einheitlicher Leistungsgegenstand, Grunderwebsteuer
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27.02.2012, 17:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.02.2012 17:32 von Clematis.)
Beitrag: #1
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einheitlicher Leistungsgegenstand, Grunderwebsteuer
Hab ich schon mal erw�hnt dass Grunderwebsteuer nicht mein Spezialgebiet ist? Wahrscheinlich schon... ;-)
Folgender Fall: Junges Ehepaar will Haus bauen, durchst�bert die Zeitungen nach Grundst�cken. Findet eine Anzeige �ber ein Grundst�ck, der Makler bietet schl�sselfertig bebaut an. Die beiden kaufen aber nicht �ber den Makler, sondern direkt vom Eigent�mer. Sie lassen sich diverse Angebote von Baufirmen erstellen, und entscheiden sich f�r eine, die dann die Arbeiten jedoch wg Zeitmangels nicht ausf�hren kann. Also nehmen sie eine andere. Das Problem dabei ist, dass das wohl auch die Baufirma ist, die dem Makler das Angebot �ber die Bebauung des Grundst�ckes gemacht hat. Die beiden bebauen, und das FA bezieht nun die Baukosten in die Bemessungsgrundlage f�r die Grunderwerbsteuer mit ein. Begr�ndung: BFH vom 21.9.2005, II R 49/04. Der zust�ndige Bearbeiter am Finanzamt sagt, es w�re egal ob die nun das Angebot des Maklers angenommen haben oder nicht, es reicht, dass das Angebot existiert. Auch wenn die beiden das Angebot gar nicht gesehen h�tten, w�rde es sich um einen einheitlichen Leistungsgegenstand handeln, eben weil das Angebot existiert. Ich lese in dem BFH-Urteil jedoch heraus, dass das Angebot nicht nur existieren muss, sondern die das Angebot auch annehmen m�ssen. Und das haben die nicht. Habt Ihr damit Erfahrungen? Mein Plan B w�re ein Erlass nach � 227 AO, irgendwelche Meinungen? ----------------- LG Clematis |
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27.02.2012, 19:52
Beitrag: #2
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RE: einheitlicher Leistungsgegenstand, Grunderwebsteuer
Vorweg: Von Grunderwerbsteuer habe ich auch keine Ahnung.
Aber die Argumentation des FA kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe mal ein bisschen gelesen und herausgefunden, dass es um den objektiven engen sachlichen Zusammenhang zwischen Grundst�ckserwerb und Bauvertrag geht. Ein Angebot kann m. E. so pauschal nicht herangezogen werden. Ich habe auch eine Verwaltungsanweisung gefunden. Leider nur im Haufe. FinMin Schleswig-Holstein, 21.3.2011, VI 355 - S 4521 - 113, Wenn du Haufe hast, HI 2766617 Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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27.02.2012, 21:39
Beitrag: #3
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RE: einheitlicher Leistungsgegenstand, Grunderwebsteuer
Danke schonmal, ich schau mir das morgen an!
----------------- LG Clematis |
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28.02.2012, 10:58
Beitrag: #4
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RE: einheitlicher Leistungsgegenstand, Grunderwebsteuer
Clematis schrieb:Findet eine Anzeige �ber ein Grundst�ck, der Makler bietet schl�sselfertig bebaut an.Logisch kaufen die nicht vom Makler, der ist ja auch gar nicht Eigent�mer. Aber sie haben von ihm vermittelt bekommen und ihm sicherlich auch die Provision bezahlt. Zitat:Sie lassen sich diverse Angebote von Baufirmen erstellen, und entscheiden sich f�r eine, die dann die Arbeiten jedoch wg Zeitmangels nicht ausf�hren kann. Also nehmen sie eine andere. Das Problem dabei ist, dass das wohl auch die Baufirma ist, die dem Makler das Angebot �ber die Bebauung des Grundst�ckes gemacht hat.So ein Pech aber auch mit der ersten Firma ![]() Und deine Mandanten haben nie mit dem Makler �ber die schl�sselfertige Bebauung und das dahinterstehende Bauunternehmen gesprochen? Kaum zu glauben. Wie weit liegen nun der Preis f�r schl�sselfertiges Bauen und der tats�chliche Preis f�r Grundst�ck und Geb�ude auseinander? Ich vermute mal - nein, lieber nicht ![]() Sorry, kann sein, dass ich da v�llig falsch liege, aber f�r mich sieht das so ein bisschen ![]() Wenn Du mal in Immobilienb�rsen reinschaust, findest Du immer wieder Angebote �ber Grundst�cke mit geplanten Geb�uden mit dem Hinweis: "Grunderwerbsteuer nur f�r das Grundst�ck". Und Du beschreibst genau das Szenario, mit dem versucht wird, diese zu umgehen. Ich f�rchte, Du hast ganz schlechte Karten. |
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28.02.2012, 12:08
Beitrag: #5
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RE: einheitlicher Leistungsgegenstand, Grunderwebsteuer
@tosch: wahrscheinlich hast Du mit Deiner Vermutung recht!
@clematis: Literatur aktuell: NWB 2012 S. 704 + 705 vielleicht kannst Du daraus noch ein wenig Honig saugen! schönen Tag noch phönix |
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28.02.2012, 14:28
Beitrag: #6
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RE: einheitlicher Leistungsgegenstand, Grunderwebsteuer
@ph�nix
Ich weiss das klingt wie... Ich kenne jedoch das Ehepaar gut (Freunde von mir) und bin der StB des Maklers (daher weiss ich dass da keine Provision geflossen ist). Es gibt nen Vertrag mit der ersten Firma, es gibt auch Vereinbarungen dar�ber, dass die zweite zun�chst nur den Keller macht und dann die erste wieder �bernimmt, und es gibt diverse Angebote (liegen mir vor). Den Aushub hat zB wieder eine andere Firma gemacht (Rechnung liegt vor), auch den Bauplan und die Beantragung hat ein Architekt gemacht (Rechnung liegt vor), auch Elektroinstallation/Heizung/Sanit�r haben andere gemacht (Rechnungen liegen auch vor). ----------------- LG Clematis |
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28.02.2012, 14:49
Beitrag: #7
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RE: einheitlicher Leistungsgegenstand, Grunderwebsteuer
Gut, anhand der Umst�nde des Einzelfalls (Nachweis!!!) kannst du ja dann darstellen, dass hier im Einzelfall abweichend von der Vermutung des Finanzamts kein "einheitliches Vertragswerk" vorliegt. Ich habe hier in Berlin auch gerade so einen Einzelfall g�nstig f�r die Mandanten durchgebracht, aber auch hier war es wirklich vom Sachverhalt her wirklich kein "�blicher Fall", den Tosch sehr zutreffend dargestellt hat.
Man muss dann halt ziemlich viel Aufwand reinstecken, um die Abweichungen vom "Regelfall" wirklich ***nachzuweisen***. schönen Tag noch phönix |
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28.02.2012, 15:11
Beitrag: #8
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RE: einheitlicher Leistungsgegenstand, Grunderwebsteuer
Das Problem ist, dass das Finanzamt behauptet (ich hab mit dem Bearbeiter schon telefoniert, der war ganz nett, aber diesbez�glich ziemlich stur), dass es reicht, dass das Angebot vorliegt. Auch wenn die Bauherren das Angebot gar nicht gekannt h�tten, und es daher auch gar nicht angenommen haben k�nnen, l�ge hier ein einheitliches Vertragswerk vor.
Ich komme also gar nicht dazu, nachzuweisen, dass das Angebot nicht angenommen wurde, und leider haben meine Mandanten (als sie noch nicht meine Mandanten waren) dem FA gegen�ber bereits zugegeben, dass sie das Angebot gekannt haben-es jedoch nie angenommen haben, weil sie die Bebauung selber vornehmen wollten. Wenn also mein Mandant hier "bescheissen" wollen w�rde, h�tte er dem FA gegen�ber das Angebot nie erw�hnt. Treudoof wie er nun mal ist, hat ers aber... ----------------- LG Clematis |
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29.02.2012, 09:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.02.2012 09:53 von zaunkönig.)
Beitrag: #9
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RE: einheitlicher Leistungsgegenstand, Grunderwebsteuer
Hallo,
ich werde diesbez�glich auch mal recherchieren. Nur mit der Argumentation kommt die Verwaltung nicht durch. Ein Richter m�sste sich auch an den tats�chlichen Verh�ltnissen orientieren, und nicht an Wahrscheinlichkeiten und Vermutungen. Schlie�lich soll die Steuergesetzgebung auch die tats�chlichen Gegebenheiten besteuern, weil sich danach der Steuergegenstand bestimmt. (ja, ich wei� auch von den fiktiven, gesetzlich gewollten Steuergegenst�nden). ---------------------------------------------- Schnellrecherche hat mir folgende Urteile ausgespuckt: FG D�sseldorf, 7 K 417/10 vom 23.11.11 (Dok 0928848) FG M�nchen, 4 K 4431/01 vom 16.06.04 (Dok 0818389) BFH II R 17/99 vom 27.10.99 (Dok 0552707) BFH V R 50/07 vom 19.03.09 (Dok 0588406) Auch wenn die Sachverhalte inhaltlich nicht immer passen (habe sie nur kurz �berflogen), in der Argumentationskette der Richter steckt ja immer weitr�umige Argumentation. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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02.03.2012, 08:25
Beitrag: #10
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RE: einheitlicher Leistungsgegenstand, Grunderwebsteuer
Danke Zaunk�nig, so seh ich das auch!
----------------- LG Clematis |
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