Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Erinnerungswert/Gesellschafterverbindlichkeit
20.05.2011, 11:04
Beitrag: #1
Erinnerungswert/Gesellschafterverbindlichkeit
Hallo,

eine GmbH hat in den Vorjahren den Ausbau eines B�ros aktiviert. Die GmbH besitzt kein eigenes Grundst�ck. Wurde vom Vorberater auf "Grundst�cke, gundst�cksgleiche Rechte und Bauten" gebucht und ausgewiesen.

Nun wird das Ding in 2010 vollst�ndig auf 0,00 abgeschrieben, was ja dem HGB entspricht, sofern mit keinem unerheblichen Ver�u�erungserl�s gerechnet werden kann. Aber mein Problem ist jetzt, dass ich einen Verm�gensgegenstand habe, den ich ab 2011 nicht mehr in der Bilanz zeige kann, weil der Buchwert ja 0,00 ist.

1. Kommt da nicht das Vollst�ndigsgebot in die quere oder kann man das so machen?

2. Muss eine Aktiengesellschaft (nicht b�rsennotiert, Familien-AG) Verbindlichkeiten gegen�ber Gesellschaftern ausweisen? Ich habe nichts entsprechendes im AktG gefunden, daher w�rde ich nein sagen.

Gr��e und Danke
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
20.05.2011, 14:04
Beitrag: #2
RE: Erinnerungswert/Gesellschafterverbindlichkeit
zu 1.
Warum sollte es? Nach � 238 ff. HGB ist der Kaufmann verpflichtet B�cher zu f�hren aus denen auch mengenm��ig sein Verm�gen hervorgeht. In der Bilanz schl�gt sich dieses Verm�gen doch nur wertm��ig nieder.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
20.05.2011, 14:53
Beitrag: #3
RE: Erinnerungswert/Gesellschafterverbindlichkeit
Zu 1.
Der Anlagespiegel ist ja Bestandteil des Anhangs und damit ebenso wie die Bilanz Bestandteil des Jahresabschlusses. Dort zeige ich ja, dass iche inen VG habe.

Zu 2.
Hm... da h�tte ich eher in ��268 ff und �� 284 ff HGB gesucht.

Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
20.05.2011, 15:39 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.05.2011 15:40 von Cloud.)
Beitrag: #4
RE: Erinnerungswert/Gesellschafterverbindlichkeit
Hallo,

was den Anlagenspiegel angeht, mach ich keinen gem. � 274a Nr. 1 HGB. Ist eine kleine GmbH, hab ich wohl vergessen zu sagen hehe.

Im HGB steht das nur im 264c Abs. 1 HGB und dieser gilt doch nur f�r OHG und KG? Bei der GmbH ist es der � 42 Abs. 3 GmbHG aber wo steht das f�r eine AG drin?

Gr��e
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
20.05.2011, 18:55
Beitrag: #5
RE: Erinnerungswert/Gesellschafterverbindlichkeit
Der � 264c HGB gilt nur f�r Gesellschaften im Sinne des � 264a HGB.

zu 2.
Ich k�nnte mir auch gut vorstellen, dass es eine solche Vorschrift f�r die AG nicht gibt, da dies praktisch gar nicht oder nur sehr schwierig zu ermitteln w�re. Man stelle sich das nur mal bei der "Rosa Riese" vor. Lieschen M�ller, die nicht nur Kundin bei der "Rosa Riese" ist, sondern auch noch 3 "Rosa Riese" Aktien im Depot hat.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
23.05.2011, 07:51 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.05.2011 07:54 von Dragon.)
Beitrag: #6
RE: Erinnerungswert/Gesellschafterverbindlichkeit
Taxman schrieb:Man stelle sich das nur mal bei der "Rosa Riese" vor. Lieschen M�ller, die nicht nur Kundin bei der "Rosa Riese" ist, sondern auch noch 3 "Rosa Riese" Aktien im Depot hat.

Zum Gl�ck hast du Lieschen M�ller getrennt geschrieben oder woher wei�t du �ber die Beteiligungsverh�ltnisse unsere Forenmitglieder Big Grin .


PS Mal ne Frage an die Mods hier. Warum wird die Gesellschaft mit dem gro�en T und den vielen Punkten hier zum "Rosa Riese" umgedeutet? @Taxman hatte doch den Klarnamen geschrieben und nichts von "Rosa Riesen"

Ciao Dragon
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
23.05.2011, 10:33
Beitrag: #7
RE: Erinnerungswert/Gesellschafterverbindlichkeit
noch mal zum Thema:

IdR weiss man bei der AG auch nicht wer die Gesellschafter sind, mit Ausnahme von Namensaktien und �berschreiten irgendwelcher Meldegrenzen nach WpHG.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation