KV in der Schweiz als Vorsorgeaufwendungen?
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08.08.2011, 08:11
Beitrag: #1
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KV in der Schweiz als Vorsorgeaufwendungen?
Hallo Gemeinde,
heute mal wieder etwas in famili�rer Angelegenheit. Schwiegervater ist derzeitig in der Schweiz als An t�tig. DHHF, Progression etc. alles klaro. Aber kann er die geleisteten KV-Beitr�ge an die Schweizer Versicherung in der gemeinsamen Steuererkl. geltend machen? Problem wird hier sicherlich der Nachweis der Basisabsicherung werden. Oder scheitert es bereits daran, dass die Versicherung kein dt. Unternehmen ist? Mir war so, als wenn es da etwas g�be ![]() Ciao Dragon |
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08.08.2011, 09:35
Beitrag: #2
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RE: KV in der Schweiz als Vorsorgeaufwendungen?
In der zeile 25 bei der Anlage Vorsorgeaufwand gibt es daf�r ein extra Feld.
Gru�, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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08.08.2011, 17:01
Beitrag: #3
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RE: KV in der Schweiz als Vorsorgeaufwendungen?
Catja schrieb:In der zeile 25 bei der Anlage Vorsorgeaufwand gibt es daf�r ein extra Feld. Danke, dass zeigt mir schon mal, dass es daf�r ein eigenes Feld gibt. Problematisch an der Sache in meinen Augen ist aber, dass es eine Versicherung im Ausland ist und hier besondere Voraussetzungen f�r den Sonderausgabenabzug vorliegen m�ssen. Es muss sich meiner dunklen Erinnerung nach um ein Versicherungsunternehmen handeln, welches zumindest in Dts. gesch�fte machen darf, um einen SA-abzug zu bekommen. Und ob das vorliegt, wage ich jetzt einfach mal zu bezweifeln, da es sich um eine schweizerische Versicherung handelt. Ciao Dragon |
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08.08.2011, 17:05
Beitrag: #4
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RE: KV in der Schweiz als Vorsorgeaufwendungen?
Also aus dem � 10 EStG kann ich das nicht herauslesen.
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08.08.2011, 20:49
Beitrag: #5
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RE: KV in der Schweiz als Vorsorgeaufwendungen?
Geht es um die gesetzliche KV? Dann h�tt ich gar keine Bedenken. BMF
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08.08.2011, 21:50
Beitrag: #6
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RE: KV in der Schweiz als Vorsorgeaufwendungen?
Hallo,
interessante Fragestellung, mit der ich mich auch gerade befasse. Die Schweiz erhebt einen einheitlichen Beitrag. Folglich m�sste dieser auch aufgeteilt werden. Allerdings gibt es da wohl entsprechende Regelungen im DBA mit der Schweiz. Danach k�nnen die Beitr�ge eben nicht als Sonderausgaben ber�cksichtigt werden. (so der momentane ungepr�fte Kenntnisstand). Wenn ich im Verlauf der Woche dazu was finde, stelle ich es ein. Andererseits bin ich selbst dankbar f�r entsprechende Informationen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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09.08.2011, 08:43
Beitrag: #7
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RE: KV in der Schweiz als Vorsorgeaufwendungen?
Opa schrieb:Also aus dem � 10 EStG kann ich das nicht herauslesen. Dann hast du Dir den noch nie so richtig angeschaut ![]() ... 2) 1Voraussetzung f�r den Abzug der in Absatz 1 Nummer 2, 3 und 3a bezeichneten Betr�ge (Vorsorgeaufwendungen) ist, dass sie 1.nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen; steuerfreie Zusch�sse zu einer Kranken- oder Pflegeversicherung stehen insgesamt in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3, 2.a)an Versicherungsunternehmen, die ihren Sitz oder ihre Gesch�ftsleitung in einem Mitgliedstaat der Europ�ischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Europ�ischen Wirtschaftsraums haben und das Versicherungsgesch�ft im Inland betreiben d�rfen, und Versicherungsunternehmen, denen die Erlaubnis zum Gesch�ftsbetrieb im Inland erteilt ist, b)an berufsst�ndische Versorgungseinrichtungen, ... Gesetzesstelle fliederus2 schrieb:Geht es um die gesetzliche KV? Dann h�tt ich gar keine Bedenken. BMF BMF vom 05.Juli 2011 !!! da scheint es ja noch mehr Aufkl�rungsbedarf zu geben. Leider ist die Schweiz hier nicht dabei, was es wohl wieder etwas komplizierter macht ![]() zaunk�nig schrieb:Die Schweiz erhebt einen einheitlichen Beitrag. Folglich m�sste dieser auch aufgeteilt werden.Das habe ich anders verstanden ![]() Wenn ich es richtig verstanden habe, muss sich der An eine Krankenversicherung suchen. Ob es sich dabei auch gleich um eine gesetzl. Versicherung handelt, kann ich nicht beurteilen. Hier ist es die "Assura". Es scheint mir eher wie die privaten Versicherungen in Dts. aufgebaut zu sein, da man sich Tarife mit unterschiedlichen Selbstbehalten aussuchen kann. Die H�he der Zahlung ist m.E. auch unabh�ngig vom Einkommen. Im DBA habe ich dazu nichts gefunden -> regelt doch eigentlich nur die Eink�nfte bzw Verm�gen - oder? Die Grenzg�ngerregelungen greifen hier nicht. Ciao Dragon |
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10.08.2011, 08:44
Beitrag: #8
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RE: KV in der Schweiz als Vorsorgeaufwendungen?
Hallo,
Zum KV-System der Schweiz: Es besteht KV-Pflicht. Allerdings gibt es keine gesetzlichen Kassen wie in D. Jeder muss eine Basisabsicherung haben. Daf�r stehen ca. 90 Kassen zur Verf�gung, die man frei w�hlen kann. Die Kassen sind F�rsorgekassen und erstatten keine Kosten. Die Leistungen sind fest vorgegeben. Die Kassen d�rfen keine Gewinne oder Verluste machen. Wer sich, mangels ausreichender Eink�nfte, keine KV-Basis leisten kann, erh�lt einen Zuschuss aus einem einheitlichen Gesundheitstopf, der auch als Sicherung f�r Verluste bzw. Kassenschlie�ungen herh�lt. Zusatzleistungen kann sich jeder frei w�hlen. Arbeitgeber zahlen keine Beitr�ge. Daf�r fallen die Geh�lter im Schnitt auch h�her aus. Manche Arbeitgeber zahlen aber als besondere Leistung Zusch�sse als Gehaltsbestandteil. Schweiz ist nicht EU-Mitgliedsstaat, geh�rt aber dem EWR-Raum an. Insoweit alles etwas problematisch, da nach geltendem EU-Recht grunds�tzlich alle Vorsorgeaufwendungen, egal ob wohnsitzbezogen oder mitgliedsstaatbezogen gezahlt wird. Entsprechende Urteile und Regelungen gibt es. Grenzg�ngerregelung: Die Beitr�ge sind nicht abziehbar Steuerfreie Einnahmen: Beitr�ge im Zusammenhang mit diesen, sind ebenfalls nicht abziehbar. Beitragszahler und Versicherungsnehmer m�ssen identisch sein. Zitat:Bei den beg�nstigten Versicherungen muss es sich nicht unbedingt nur um deutsche handeln. Zu den Altersvorsorgebeitr�gen zur gesetzlichen Rentenversicherung geh�ren auch Beitr�ge an ausl�ndische gesetzliche Rentenversicherungstr�ger (BMF-Schreiben vom 24.2.2005, BStBl. 2005 I S. 429). Bei den �brigen Versicherungen ist erforderlich, dass das Versicherungsunternehmen seinen Sitz oder seine Gesch�ftsleitung in einem Mitgliedsstaat der Europ�ischen Union (oder auch in Island, Norwegen, Liechtenstein) hat oder aber ihm die Erlaubnis zum Gesch�ftsbetrieb in Deutschland erteilt wurde. Letzteres gilt derzeit f�r einige Unternehmen aus der Schweiz und aus den USA. Ausnahme: Beamte, die im Nicht-EU-Ausland t�tig sind, k�nnen ihre Beitr�ge zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann absetzen, wenn die Versicherungsgesellschaft keine Erlaubnis zum Gesch�ftsbetrieb in Deutschland hat (Verf�gung der OFD Frankfurt vom 9.7.1996, FR 1996 S. 648). Damit sollten dann alle Beitr�ge abzugsf�hig sein, soweit die Voraussetzungen erf�llt sind. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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