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Abgeltungssteuer die 2te ...
01.07.2011, 12:45
Beitrag: #1
Abgeltungssteuer die 2te ...
Hallo :-)

melde mich aus dem Urlaub wieder und schon liegt wieder ein Fall auf meinem Schreibtisch wo ich augenscheinlich ein Brett vor dem Kopf habe ....

eventuell weiss ja jemand von Euch Rat :-)

Ich habe einen Mandanten der hat ein z.v.E. von -264 �

( Rente abz�glich Sonderausgaben im Wesentlichen...)

Daneben hat er ca 180.000 � Eink�nfte aus Kapitalverm�gen ...Abgeltungssteuer ist abgef�hrt ...soweit so gut.

Wegen zuviel Sparerpauschbetrag bei den Banken hat er einen kleine Nachzahlung und das wurmt mich....

Bei dem Antrag nach � 32d Abs. 6 EStg muss ich ja s�mtliche Eink�nfte aus Kap angeben ..... bei 180.000 � Ertr�gen aus KAP, sagt die G�nstigerpr�fung allerdings, dass es bei der Abgeltungssteuer bleibt.

H�tte mein Mandant nur 30.000 Eink�nfte aus Kap, w�rde er mit der G�nstigerpr�fung ca 2.500 � wiederbekommen... ( 150.000 waren wegen liquidation seiner GmbH an Ihn ausgesch�ttet worden )

Da f�r die 150.000 aber die Abgeltungssteuer abgef�hrt wurde, werden diese Betr�ge doch zus�tzlich noch belastet.

Ich finde aber derzeit keine M�glichkeit, die ersten 20.000 � aus Kap nach tarif besteuern zu lassen und den Rest mit der Abgeltungssteuer .. da geht nur ganz oder gar nicht.

� 32d Abs. 4 EstG greift m.E. auch nicht ...

Was meint Ihr ??

N�chster Klagegrund??

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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01.07.2011, 15:04
Beitrag: #2
RE: Abgeltungssteuer die 2te ...
Vielleicht noch als Nachtrag, wo mein eigentliches Problem liegt ...

Mein Mandantmuss Seine gesamten Eink�nfte abz�glich sparerpauschbetrag mit der Abgeltungssteuer versteuern.

Im Ergebnis hat er kein Steuerfreies Existensminimum bekommen.

...und nat�rlich den progressionsvorteil bis zum Erreichen des Abgeltungssteuersatzes auch nicht.

lg, Jive

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01.07.2011, 15:19
Beitrag: #3
RE: Abgeltungssteuer die 2te ...
Ich verstehe die Logik hinter dem gedanken - aber nicht das Problem.

Eine Versteuerung nach Tarif (beispielsweise via � 32d (2) Nr. 1 Bu b) EStG) w�rde zwar den Grundfreibetrag und den Progressionsvorteil "retten", aber etwa 71.000 Euro Steuern kosten anstatt 47.475,00 (jetzt mal nur die 180k gerechnet)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Klage da Aussicht auf Erfolg hat. Immerhin wird sein Existenzminimum ja sozusagen oberhalb der 25% unversteuert gelassen.

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01.07.2011, 15:35
Beitrag: #4
RE: Abgeltungssteuer die 2te ...
Zitat:Immerhin wird sein Existenzminimum ja sozusagen oberhalb der 25% unversteuert gelassen.
Die Logik kann ich nicht ganz nachvollziehen. Was w�re, wenn es weniger w�re, dann w�rde sich der Unterschied v. 25% zum tats. pers. Steuersatz �berhaupt nicht auswirken.
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01.07.2011, 15:37
Beitrag: #5
RE: Abgeltungssteuer die 2te ...
Das Problem ist, dass jemandem, der z.B. nur Eink�nfte aus Kap hat kein steuerfreies Existenzminimum gew�hrt wird....

und ich muss mal durchdenken, ob das verfassungskonform ist ...

Wollte auch gern Eure Meinungen dazu h�ren :-)

lg, Jive

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01.07.2011, 16:39
Beitrag: #6
RE: Abgeltungssteuer die 2te ...
Opa schrieb:Die Logik kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Ja, daran leide ich schon immer :-)


Ich meine das so: Eben durch die Abgeltungsteuer zahlt der Steuerpflichtige ja ab einem Einkommen von KeineAhnung weniger Steuern als die tarifliche ist. Egal, wie hoch sein Einkommen ist (also nur KAP), der Steuersatz bleibt bei 25%.

W�ren es keine KAP-Eink�nfte, w�rden 25% Steuern bei einem Einkommen von angenommen 100.000 anfallen (ich hab das nie durchgerechnet).

Was an Einkommen dar�ber hinausgeht, wird tariflich weiterbesteuert durch die Progression. Kap-Eink�nfte bleiben von dieser Progression verschont.

Jetzt m�sste man in die �berlegung noch den Wegfall des HEV einbeziehen. Wahrscheinlich liefe meine �berlegung dann sogar ins Leere.

Na, ich warte mal auf das verfahren....

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01.07.2011, 20:44 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.07.2011 20:44 von Jive.)
Beitrag: #7
RE: Abgeltungssteuer die 2te ...
hmmm... also ecro´s Meinung ist f�r mich durchaus verst�ndlich ... ich bin derzeit auch noch etwas unschl�ssig ...

nehmen wir mal an, der pers�hnliche spitzensteuersatz von 25% w�rde bei 30.000 � z.v.E. erreicht werden. ( bin zu Faul nachzugucken wo das genau w�r ^^)

jetzt hat jemand 30.000 � einkommen aus z.B. nichtselbstst�ndiger T�tigkeit und dazu 150.000 � aus KAP.

Diese person wird somit weniger hoch besteuert, als jemand mit 180.000 � Eink�nften aus KAP, obwohl beide die gleiche Leistungsf�higkeit besitzen.

Andererseits wird jemand, der 180.000 � aus nichtselbstst�ndiger Arbeit erzielt entsprechend h�her besteuert.

Dieses alleine find ich schon ungerecht, weil Fruchtziehung aus Kapital weniger besteuert wird als eigener H�nde Arbeit ( ...um mal polemisch zu werden)

Ad hoc f�llt mir zur Untermauerung meiner Rechtsauffassung folgendes Urteil des bundesverfassungsgerichtes ein:

BVerfG-Beschlu� vom 10.11.1998 (2 BvL 42/93) BStBl. 1999 II S. 174

Demnach gebietet Art. 6 Abs. 1 GG , bei der Besteuerung einer Familie das Existenzminimum s�mtlicher Familienmitglieder steuerfrei zu belassen:

a) Dabei bildet das sozialhilferechtlich definierte Existenzminimum die Grenze f�r das einkommensteuerliche Existenzminimum, die �ber-, aber nicht unterschritten werden darf.

b) Das einkommensteuerliche Existenzminimum ist f�r alle Steuerpflichtigen - unabh�ngig von ihrem individuellen Grenzsteuersatz - in voller H�he von der Einkommensteuer freizustellen.


Dieser Grundsatz wird bei der abgeltungssteuer gerade nicht ber�cksichtigt.

ich suche auf jeden Fall noch weiter .. aber fachliche Gegenargumente oder F�hrsprecher sind hier herzlich willkommen :-)

lg, Jive

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01.07.2011, 21:12
Beitrag: #8
RE: Abgeltungssteuer die 2te ...
Gest�tzt wird dieses auch vom BFH :

BUNDESFINANZHOF

Urteil vom 9. August 2001 III R 50/00


Dem Einwand des Steuerpflichtigen, sein Existenzminimum werde besteuert, k�nnte demnach nicht entgegengehalten werden, sein Existenzminimum werde durch steuerfrei belassene Leistungen wie etwa den Sparerfreibetrag oder sonstiger Freibetr�ge gesichert, denn damit setzte sich der Gesetzgeber in Widerspruch mit seinen eigenen Wertungen, wie sie im Einkommensteuerrecht ihren Niederschlag gefunden haben.

Der folgende Beschluss vom Bundesverfassungsgericht passt da auch noch ins Bild ...:

Beschluss vom 13. Februar 2008
– 2 BvL 1/06 –

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01.07.2011, 21:23
Beitrag: #9
RE: Abgeltungssteuer die 2te ...
Aller guten dinge sind Drei .. .-)

Je mehr ich mich einlese desto absurder wird die Abgeltungssteuer....

Um mal richtig in die vollen zu gehen ...

stellen wir uns vor ich h�tte eine Million z.v.E. aus selbstst�ndiger Arbeit ( die zahl ist bei der jetztigen StBerGV nat�rlich Utopisch ^^)

Warum zahle ich �ber 40% steuern und jemand der 1 Mio aus Kapitalverm�gen erziehlt nur 25%.

Ich will auch 25% haben !!!

Ich glaub die chancen w�ren gar nicht so schlecht das man damit durchk�me .. allerdings w�rde das dann wohl eher dazu f�hren, dass der Gesetzgeber eine neuregelung ansto�en m�sste .. wie bei der ErbSt...

lg, jive

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02.07.2011, 07:03
Beitrag: #10
RE: Abgeltungssteuer die 2te ...
Hallo,

Von der reinen Berechnungssystematik her, ist da ein Widerspruch. Allerdings findet ja insgesamt keine Besteuerung statt, die tats�chlich so hoch w�re, dass kein Existenzminimum mehr verbleiben w�rde.

Die Systematik, und damit auch die Findung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens, ist jedoch eine ganz andere und ist nicht in der eigentlichen Veranlagung hin zur Besteuerung, sondern in einer eigenen Besteuerung.

Jemand der ausschlie�lich Kapitaleink�nfte hat, wird lediglich mit 25% besteuert. Im Ergebnis bleiben ihm 75% der Eink�nfte.

Grunds�tzlich hat jeder Steuerpflichtige die M�glichkeit auch am allgemeinen Veranlagungsverfahren teilzunehmen. Der Steuersatz von 25% ist bewusst so gew�hlt, dass sich dies bei kleineren Einkommen im Veranlagungsverfahren zu erkl�ren lohnt, bei gr��eren Eink�nften mit der pauschalen Abgeltung.

Ich kann nicht erkennen, das nun jemand derart stark belastet ist, dass ihm nicht das Existenzminimum verbleibt.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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