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Ausw�rtst�tigkeit
04.01.2012, 11:27
Beitrag: #1
Ausw�rtst�tigkeit
Hallo,
ich br�te gerade �ber folgendem Problem:

Stpfl. macht WK f�r Ausw�rtst�tigkeit geltend. Fahrkosten �ber 6.000 �. Der AG hat 50% steuerfrei erstattet. Als Nachweis liegen der Erkl�rung die Reisekostenabrechnungen gegen�ber dem AG bei.

�berpr�fungen haben ergeben, dass die Dame mit ihrem eigenen KFZ lediglich 15.000 km insgesamt gefahren ist. Da macht es den normalen Finanzbeamten schon etwas stutzig, wenn 20.000 km f�r dienstl. Reisen plus 8.000 km Fahrten W+A mit dem gleichen eigenen PKW geltend gemacht werden. Sad

Seit 6 Monaten bleibt sie die Antwort auf die Frage, mit welchem Fahrzeug die Fahrten denn tats�chlich zur�ckgelegt wurden schuldig.

Nun beabsichtige ich 1) die geltend gemachten WK f�r Dienstreisen nicht zu ber�cksichtigen und 2) die Eink�nfte um die steuerfreie AG-Erstattung zu erh�hen.

Begr�ndung:
F�r den WK-Abzug bei Ausw�rtst�tigkeit ist Voraussetzung, dass die Kosten tats�chlich (!!!) angefallen sind. Die Pauschalen 0,30 � gibt nur bei Nutzung des eigenen (!!!) KFZ. Dies ist nachweislich wohl nicht der Fall gewesen. Bei Benutzung eines au�erhalb des Dienstverh�ltnisses �berlassenen PKW gibts daf�r m.E. nur die tats�chlichen Aufwendungen.

Frage: Liege ich damit richtig, oder gibts die Pauschalen auch bei Benutzung eines �berlassenen KFZ (auch wenn dann vielleicht gar keine Kosten entstanden sind, da unentgeltlich)?

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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04.01.2012, 11:37
Beitrag: #2
RE: Ausw�rtst�tigkeit
Schau Dir mal bitte folgendes Urteil an, vielleicht hilft es weiter.

FG N�rnberg, Urteil v. 29.8.2002,
VII 201/1999 rkr.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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04.01.2012, 12:05
Beitrag: #3
RE: Ausw�rtst�tigkeit
Umgem�nzt auf WK bedeutet dies, dass ich doch nicht so ganz daneben liebe. Danke!

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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04.01.2012, 16:08
Beitrag: #4
RE: Ausw�rtst�tigkeit
Kiharu schrieb:dass ich doch nicht so ganz daneben liebe

Jetzt interessiert mich das Urteil auch :-)

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04.01.2012, 20:24 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.01.2012 20:24 von taxpert.)
Beitrag: #5
RE: Ausw�rtst�tigkeit
Habe auch nicht gewu�t, dass das hier SO ein Forum ist! ;-)

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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04.01.2012, 20:44
Beitrag: #6
RE: Ausw�rtst�tigkeit
Macht euch nur LUSTig.

Wink

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