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unrecht gebildete Ansparr�cklage
01.09.2011, 09:30
Beitrag: #11
RE: unrecht gebildete Ansparr�cklage
Hallo,

und t�glich gr��t das Murmeltier....

Habe jetzt fast den selben Fall, nur dass es sich diesmal um eine GmbH handelt, die die Gr��enmerkmale in 2007 allerdings nicht �berschritten hatte.
Der Berater behandelte den "IAB" als existenzgr�nderr�cklage und verbuchte ihn in der Bilanz als Sonderposten mit R�cklageanteil. In 2010 habe ich die R�cklage vollst�ndig aufgel�st(Ergebnis war mies und niemand wusste f�r was man das Ding gebildet hatte).....FA m�chte bzw. will den IAB in 2007 aufl�sen.

Nun stell ich mir die Frage, kann das Finanzamt auch hier einfach von einem IAB ausgehen???
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01.09.2011, 12:01
Beitrag: #12
RE: unrecht gebildete Ansparr�cklage
Es kann nur ein IAB sein, wenn das Wirtschaftsjahr der GmbH nach dem 17. August 2007 endete.

� 52 (23) Satz 1 EStG besagt, dass der neue 7g erstmals f�r WJ gilt, die danach enden.
Und da es dann keine Existenzgr�nderr�cklage gibt, hat das FA meines Erachtens recht.

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01.09.2011, 12:43
Beitrag: #13
RE: unrecht gebildete Ansparr�cklage
h�fner501 schrieb:Es kann nur ein IAB sein, wenn das Wirtschaftsjahr der GmbH nach dem 17. August 2007 endete.

� 52 (23) Satz 1 EStG besagt, dass der neue 7g erstmals f�r WJ gilt, die danach enden.
Und da es dann keine Existenzgr�nderr�cklage gibt, hat das FA meines Erachtens recht.

Ja das kenne ich bereits, aber h�tte man den Mandanten oder dessen steuerberater nicht schon bei Bildung drauf hinweisen m�ssen, da der IAB nicht au�erbilanzell vorgenommen wurde?? Verletzung rechtliches Geh�r auch wenn die Abweichung erst Jahre sp�ter erfolgt???
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01.09.2011, 12:58 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.09.2011 12:59 von höfner501.)
Beitrag: #14
RE: unrecht gebildete Ansparr�cklage
Na ja, dass die Bilanz letztlich falsch ist, darauf sollte das Finanzamt nicht auch noch hinweisen m�ssen.

Zumal, was h�tte das FA dem StB sagen sollen? Ertragsteuerlich war das Ergebnis ja das selbe, ob richtig in der Bilanz oder nicht.

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01.09.2011, 13:20
Beitrag: #15
RE: unrecht gebildete Ansparr�cklage
Hallo,

so hei�t es:
h�lt das Finanzamt eine Bilanz f�r fehlerhaft, darf es diese Bilanz der Besteuerung nicht zugrunde legen uns muss eine eigene Gewinnermittlung durch Betriebsverm�gensvergleich mit ggf. auf der Grundlage der Bilanz abge�nderten Werden vornehmen (BFH vom 4.11.1999 - BStBl. 2000 II S. 129)

Danke f�r deine Meinung h�fner 501
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01.09.2011, 13:30
Beitrag: #16
RE: unrecht gebildete Ansparr�cklage
Gerne doch. Bin froh, wenn ich auch mal was beitragen kann... ;-)

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