Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
04.08.2011, 16:40
Beitrag: #21
RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Oliver Thomas schrieb:ich habe einen Anruf der Bearbeiterin vom FA bekommen, dass der Steuerberater am 10.04. die Empfangsvollmacht widerrufen hat.

...

Dann gehen wir halt den StB an, denn der hat auf jeden Fall einiges verbockt.
Man widerruft nicht gerade mal so eine Empfangsbevollm�chtigung, wenn das Mandat nicht gek�ndigt wurde. Da wird irgendetwas anderes dahinterstecken Rolleyes
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
04.08.2011, 16:47
Beitrag: #22
RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Oliver Thomas schrieb:ich habe einen Anruf der Bearbeiterin vom FA bekommen, dass der Steuerberater am 10.04. die Empfangsvollmacht widerrufen hat.
...
Ich denke ich gebe jetzt auf Wink ... Dann gehen wir halt den StB an, denn der hat auf jeden Fall einiges verbockt.
Wenn der StB einseitig die Vollmacht widerruft und dies der Stpfl. weder von ihm, noch vom FA mitgeteilt wird, so konnte sie doch immer noch davon ausgehen, dass die Vollmacht weiter besteht. Ich bleibe deshalb dabei, dass hier Wiedereinsetzung m�glich sein m�sste.
Evtl. hat er ihr aber eine Kopie des Widerrufs geschickt. Dann siehts nat�rlich anders aus.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
04.08.2011, 18:49
Beitrag: #23
RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Wenn keine Vollmacht mehr bestand, konnte nat�rlich wirksam an die Steuerpflichtige bekanntgegeben werden. Dass er das aber einfach so dem Amt mitteilt, ist ohne konkreten Grund eigentlich kaum denkbar. H�rt sich so an, als sei ein ganzer Teil der Vorg�nge noch nicht ans Licht gekommen...

Sollte der StB die Mandantin hier�ber komplett im Unklaren gelassen haben, bleibt nur ein Wiedereinsetzungsantrag, im Fall des Scheiterns -> StB-Haftung.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
09.08.2011, 07:39
Beitrag: #24
RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Ich habe morgen nochmal einen Termin mit der Mandantin...

durch ein Telefonat habe ich heraus bekommen, dass das Mandatsverh�ltnis wohl schon davor aufgel�st wurde... ob dies schriftlich geschah, kann ich im Moment nicht ergr�nden. Durch die Informationen, die mir im Moment vorliegen gehe ich aber von folgendem Ablauf aus:

StB bekommt den Bescheid vom 08.04. zugesandt. Auf dem Bescheid ist ein Stempel "eingegangen am 09.04. mit K�rzel" (Allerdings kein Kanzleistempel) ... Diesen schickt er postwendend (mit Anschreiben Widerruf) zur�ck ans FA. ... Das FA streicht nun die urspr�nglichen Daten durch und stempelt den 15.04... dann wird ein Etikett �ber die Anschrift des StB geklebt und mit der Hand Ihre Adresse darauf geschrieben. ... Der Bescheid wird der Mandantin am 16.04. zugestellt.

... Ich brauche dringend mal Schriftliches vom anderen StB ... da der Verfahrensverlauf beim FA nun klar ist, muss ich das irgendwie mal ergr�nden Smile

Viele Gr��e
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation