Betriebseinnahme oder nicht?
|
10.11.2011, 11:05
Beitrag: #21
|
|||
|
|||
RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Und ich bleibe dabei: Das Behalten selber ist so lange unproblematisch, wie das Geld zur�ckgefordert werden kann.
So hast Du mindestens einen sbE einerseits und die R�ckstellung f�r die R�ckzahlungsverpflichtung andererseits in den B�chern stehen und das ist im Saldo nicht gewinnwirksam (USt mal au�en vor gelassen). Der Verwaltungsbeirat der einzelnen Hausverwaltungen wird bei der Buchpr�fung vor der Eigent�merversammlung drauf sto�en und das Geld zur�ckfordern. Evtl. schon vorher, wenn die korrekten Handwerker ihr Geld von der jeweiligen Hausverwaltung einfordern, die Hausverwaltung dann sagt, dass das schon bezahlt w�re und der Handwerker sagt "n�", - �berpr�ft bitte mal, ob Ihr das richtig gemacht habt". Gru�, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
|||
10.11.2011, 11:16
Beitrag: #22
|
|||
|
|||
RE: Betriebseinnahme oder nicht?
tosch schrieb:Ich habe doch im ersten Beitrag ganz klar gesagt, dass das �berweisungen eines Verwalters von mehreren Konten verschiedener Hausverwaltungen waren.Ja, das hast du. tosch schrieb:Er hat schlicht und einfach Rechnungen von Handwerkern auf das falsche Konto �berwiesen. Aha! "interessant sind aber die Zahlungen von Konten verschiedener Hausverwaltungen, ohne dass diesen Zahlungen Rechnungen des Schlossers zugrunde liegen" hei�t nicht, dass ein falsches Konto involviert ist. Dann sind wir wieder bei der Frage betrieblicher Zusammenhang oder nicht. Ganz n�chtern betrachtet eher nicht. Aber hier wo ich sitze, sage ich ganz klar: Wer erbringt eine Leistung ohne Gegenleistung. Wenn der Schlosser die Kohle beh�lt, wird er wohl etwas daf�r getan haben, also ganz klar BE und USt. Auf Deutsch, der Schlosser hat schwarz gearbeitet und sich dabei nicht sehr klug angestellt. Ich gehe davon aus, dass jeder Pr�fer so argumentieren wird, weil eine gestammelte Erkl�rung im Regelfall keine ist. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
|||
10.11.2011, 11:48
Beitrag: #23
|
|||
|
|||
RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Stadtkatze schrieb:[...] Auf Deutsch, der Schlosser hat schwarz gearbeitet und sich dabei nicht sehr klug angestellt. [...] 1.) Kein mensch ist sooooo d�mlich. 2.) Keine Eigent�mergemeinschaft akzeptiert Zahlungen an Handwerker ohne ordnungsgem��e Abrechnung. Im Gegentum: bei gr��eren Sachen sind nat�rlich vorab Angebote einzuholen und entsprechend Auftr�ge zu vergeben. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
|||
10.11.2011, 12:20
Beitrag: #24
|
|||
|
|||
RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Catja schrieb:1.) Kein mensch ist sooooo d�mlich. oh doch, du glaubst nicht, was ich hier schon erlebt habe. Bei meinem aktuellsten Fall wusste ich nicht ob ich vor Lachen unter den Tisch rutsche oder heulend rausrenne. Ich hab mich f�r eine Meldung an die StraBuSt entschieden. Die Kollegin war sprachlos. Inzwischen wei� ich: Schlimmer geht immer! Catja schrieb:2.) Keine Eigent�mergemeinschaft akzeptiert Zahlungen an Handwerker ohne ordnungsgem��e Abrechnung. Im Gegentum: bei gr��eren Sachen sind nat�rlich vorab Angebote einzuholen und entsprechend Auftr�ge zu vergeben. jo, und deshalb ist das alles ein wenig seltsam Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
|||
10.11.2011, 12:23
Beitrag: #25
|
|||
|
|||
RE: Betriebseinnahme oder nicht?
o.k., - in Sachen "d�mlich" formuliere ich um:
Ich gehe nicht davon aus, dass @toschs Mandant sooooo d�mlich ist, - sonst h�tte ihn n�mlich @tosch schon lange rausgeworfen. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
|||
10.11.2011, 14:06
Beitrag: #26
|
|||
|
|||
RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Hallo,
also ich habe mich nochmal selbst schlau gemacht, was die Verj�hrung von ungerechtfertigter Bereicherung angeht: die Verj�hrung beginnt, wenn der Entreicherte davon Kenntnis erlangt hat, dass er "geschenkt" hat. Insofern habe ich eine unendliche Verj�hrungsfrist, dementsprechend eine Verbindlichkeit. Ob dann privat oder betrieblich ist m.E. irrelevant ... Gruss Uwe |
|||
10.11.2011, 15:02
Beitrag: #27
|
|||
|
|||
RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Uwe schrieb:Ob dann privat oder betrieblich ist m.E. irrelevant ...Im Ergebnis schon, ...aber nur bis zur Betriebsaufgabe! Bez�glich der Beurteilung des SV aus fiskalischer Sicht habe ich mal bei den Pr�ferkollegen gefragt. Die w�rden unterstellen, dass die Zahlung aufgrund einer erbrachten Leistung erfolgte - also der Besteuerung unterwerfen ohne wenn und aber. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
|||
10.11.2011, 15:20
Beitrag: #28
|
|||
|
|||
RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Oh, Mann, was habe ich da blo� losgetreten. Ich wollte doch nur wissen, ob ein grundloser Geldeingang auf einem Betriebskonto, der nicht zur�ckbezahlt wird, steuerpflichtig ist oder nicht.
Und das, ohne dass man anf�ngt zu spekulieren �ber Schwarzarbeit, Schenkungsteuer, Verj�hrung, ungerechtfertigte Bereicherung und was einem sonst noch einf�llt, wenn der Tag lang ist. Wenn das so weitergeht, entwickelt sich hier noch ein richtiger Krimi. Und irgendjemand schickt mir die Steufa auf den Hals. ![]() Ihr macht mich v�llig fertich. Ich brauch jetzt mein Nachmittagsschl�fchen. Bitte nicht st�ren. Gru� tosch P.S. danke, Catja, aber f�rs rauswerfen zahlt er einfach zu gut ![]() und, wie gesagt, ER �rgert sich �ber die st�ndigen Fehl�berweisungen auf sein Konto und �berlegt, sie jetzt einfach mal einzubehalten |
|||
10.11.2011, 15:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.11.2011 15:48 von Catja.)
Beitrag: #29
|
|||
|
|||
RE: Betriebseinnahme oder nicht?
tosch schrieb:Oh, Mann, was habe ich da blo� losgetreten. *Scherzkeks* Eine rein akademische Diskussion �ber fremde gelder im eigenen BV nat�rlich... tosch schrieb:[...] wie gesagt, ER �rgert sich �ber die st�ndigen Fehl�berweisungen auf sein Konto und �berlegt, sie jetzt einfach mal einzubehalten Dass die Formulierung "und er hat die Betr�ge bisher immer brav zur�ck�berwiesen..." geholfen h�tte, die Dislussionen �ber Schwarzarbeit kleiner zu halten, schreibe ich besser nicht, oder? tosch schrieb:Ich brauch jetzt mein Nachmittagsschl�fchen. Bitte nicht st�ren. N�. Wieso auch st�ren? Schlaf sch�n! Grinsende Gr��e, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
|||
10.11.2011, 16:51
Beitrag: #30
|
|||
|
|||
RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Bzgl Verj�hrung: Grds 3 Jahre ab Ablauf Jahr in dem Anspruch entstanden und Kenntnis des Schuldners. Also bspw Zahlung 1.7.2011 --> Beginn 1.1.2012, Ende 31.12.2014! Beginnt aber erst ab Kenntnis des Schuldners (� 199 Abs 1 Nr 2 BGB), aber es gibt eine Verj�hrungsh�chstfrist von 10 Jahren ab rechtsgrundloser Leistung (� 199 Abs 2 Nr 1 BGB); hier dann 30.6.2021!
|
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: