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R�ckstellung oder Verbindlichkeit
05.05.2011, 20:56
Beitrag: #11
RE: R�ckstellung oder Verbindlichkeit
Buchi schrieb:Ich finde nicht, dass die Rechnung hier wertbegr�ndend ist was die H�he der Verbindlichkeit angeht.
Bei Vertragsabschluss wurden die Konditionen festgelegt und nachdem der Leistende die Hauptleistung zu den vereinbarten Konditionen erbracht hat, ist die Verbindlichkeit auch in der vereinbarten H�he entstanden.

Aber das wissen wir doch nicht!

Bsp. Kfz-Reparatur: Vertragsschluss auf Reparatur zu �blichen Preis. Die tats�chliche Summe ist doch erst bei Rng.Legung bekannt. --> RSt

Bsp. Bestellung Leistung zu Fixpreis und Vereinbarung Zahlung per xx.01.2011 schon im Vertrag; Rng. ist nur deklaratorisch f�r Verbindl. --> Verbindl.
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05.05.2011, 22:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.05.2011 22:43 von Buchi.)
Beitrag: #12
RE: R�ckstellung oder Verbindlichkeit
showbee schrieb:Bsp. Kfz-Reparatur: Vertragsschluss auf Reparatur zu �blichen Preis. Die tats�chliche Summe ist doch erst bei Rng.Legung bekannt. --> RSt

Bekannt ist die H�he erst im neuen Jahr, wenn die Rechnung vorliegt. Begr�ndet wurde diese H�he ja durch die im Vorjahr erbrachte Leistung. Also ist doch die Rechnung nur Wertaufhellend oder?
Die Rechnung informiert mich doch nur �ber die H�he der erbrachten Leistung.

Entscheidend ist doch nicht, was mir zum Bilanzsstichtag bekannt ist, sondern ob der Grund f�r den Ansatz und die H�he bereits bis dahin vorgelegen hat. Was danach geschieht ist doch (bis zum Tag der Aufstellung der Bilanz) nur Info oder?

Ist ja nicht wie bei einer Steuerr�ckstellung, wo die H�he der Steuer erst durch einen Steuerbescheid konkretisiert werden muss.

Vielleicht verrenne ich mich ja da in etwas. Aber klingt so logisch irgendwie Smile

Zusammengefasst: Ich bin der Meinung, dass bei Vorlage einer Rechnung (bis zum Tag der Bilanzaufstellung) f�r eine Leistung die vor dem Bilanzstichtag erbracht wurde, keine Ungewissheit �ber die H�he der Verpflichtung vorliegt.
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05.05.2011, 22:47
Beitrag: #13
RE: R�ckstellung oder Verbindlichkeit
Wie gesagt, mE zivilrechtliche Vorfrage. Wer konkretisiert wann? Bereits Vertrag vor Leistungserbringung oder erst durch Rng? Wenn du also dem Kfz Meister am 23.12. den Wagen bringst und fix 500,-- vereinbarst und den Wagen am 31.12. abholst, hast du eine Verbindl! Wenn du aber nur bei ATU sagst: Endschalld�mpfer neu bitte und die sagen nur, das es zwischen 450-550 Euro kostet, dann kannst du bei Rng zum 2.1. keine Verbindl zum Stichtag haben, weil Konkretisierung erst bei Rechnungserstellung erfolgt.
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05.05.2011, 23:14
Beitrag: #14
RE: R�ckstellung oder Verbindlichkeit
ps Wertaufhellung erfordert ein Ereignis vor Stichtag, das nach Stichtag aber vor Erstellung bekannt wird. Die Rng als Ereignis (Annahme Rng konkretisiert erst) aus dem Januar ist aber Ereignis 2011. Wertaufh. kann nicht angewendet werden.
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06.05.2011, 06:35
Beitrag: #15
RE: R�ckstellung oder Verbindlichkeit
Hallo,

@showbee
Danke f�r die Erg�nzung bez�glich der Verbindlichkeit (feststehender Preis).



Meines Erachtens ist die Richtlinie (5.7) doch erkl�rend genug.
Im Vorteil ist, wer sich mit IFRS besch�ftigen muss. Hier gilt IAS 37, welche eine sehr erkl�rende Aufstellung hat.

Hier mal zum nachlesen eine kleine �bersichtliche Erl�uterung dazu.


Um zu einer Verbindlichkeit zu kommen, muss die Verpflichtung konkret bestehen. Die Leistung ist vollst�ndig bzw. �berwiegend - bis auf ein paar unbedeutende Nebenleistungen - erbracht und der Ausgleichsanspruch f�r diese Leistung ist konkret bestimmt.
Ich muss also vorab Leistung und Gegenleistung bestimmt haben.

Wenn allerdings erst nach dem Bilanzstichtag durch die Rechnung auch die Gegenleistung bestimmt wird, dann bin ich im Bereich der Unbestimmtheit und somit in den sonstigen R�ckstellungen.

Kompliziert wird die Bewertung, wenn das Entgelt in einer Gegenleistung besteht (Tausch bzw. tausch�hnlicher Umsatz) oder es zu einer Verrechnung kommt (Ums�tze innerhalb des Konzerns bzw. mit verbundenen Unternehmen). Das ist ein Gebiet, wo gerade K�pfe eingeschlagen werden.


Im Prinzip erfolgt ja in beiden F�llen der passivische, also die schuldrechtliche Darstellung in der Bilanz. Lediglich in der Bilanzposition liegt der Unterschied, kann aber enorme Auswirkungen haben.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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06.05.2011, 08:45
Beitrag: #16
RE: R�ckstellung oder Verbindlichkeit
>> hier << unsere Diskussion dazu aus dem Jahr 2008

Gru�, die Catja

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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06.05.2011, 09:07
Beitrag: #17
RE: R�ckstellung oder Verbindlichkeit
In der Abschlu�pr�fung der StB-Kammer M�nchen zum Steuerfachangestellten wird im Falle einer im Folgejahr bekannt gewordenen Rechnung aus dem Vorjahr eine Verbindlichkeit in Verbindung mit VSt-FJ gebucht.

Wenn dies falsch ist und ich dies immer �ber RSt buche, in welchen F�llen habe ich dann �berhaupt noch das Konto VSt-FJ in Gebrauch? Selbst beim Fall Rechnungsdatum altes Jahr und Zugang im neuen Jahr (da Rechnung zum 31.12. noch nicht vorliegt --> VSt-FJ) ... ist die Rechnungssumme bis zum 1.1. nicht bekannt und daher RSt ?

Bliebe eigentlich lediglich das abweichende Wirtschaftsjahr um dieses Konto anzusprechen.

Ich hoffe ich habe hier nicht vollkommenen Mist geschrieben Wink
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06.05.2011, 09:30
Beitrag: #18
RE: R�ckstellung oder Verbindlichkeit
VSt Folgejahr bucht man bspw. in dem Fall, das du per 20.12. Leistungserbringung und Konkretisierung hast (bspw. oben die Pauschalpreisvereinbarung von 500,-) ABER die Rng nach UStG erst im Folgejahr vorliegt!

Dann hast du per 31.12. eine Verbindl. iHv 580,- weil konkretisiert, aber kein VoSt-Anspruch, weil Rng fehlt.
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06.05.2011, 09:48
Beitrag: #19
RE: R�ckstellung oder Verbindlichkeit
Nu geb ich auch mal meinen senf dazu ab :-)

Ich buche bei mir im hause grunds�tzlich Verbindlichkeit und Vorst im Folgejahr abzugsf�hig.

Gemeckert hat bis dahin noch nie einer... selbst bei meinen Pr�fungspflichtigen GmbH´s hatten die WP´ler nie einw�nde.

Wenn der Rechnungsbetrag n�mlich wegen der Rechnungsstellung im Januar zweifelsfrei feststeht, finde ich den Ausweis als Verb. genauer, weil aus aktueller sicht keine ungewissheit mehr hinsichtlich der H�he besteht.
Ob das jetzt zum Stichtag schon zweifelsfrei feststand, weil man sich vorher geeinigt hatte auf den preis .... dieses in jedem betreffenden Fall zu kl�ren ist mir dar�ber hinaus zu aufw�ndig :-)

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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06.05.2011, 10:03
Beitrag: #20
RE: R�ckstellung oder Verbindlichkeit
Praktisch richtig, du hast allerdings eine Bilanzverl�ngerung durch VoSt Folgej abz im Aktiva und Bruttoverbindl Passiva! Genaugenommen f�hrt das bei Abrechnung StBGeb nach Tabelle (ua Bilanzsumme) zu Beschiss des Mdt. Allerdings m�sste man nat�rlich bei p�pstlicher Untersuchung jeder Rng (Wesentlichkeitsprinzip!) auch paar 10tel mehr berechnen. Genau nehmen sollte man das wie gesagt bei wesentlichen Betr�gen!
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