Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
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28.07.2011, 10:22
Beitrag: #1
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Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Halli Hallo,
habe wieder einen �usserst schlimmen Fall von Rumschusselei auf den Tisch bekommen. Unklar bleibt allerdings, wer hier der Oberschussler ist. Ich glaube Vorberater und Mandant k�nnen sich hier die Hand geben ![]() Fall: StB hat Auftrag f�r GuE 2008 einer �lteren Dame. Diesem Auftrag kommt er nach. Das FA stellt einige Nachfragen:
Nun beginnt das Schusseldrama. Der StB reagiert auf kein Schreiben. Ich gehe davon aus, dass er die Mandantin diesbez�glich kontaktiert hat. Allerdings sind dies alles Fragen, die man eigentlich komplett ohne Mandantenkontakt vorbereiten kann und dann nur noch das OK abholt. Des Weiteren hat er eine h�chst dubiose Buchung in der E�R. Die Dame hat Wareneingang --> M�bel usw. ... nun wurden einige dieser offensichtlichen Wareneing�nge auf 0670 (GWG) gebucht. Dies geschah unterj�hrig und ist nat�rlich definitiv falsch. Bei den Abschlussarbeiten wurde dies wohl korrigiert... aber auf 1100 Warenbestand... Absolut nicht nachzuvollziehen. Das Ergebnis ist dadurch um 12.000 EUR besser, als es h�tte sein sollen. Soviel dazu... Auf jeden Fall schreibt das FA nach zwei Versuchen beim StB direkt die Steuerpflichtige an. ... Und die �ltere Dame ist wohl �berfordert. Reagiert auch nicht auf das Anschreiben. Irritierend ist f�r mich, dass es wohl einen Bescheid gegeben haben muss (trotz Nachfragen), denn 2 Monate nach dem Anschreiben an die Frau kommt im M�rz ein ge�nderter Bescheid f�r 2008 in dem die Verluste auf 0,00 gesetzt wurden. Gleichzeitig wird der Vorbehalt der Nachpr�fung aufgehoben. Die Verluste lagen davor bei etwa 40.000,00 EUR (ohne die 12.000,00, die eigentlich noch dazu geh�ren) Einspruchsfrist wird vers�umt... F�r mein Gef�hl ist hier absolut unverh�ltnism�ssig gek�rzt worden. Eine Sch�tzung auf -20.000 w�re auch schon weit �berzogen und mit Risikoaufschl�gen vertretbar. Aber wegen Minipunkten alles auf 0,00 zu setzen ist schon heftig. Tja ... jetzt frage ich mich, ob da wirklich alles zu ist. �173 (1) Nr. 2 AO ... Die Hier ist uns durch den Fehler des StB ein Beweismittel bekannt geworden. Ein grobes Verschulden kann den Mandanten nicht treffen, denn er sieht diese Buchung in der E�R garnicht. ... allerdings glaube ich, dass das so nicht funktioniert... hier w�re der StB eher in die Verantwortung zu nehmen. �125 AO ... die guten Sitten ? das bringt wohl nichts... Untersuchungsgrundsatz ? .... Ich denke eine Zwangsgeldandrohung h�tte vielleicht zu einem Erfolg gef�hrt... Den Vorbehalt direkt aufzuheben ist schon hart. nun sitze ich hier und habe den nicht dankbaren Auftrag, alle M�glichkeiten zu er�rtern ![]() |
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28.07.2011, 12:38
Beitrag: #2
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
...auf Warenbestand - na herrlich.
Noch mal eine Nachfrage: Wenn ein ge�nderter Bescheid kam, wie wurde denn auf den Erstbescheid reagiert? � |
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28.07.2011, 12:47
Beitrag: #3
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Gute Frage... leider weiss das niemand. Der Erstbescheid liegt mir auch nicht vor... offensichtlich hatte dieser die -40.000. Daher wurde nicht darauf reagiert (das mit dem Warenbestand ist ja erst mir aufgefallen).
Das ganze war auch schon im ESt Bescheid (welcher mir auch nicht vorliegt) ... Denn im Zusammenhang mit dem ge�nderten Grundlagenbescheid kam dann auch ein ESt-Bescheid mit der 0,00 und ein weiterer, der den Verlustvortrag pl�ttete... naja.. ich mache mir und unserer Mandantin nicht viel Hoffnung... Ich kann aber wieder nur den Kopf sch�tteln, wie fahrl�ssig viele mit solchen Verwaltungsakten umgehen. Wenn dann die Vollstreckung in der T�r sitzt und man halt zum ersten mal sp�rt, das man was tun sollte, ist es in 99% der F�lle schon rum ums Eck, da s�mtliche Bescheide dicht sind. |
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28.07.2011, 12:48
Beitrag: #4
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Ach meine Augen.... da steht es ja: "dass es wohl einen Bescheid gegeben haben muss (trotz Nachfragen)"
Also ist auch nicht bekannt, ob gegen den Erstbescheid vorgegangen wurde, aber es naheliegend, dass der ebenfalls tatenlos zur Kenntnis genommen wurde. Ich denke mal, hier hat der Berater den Ball im Korb. Mir f�llt auch nichts ein, wie man da noch rank�me. Ist der Berater vielleicht ins Koma gefallen? Dann k�me eine Wiedereinsetzung vielleicht in Frage. Ansonsten... 129 - n�, FA hat eindeutig gewertet 164 - n�, ist ja aufgehoben 165 - n�, punktuelle �nderung 172 - n�, vorbei 173 - n�, siehe oben, dem Mandanten ist die Schuld des Beraters zuzurechnen 174 - n�, nicht einschl�gig 175 - n�, auch nichts, weder Grundlagenbescheid noch r�ckwirkendes Ereignis 176 - hier nicht relevant 177 - kein Anwendungsfall 10d (4) - wegen Neufassung S�tze 4 und 5 auch weg Sieht jemand mehr? � |
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28.07.2011, 12:49
Beitrag: #5
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Da kann der Vorberater schon mal das Schreiben an den Versicherer aufsetzen.
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28.07.2011, 15:39
Beitrag: #6
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Ich denke im Bezug auf die Steuerfestsetzung auf 0,00 EUR ist er raus, weil er wohl die Schreiben an die Mandantin weitergeleitet hat. Ausserdem wurde die Mandantin sp�ter auch direkt vom FA angeschrieben.... Allerdings w�rden die 12.000,00 schon ausreichen um die Steuerlast auf 0,00 zu dr�cken.
Ich kann ja nachvollziehen, dass man mit so Chaosmandanten (das sind sie definitiv) Probleme hat... aber der StB hatte sozusagen alles was er ben�tigt um die Nachfrage vom FA zu beantworten. Die Mandantin hat mir vorhin noch erkl�rt, dass sie schon bei Erkl�rungserstellung dem StB immer wieder sagte, dass er alles machen soll, damit sie so gut wie nicht bel�stigt wird. ... Nun ich lasse auf jeden Fall nach einem Schreiben des StB an die Mandantin fahnden... Aber ich denke da kommt nix bei rum... also habe ich nun eine sehr gute M�glichkeit der Mandantin klar zu machen, was Ordentlichkeit, P�nktlichkeit und Sauberkeit doch f�r sch�ne Tugenden im Zusammenhang mit Unternehmensdaten sind. ... Manchmal muss es eben schmerzen, damit man lernt ![]() |
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28.07.2011, 16:03
Beitrag: #7
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Oliver Thomas schrieb:Die Mandantin hat mir vorhin noch erkl�rt, dass sie schon bei Erkl�rungserstellung dem StB immer wieder sagte, dass er alles machen soll, damit sie so gut wie nicht bel�stigt wird. ...hat er vielleicht Empfangsvollmacht gehabt und der �nderungsbescheid wurde direkt an die Mdtin geschickt? Wenn das nicht hilft w�rde ich �129AO versuchen. Begr�ndung Eingabefehler bei Erstellung E�R. Buchung auf Warenbestand = Eingabefehler und �bernahmefehler des FA wenn aus den eingereichten Unterlagen ersichtlich (Kontennachweis?) Manchmal sind die F� ja kulant in solchen Sachen. |
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28.07.2011, 16:42
Beitrag: #8
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Hm... also die Zustellvollmacht lag anfangs auf jeden Fall beim Berater. Was dann geschah muss ich noch nachvollziehen. Eines der wenigen Schreiben, die mir vorliegen sagt aus:
Da das wiederholte Anschreiben Ihres Beraters Herrn XXX XXX, XXXstr. X in XXXXX leider nicht erledigt wurde, �bersende ich Ihnen in der Anlage noch einmal das urspr�ngliche Schreiben mit der Bitte um Erledigung. Vorsorglich weise ich an dieser Stelle ausdr�cklich darauf hin, dass im Falle der Nichterledigung den erkl�rten Angaben nicht gefolgt werden kann, so dass der Feststellungsbescheid entsprechend ge�ndert werden m�sste. .......... Eine �nderung alleine w�r super gewesen... aber dann wurde ja auch gleich der Vorbehalt aufgehoben ![]() |
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28.07.2011, 18:18
Beitrag: #9
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Hmm .. also meiner Meinung nach darf sich das FA nicht an den Stpfl wenden, wenn Empfangsvollmacht beim StB liegt.... auch wenn der sich wiederholt nicht meldet.
In diesem Falle w�rd ich wohl mal ganz freundlich beim FA anrufen und erst einmal den ganzen Verfahrensablauf kl�ren. Solange bis das nicht geschehen ist kannst du wirklich nur spekulieren wo was eventuell falsch gelaufen sein k�nnte... lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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28.07.2011, 19:22
Beitrag: #10
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Und dann?
Antrag auf Wiedereinsetzung? � |
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