angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
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15.02.2012, 17:44
Beitrag: #21
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RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
Jederzeit steht im Gesetz - (hab ich mir nicht ausgedacht) Festsetzungsfrist ist nat�rlich das Ende!
Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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15.02.2012, 18:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.02.2012 18:16 von Kiharu.)
Beitrag: #22
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RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
Sorry, hatte die Ablaufhemmung falsch im Hinterkopf.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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16.02.2012, 09:07
Beitrag: #23
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RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
Hallo,
V+V Eink�nfte, l�sst bei mir auf die Schnelle zwei Gedankeng�nge zu: 1. Schon erlebt - Mandant �bermittelt die Erkl�rung grunds�tzlich selbst und entnimmt die Anlage. 2. Auch schon erlebt - FA wertet die Eink�nfte als Liebhaberei, nimmt sie bewusst aus der Veranlagung und merkt Jahre sp�ter, dass sie da doch irgendwie was verpeilt haben. Da verschwindet nicht einfach etwas. Es gilt zu kl�ren, was dem Amt vorliegt bzw. vorgelegen hat. Ist das gekl�rt, kann man �ber die Anwendung der Rechtsvorschriften der AO hinsichtlich Nachveranlagung etc. nachdenken. Sieht ja fast schon nach einer Feststellungsklage aus....... ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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16.02.2012, 09:28
Beitrag: #24
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RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
zaunk�nig schrieb:Sieht ja fast schon nach einer Feststellungsklage aus....... Wenn das FA da wohl verklagen will ![]() Aber grunds�tzlich w�rde ich mich anschliessen und erst mal herausbekommen wollen, was beim FA angekommen ist. Ciao Dragon |
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16.02.2012, 12:01
Beitrag: #25
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RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
Da es ja wohl eine reine Papiererkl�rung war, braucht man eigentlich nur in den Mantelbogen sehen, ob auf Seite 2 Anlage V angekreuzt ist, wovon ich ausgehe. Wenn es so ist, hat m.E. das FA geschlafen, so da� ich bei "kein 129" bleibe.
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16.02.2012, 12:14
Beitrag: #26
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RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
Wieso?
"Gar nicht gew�rdigt", weil "gepennt", heisst doch auch in jedem Fall: "nicht rechtlich gew�rdigt"... ? ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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16.02.2012, 15:37
Beitrag: #27
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RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
1x pennen - OK.
Aber "�ber Jahre hinweg" immer beim selben Pkt. pennen. NEE, das ist f�r mich dann schon eine "rechtl. W�rdigung". |
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17.02.2012, 09:02
Beitrag: #28
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RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
Hallo,
aber nur dann eine rechtliche W�rdigung, wenn immer der gleiche Sachbearbeiter den Vorgang bearbeitet h�tte. Zudem gilt immer noch, dass jeder Veranlagungszeitraum separat zu betrachten ist. Insoweit bekommt man durchaus eine Argumentation f�r den 129. Umst�nde kl�ren und dann entscheiden. Alles andere ist "Spekulatius". ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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