Vermietung an nahe Angeh�rige, Nebenkosten
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17.11.2011, 18:39
Beitrag: #21
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RE: Vermietung an nahe Angeh�rige, Nebenkosten
Kiharu schrieb:Mal bl�d gefragt: was soll das hier heissen?Bl�de Fragen gibt es nicht, jede Frage hat ihre Berechtigung. Kiharu schrieb:Seit wann f�hrt die Veranlagung E-Termine nach � 364a AO durch? Das machen wir genauso wenig wie jeder andere Veranlagungsbezirk im Land. Hei�t bei uns einfach so. Man kann auch sagen, dass noch einmal angeschrieben wird. Also wenn ein Rechtsbehelf eingeht, fertige ich die Erster�rterung. Wenn der Stpfl. daraufhin noch etwas vortr�gt, was bisher nicht angef�hrt wurde, muss ich noch einmal er�rtern. Hab ich nicht erfunden, auch nicht die Schweizer ![]() Ich bin ja ein Ostkind, und ich glaube es liegt daran, welches (alte) Bundesland die Aufbauarbeit geleistet hat. Bei uns war es NRW. Unsere Kollegen von dort haben auch diese Worte benutzt. Sollte also nicht falsch sein. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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18.11.2011, 13:23
Beitrag: #22
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RE: Vermietung an nahe Angeh�rige, Nebenkosten
Herzlichen Dank an alle f�r die Unterst�tzung.
@tosch: Das Urteil war mir bisher noch nicht �ber den Weg gelaufen. Es hilft mir insoweit, als ich letztendlich bei meiner Rechtsauffassung bleibe und noch etwas zum Anf�hren habe. Jetzt muss ich nur noch alles in Worte kleiden. Letztendlich hat dann sowieso die RbSt das Vergn�gen und aufgrund der Ank�ndigung des StB sp�ter auch das FG. Ich kann in f�nf Jahren ja mal �ber den Ausgang des Verfahrens berichten. ![]() So, und da Freitag ab eins jeder seins macht, gehe ich jetzt erst einmal ins WE. An alle ein sch�nes WE Stadtkatze Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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18.11.2011, 13:38
Beitrag: #23
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RE: Vermietung an nahe Angeh�rige, Nebenkosten
W�ren denn auch 150 � Miete im Rahmen der orts�blichen Marktmiete?
___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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18.11.2011, 15:42
Beitrag: #24
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RE: Vermietung an nahe Angeh�rige, Nebenkosten
Die Marktmiete kalt betr�gt 5,20 und warm 7,80
Betrachtet man nur die Kaltmiete ist alles noch im Rahmen ( 56 % = 145�) F�r die Warmmiete sieht es so aus: 75 % = 292 �; 56 % = 218 �. Es gibt zwar einen Mietspiegel, aber man sollte aufgrund der Gegebenheiten sich nicht so sehr daran orientieren. Ich habe bez�glich dieses Vergleiches Zweifel zugunsten des Stpfl. ausgelegt. ...und wie gesagt zun�chst (falsch) die WK auf die vorausgezahlten NK begrenzt. Zwischenzeitlich hat der StB mit mir telefoniert und ein Vororttermin angeboten, weil die Wohnung so "toll" ist, dass eigentlich gar keine Miete gezahlt werden w�rde, wenn es nicht die Eltern w�ren. Es w�re ja schlie�lich egal, wie die Mietzahlungen der aufgteilt w�rden. Aufgrund des Objektzustandes 0 � Miete und 200 � Nebenkosten. Also, da f�llt mir ja nichts mehr zu ein. Ich schlie�e ein Vertrag und mache hinterher doch was ich will, hauptsache, die Verluste mindern meine pos. Eink. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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18.11.2011, 17:50
Beitrag: #25
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RE: Vermietung an nahe Angeh�rige, Nebenkosten
Hallo,
und dann habe ich Liebhaberei: welcher wirtschaftlich denkende Mensch h�lt eine derartige Immobilie ... Gruss Uwe |
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18.11.2011, 19:05
Beitrag: #26
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RE: Vermietung an nahe Angeh�rige, Nebenkosten
Und jetzt bin ich auch wieder bei dir, lieber uwe
![]() Zitat:F�r die Warmmiete sieht es so aus: 75 % = 292 �; 56 % = 218 � Das heisst, wie sind im Bereich des von @uwe zitierten BMF-Schreibens ab Rz. 14 ff.. Nach meinen Berechnungen stellen dann 200 � 51,4 % dar und damit sind wir bei einer Aufteilung entgeltlich/unentgeltlich. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob die Urteile auch eine teilentgeltliche Vermietung betrafen oder ob es nicht sogar so ist, dass in den Urteilsf�llen die Gesamtmiete �ber 75% lag, das Mietverh�ltnis daher grunds�tzlich als entgeltlich einzustufen war und es dann aber wegen Fremdvergleich geknickt wurde. Insofern w�rde ich mich jetzt nicht sooo weit aus dem Fenster lehnen sondern erstmal pr�fen, ob man die WK nicht auf 51,4 % k�rzen sollte. Das d�rfte Gegenseite auch nicht schmecken, deine Situation aber verbessern. Ich geb mal ein Tipp f�rs weitere Verfahren ab: Du ziehst deinen Stiefel durch, die Rb-Stelle vielleicht auch noch aber sp�testens bei Gericht erfolgt die Aufteilung im Wege einer Einigung. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Kostet f�r alle Beteiligten Zeit und Geld. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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18.11.2011, 23:47
Beitrag: #27
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RE: Vermietung an nahe Angeh�rige, Nebenkosten
Stadtkatze schrieb:Ich schlie�e ein Vertrag und mache hinterher doch was ich will, hauptsache, die Verluste mindern meine pos. Eink.Na ja, ohne die Details zu kennen: Das l�sst sich so aus der bisherigen Darstellung nicht herauslesen. Es gibt demnach einen ziemlich unklar formulierten Vertrag auf Basis irgendeines Formvertrages (off-Topic: Das best�tigt mal wieder die die Vorurteile des StB gegen�ber dem 08/15-Anwalt). Immerhin steht da aber was von einer Gesamtsumme von 200 p.m. und die werden auch gezahlt. Anhand dieser tats�chlichen Durchf�hrung k�nnte man das vielleicht so sehen, dass das tats�chlich das Gewollte war, also im Ergebnis eine Gesamt-Warmmiete von 200 ohne Erstellung einer NK-Abrechnung. Die Aufteilung erscheint mir in der Tat relativ egal. Aber dass eine Wohnung, die in einem Zustand ist, in der man offenkundig zumindest noch "hausen" kann, eigentlich �berhaupt keine Miete wert sein soll, will sich mir nicht erschlie�en. Die Arguemtatiion des StB k�nnte sich da als Eigentor erweisen. Man k�nnte es mit Aufteilung der WK oder Anforderung einer Total�berschussprognose versuchen (da es bei der Gr��enordnung ja nur ein kleiner Schritt zwischen 51 und 56% mit entsprechender Unsicherheit ist). |
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