Die R�der ja tats�chlch haupts�chlich betrieblich genuzt. Somit f�r mich die Praktikerl�ung: auf BP warten und finden lassen :-) lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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04.03.2011, 09:02
Beitrag: #9
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RE: Fahrrad
Jive schrieb:Ich habe jetzt leider keine Afa Tabelle hier, um �ber die ND den monatlichen Nutzungsvorteil zu errechnen ........ aber m�sste hier nicht der � 8 Abs. 2 Satz 9 EStG ausreichen ?Dann werde ich mich da mal drauf berufen. 7 Jahre ND macht rd. 30 EUR AfA pro Monat. Zzgl. der lfd. Kosten ist der private Nutzungsvorteil ja deutlich unter 44 EUR. Besten Dank Gr��e EV |
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