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Betriebseinnahme oder nicht?
10.11.2011, 11:05
Beitrag: #21
RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Und ich bleibe dabei: Das Behalten selber ist so lange unproblematisch, wie das Geld zur�ckgefordert werden kann.

So hast Du mindestens einen sbE einerseits und die R�ckstellung f�r die R�ckzahlungsverpflichtung andererseits in den B�chern stehen und das ist im Saldo nicht gewinnwirksam (USt mal au�en vor gelassen).

Der Verwaltungsbeirat der einzelnen Hausverwaltungen wird bei der Buchpr�fung vor der Eigent�merversammlung drauf sto�en und das Geld zur�ckfordern.
Evtl. schon vorher, wenn die korrekten Handwerker ihr Geld von der jeweiligen Hausverwaltung einfordern, die Hausverwaltung dann sagt, dass das schon bezahlt w�re und der Handwerker sagt "n�", - �berpr�ft bitte mal, ob Ihr das richtig gemacht habt".

Gru�, die Catja

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10.11.2011, 11:16
Beitrag: #22
RE: Betriebseinnahme oder nicht?
tosch schrieb:Ich habe doch im ersten Beitrag ganz klar gesagt, dass das �berweisungen eines Verwalters von mehreren Konten verschiedener Hausverwaltungen waren.
Ja, das hast du.

tosch schrieb:Er hat schlicht und einfach Rechnungen von Handwerkern auf das falsche Konto �berwiesen.

Aha! "interessant sind aber die Zahlungen von Konten verschiedener Hausverwaltungen, ohne dass diesen Zahlungen Rechnungen des Schlossers zugrunde liegen"
hei�t nicht, dass ein falsches Konto involviert ist.

Dann sind wir wieder bei der Frage betrieblicher Zusammenhang oder nicht. Ganz n�chtern betrachtet eher nicht.

Aber hier wo ich sitze, sage ich ganz klar: Wer erbringt eine Leistung ohne Gegenleistung. Wenn der Schlosser die Kohle beh�lt, wird er wohl etwas daf�r getan haben, also ganz klar BE und USt. Auf Deutsch, der Schlosser hat schwarz gearbeitet und sich dabei nicht sehr klug angestellt. Ich gehe davon aus, dass jeder Pr�fer so argumentieren wird, weil eine gestammelte Erkl�rung im Regelfall keine ist.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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10.11.2011, 11:48
Beitrag: #23
RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Stadtkatze schrieb:[...] Auf Deutsch, der Schlosser hat schwarz gearbeitet und sich dabei nicht sehr klug angestellt. [...]

1.) Kein mensch ist sooooo d�mlich.

2.) Keine Eigent�mergemeinschaft akzeptiert Zahlungen an Handwerker ohne ordnungsgem��e Abrechnung. Im Gegentum: bei gr��eren Sachen sind nat�rlich vorab Angebote einzuholen und entsprechend Auftr�ge zu vergeben.

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10.11.2011, 12:20
Beitrag: #24
RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Catja schrieb:1.) Kein mensch ist sooooo d�mlich.

oh doch, du glaubst nicht, was ich hier schon erlebt habe. Bei meinem aktuellsten Fall wusste ich nicht ob ich vor Lachen unter den Tisch rutsche oder heulend rausrenne.
Ich hab mich f�r eine Meldung an die StraBuSt entschieden. Die Kollegin war sprachlos.
Inzwischen wei� ich: Schlimmer geht immer!

Catja schrieb:2.) Keine Eigent�mergemeinschaft akzeptiert Zahlungen an Handwerker ohne ordnungsgem��e Abrechnung. Im Gegentum: bei gr��eren Sachen sind nat�rlich vorab Angebote einzuholen und entsprechend Auftr�ge zu vergeben.

jo, und deshalb ist das alles ein wenig seltsam

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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10.11.2011, 12:23
Beitrag: #25
RE: Betriebseinnahme oder nicht?
o.k., - in Sachen "d�mlich" formuliere ich um:

Ich gehe nicht davon aus, dass @toschs Mandant sooooo d�mlich ist, - sonst h�tte ihn n�mlich @tosch schon lange rausgeworfen.

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10.11.2011, 14:06
Beitrag: #26
RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Hallo,

also ich habe mich nochmal selbst schlau gemacht, was die Verj�hrung von ungerechtfertigter Bereicherung angeht: die Verj�hrung beginnt, wenn der Entreicherte davon Kenntnis erlangt hat, dass er "geschenkt" hat. Insofern habe ich eine unendliche Verj�hrungsfrist, dementsprechend eine Verbindlichkeit. Ob dann privat oder betrieblich ist m.E. irrelevant ...

Gruss
Uwe
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10.11.2011, 15:02
Beitrag: #27
RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Uwe schrieb:Ob dann privat oder betrieblich ist m.E. irrelevant ...
Im Ergebnis schon, ...aber nur bis zur Betriebsaufgabe!

Bez�glich der Beurteilung des SV aus fiskalischer Sicht habe ich mal bei den Pr�ferkollegen gefragt. Die w�rden unterstellen, dass die Zahlung aufgrund einer erbrachten Leistung erfolgte - also der Besteuerung unterwerfen ohne wenn und aber.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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10.11.2011, 15:20
Beitrag: #28
RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Oh, Mann, was habe ich da blo� losgetreten. Ich wollte doch nur wissen, ob ein grundloser Geldeingang auf einem Betriebskonto, der nicht zur�ckbezahlt wird, steuerpflichtig ist oder nicht.

Und das, ohne dass man anf�ngt zu spekulieren �ber Schwarzarbeit, Schenkungsteuer, Verj�hrung, ungerechtfertigte Bereicherung und was einem sonst noch einf�llt, wenn der Tag lang ist.

Wenn das so weitergeht, entwickelt sich hier noch ein richtiger Krimi. Und irgendjemand schickt mir die Steufa auf den Hals. Wink

Ihr macht mich v�llig fertich.
Ich brauch jetzt mein Nachmittagsschl�fchen. Bitte nicht st�ren.

Gru�

tosch

P.S. danke, Catja, aber f�rs rauswerfen zahlt er einfach zu gut Big Grin
und, wie gesagt, ER �rgert sich �ber die st�ndigen Fehl�berweisungen auf sein Konto und �berlegt, sie jetzt einfach mal einzubehalten
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10.11.2011, 15:45 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.11.2011 15:48 von Catja.)
Beitrag: #29
RE: Betriebseinnahme oder nicht?
tosch schrieb:Oh, Mann, was habe ich da blo� losgetreten.

*Scherzkeks*
Eine rein akademische Diskussion �ber fremde gelder im eigenen BV nat�rlich...

tosch schrieb:[...] wie gesagt, ER �rgert sich �ber die st�ndigen Fehl�berweisungen auf sein Konto und �berlegt, sie jetzt einfach mal einzubehalten

Dass die Formulierung "und er hat die Betr�ge bisher immer brav zur�ck�berwiesen..." geholfen h�tte, die Dislussionen �ber Schwarzarbeit kleiner zu halten, schreibe ich besser nicht, oder?

tosch schrieb:Ich brauch jetzt mein Nachmittagsschl�fchen. Bitte nicht st�ren.

N�. Wieso auch st�ren? Schlaf sch�n!

Grinsende Gr��e, die Catja

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10.11.2011, 16:51
Beitrag: #30
RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Bzgl Verj�hrung: Grds 3 Jahre ab Ablauf Jahr in dem Anspruch entstanden und Kenntnis des Schuldners. Also bspw Zahlung 1.7.2011 --> Beginn 1.1.2012, Ende 31.12.2014! Beginnt aber erst ab Kenntnis des Schuldners (� 199 Abs 1 Nr 2 BGB), aber es gibt eine Verj�hrungsh�chstfrist von 10 Jahren ab rechtsgrundloser Leistung (� 199 Abs 2 Nr 1 BGB); hier dann 30.6.2021!
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