Vorsorgeaufwand / 46 EStG
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02.03.2011, 20:40
Beitrag: #1
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Vorsorgeaufwand / 46 EStG
Ich besch�ftige mich gerade ganz allgemein mit dem Thema ESt-Erkl�rungspflicht. Dabei bin ich �ber den � 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG gestolpert. Das betrifft ja die Beitr�ge zu Kranken- und Pflegeversicherung. Ich dreh mich da gedanklich im Kreis, was genau der 46 (2) Nr. 3 bedeuten soll. Der AN kann doch in seiner Steuererkl�rung nur das angeben, was auf der Lohnsteuerbescheinigung steht bzw. mehr, aber kaum weniger. Ein Hinweis besagte, dass dies nicht rentenversicherungspflichtige AN trifft, bei denen unterj�hrig die ungek�rzte Vorsorgepauschale angewandt wurde. Die Frage w�re in dem Zusammenhang, wie der Betreffende davon Kenntnis erlangt - wird dies auf der Lohnsteuerbescheinigung denn vermerkt?
Als weiteren Fall k�nnte ich mir nur vorstellen, dass bei einem privat Versicherten die Mindestvorsorgepauschale berechnet wurde, die tats�chlichen Beitr�ge aber niedriger sind. Was anderes f�llt mir dazu nicht ein. Hat jemand da einschl�gige Erfahrung? Ist nicht extrem wichtig, ich versuche nur, die Vorschrift zu verstehen. |
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03.03.2011, 08:31
Beitrag: #2
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RE: Vorsorgeaufwand / 46 EStG
Erfahrungswerte wird damit noch keiner haben, denn den gibt es in dieser Form erst seit dem VZ 2010.
Bis 2009 lautete der anders.... |
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03.03.2011, 19:13
Beitrag: #3
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RE: Vorsorgeaufwand / 46 EStG
Petz schrieb:Erfahrungswerte wird damit noch keiner haben, .... Vielleicht gibt es ja einen Lohn-/Lohnsteuerexperten? Oder jemand ist in der Lage die Vorschrift zu verstehen? ;-) |
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03.03.2011, 22:11
Beitrag: #4
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RE: Vorsorgeaufwand / 46 EStG
Vielleicht hilft hier Frotscher weiter?
>>Rz. 40 Die Amtsveranlagung nach � 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG ist eine Folge der Einschr�nkung der Vorsorgepauschale[1] f�r bestimmte, in � 10c Abs. 3 EStG genannte Arbeitnehmer. Zu Einzelheiten dieser Regelung s. Erl. zu � 10c EStG. Die Einschr�nkung der Vorsorgepauschale tritt auch dann mit Wirkung f�r das gesamte Jahr ein, wenn die in � 10c Abs. 3 EStG genannten Voraussetzungen nur w�hrend eines Teils des Jahrs vorgelegen haben. Solange die Voraussetzungen der Einschr�nkung der Vorsorgepauschale nicht erf�llt sind, erfolgt der LSt-Abzug unter Gew�hrung der uneingeschr�nkten Vorsorgepauschale. Werden diese Voraussetzungen im Lauf des Jahrs erf�llt, kann es daher zu einem zu niedrigen LSt-Abzug kommen. Um diese Steuer nachfordern zu k�nnen, sieht � 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG eine Veranlagung vor.<< wobei mich hier der Verweiss auf � 10c Abs. 3 verwundert, da dieser ab 01.01.2010 nicht mehr vorhanden ist. Ciao Dragon |
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03.03.2011, 22:25
Beitrag: #5
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RE: Vorsorgeaufwand / 46 EStG
@ Dragon: Erst mal danke, auf den Kommentar hab ich grade keinen Zugriff gehabt, aber in die Richtung hatte ich schon was gelesen. Mich interessiert vor allem auch, wie der Betreffende das wissen soll, sieht er das dann aus der Lohnsteuerbescheinigung? Anderenfalls m�sste man ja erst eine Steuererkl�rung rechnen, um zu wissen, ob man eine abgeben muss - das kanns ja wohl nicht sein. Wobei, dem Gesetzgeber ist viel zuzutrauen.
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12.03.2011, 14:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.2011 14:45 von miwe4.)
Beitrag: #6
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RE: Vorsorgeaufwand / 46 EStG
Typische "Opfer" i.S. der Vorschrift sind (beamtete) besch�ftigte mit freier Heilf�rsorge (Feuerwehr, Bundeswehr, Bundespolizei, etc.). Gibt im Buhl-Forum schon einige betroffene, die jetzt durch Nachzahlungen �berrascht werden.
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12.03.2011, 20:09
Beitrag: #7
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RE: Vorsorgeaufwand / 46 EStG
Aus einem aktuellen Schreiben des NVL:
Zitat:Zeitsoldaten und Beamte, die keine gesetzliche Rentenversicherung zahlen und nur geringe Beitr�ge in der privaten Krankenversicherung leisten, liegen mit den eigenen Beitr�gen oft unter dem Pauschalbetrag von 1.900 Euro. F�r sie besteht deshalb eine Pflicht zur Abgabe der Steuererkl�rung. Der Fehlbetrag zwischen der Vorsorgepauschale und den eigenen Beitr�gen f�hrt regelm��ig zur Steuernachzahlung.s. @dragon Bleibt die Frage, woher soll das auf einmal jeder Beamte wissen. |
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14.03.2011, 09:28
Beitrag: #8
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RE: Vorsorgeaufwand / 46 EStG
Opa schrieb:s. @dragon Unwissenheit sch�tzt vor Strafe nicht ![]() Ciao Dragon |
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