Urteilssuche
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30.10.2007, 09:58
Beitrag: #1
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Urteilssuche
Ich suche folgenden Urteilstext:
Urteil des FG M�nchen v. 27.3.2007, LEXinform-Nr. 5005053 Kann mit evtl. jemand weiterhelfen? Als Nicht-(mehr)Datevnutzer habe ich da im Augenblick ein Problem. Danke im Voraus frankts |
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30.10.2007, 10:34
Beitrag: #2
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RE: Urteilssuche
Hab auf die Schnelle nur dies gefunden. Anmelden und pdf Download. Bei Haufe hab ich es nicht gefunden.
Viele Gr��e |
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30.10.2007, 12:20
Beitrag: #3
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RE: Urteilssuche
@ Opa.
Danke - da ist das Urteil leider nicht dabei. Ich h�tte schreiben sollen, dass um die Vergabe einer Steuernummer geht. Gru� frankts |
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30.10.2007, 12:30
Beitrag: #4
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RE: Urteilssuche
Zitat:Revision eingelegt (BFH I R 48/07, V R 69/07) Wenn wir schon dabei sind-ich suche eine Verf�gung der OFD Karlsruhe vom 15.08.2007, S 7104, geht ua um den Berichtigungszeitraum nach � 15a UStG bei Photovoltaikanlagen! ----------------- LG Clematis |
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30.10.2007, 14:03
Beitrag: #5
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RE: Urteilssuche
Bist du dir mit dem Datum sicher? Unter S 7104 hab ich das ffg. gefunden, ist aber �lter.
Betreiben von Anlagen zur Erzeugung von Strom oder W�rme: Unternehmereigenschaft OFD Karlsruhe, 20.9.2006, S 7104/2 1. Unternehmereigenschaft Beim Betrieb einer Fotovoltaikanlage oder eines Blockheizkraftwerks liegt eine nachhaltige T�tigkeit nach den Grunds�tzen des Abschn. 18 Abs. 4 UStR vor, wenn der erzeugte Strom ganz oder teilweise, regelm��ig und nicht nur gelegentlich in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird oder wenn die erzeugte W�rme regelm��ig an den/die Mieter weitergeliefert wird. 2. Zuordnung zum Unternehmensverm�gen Unabh�ngig von der ertragssteuerlichen Beurteilung kann der Unternehmer Gegenst�nde, die er sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch nutzt, ganz, teilweise oder gar nicht seinem Unternehmensverm�gen zuordnen. Voraussetzung ist nach � 15 Abs. 1 Satz 2 UStG, dass der Gegenstand zu mindestens 10 % f�r unternehmerische Zwecke genutzt wird (vgl. hierzu S 7300 Karte 6). Wird der Gegenstand zu weniger als 10 % unternehmerisch genutzt, kann er nicht dem Unternehmensverm�gen zugeordnet werden und ein Vorsteuerabzug ist insgesamt nicht m�glich. Im Gegensatz zu Fotovoltaikanlagen, die allein der Erzeugung von Strom dienen, sind Blockheizkraftwerke sowohl f�r die Erzeugung von Nutzw�rme als auch f�r die Erzeugung von Strom geeignet. Die angefallenen Ausgaben entfallen daher auf beide Bereiche. Eine Zuordnung der Kosten ausschlie�lich zur Stromerzeugung ist nicht zul�ssig. Bei den Anlagen sind regelm��ig geeichte Messeinrichtungen vorhanden, aus denen sich der Umfang der in das Stromnetz eingespeisten Strommenge sowie des privat entnommenen Stroms und der abgegebenen W�rme ergibt. Liegen solche Vorrichtungen nicht vor, kann als Ma�stab f�r die Aufteilung der Gesamtkosten die gem. � 3 Abs. 7 i.V.m. � 6 Abs. 1 Nr. 4 Kraft-W�rme-Kopplungsgesetz vom 19.3.2002 (BGBl 2002 I S. 1092) vom Hersteller der Anlage zu bescheinigende sog. �Stromkennzahl� herangezogen werden. Dabei handelt es sich um das Verh�ltnis der Nettostromerzeugung zur Nutzw�rmeerzeugung in einem bestimmten Zeitraum. Wird ein Blockheizkraftwerk in ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Geb�ude eingebaut, ist immer zu pr�fen, ob mit der Einspeisung des erzeugten Stromes in das allgemeine Netz die 10 %-Grenze f�r das Blockheizkraftwerk �berschritten wird. 3. Ausgangsums�tze 3.1 Ums�tze an Dritte Die entgeltliche Lieferung von Strom an ein Energieerzeugungsunternehmen oder an den/die Mieter ist ein steuerpflichtiger Umsatz, der dem Regelsteuersatz unterliegt. Die Stromlieferung ist keine Nebenleistung zum Vermietungsumsatz (Abschn. 76 Abs. 6 UStR). Demgegen�ber ist die �berlassung der Nutzw�rme an den/die Mieter eine unselbstst�ndige Nebenleistung zum Vermietungsumsatz (Abschn. 76 Abs. 5 UStR). Ist die Vermietung nach � 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfrei (z.B. bei einer Wohnungsvermietung) f�hrt die �berlassung der Nutzw�rme an den Mieter insoweit zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den laufenden Kosten (� 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Wurde auf die Steuerfreiheit des Vermietungsumsatzes zul�ssigerweise nach � 9 Abs. 1 und 2 UStG verzichtet, ist auch die �berlassung der Nutzw�rme steuerpflichtig. 3.2 Verwendung der Nutzw�rme und des erzeugten Stroms f�r private Zwecke Die Verwendung der Nutzw�rme f�r die Beheizung und die Warmwasserversorgung des privaten Wohnhauses oder der privaten Wohnung und die Verwendung des Stroms f�r private Zwecke sind steuerpflichtige unentgeltliche Wertabgaben nach � 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG. Bemessungsgrundlage f�r die unentgeltliche Wertabgabe sind nach � 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG die anteilig f�r den Betrieb der Anlage entstanden Kosten. Hierzu geh�ren die anteiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und die laufenden Kosten. Bis zum 30.6.2004 sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach den ertragsteuerlichen Grunds�tzen aufzuteilen; der Abschreibungsbetrag ist in die Bemessungsgrundlage der unentgeltlichen Wertabgabe einzubeziehen. Ab dem 1.7.2004 sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf den ma�gebenden Berichtigungszeitraum des � 15a UStG zu verteilen (Abschn. 155 Abs. 2 UStR; zum Anwendungszeitpunkt vgl. BMF-Schreiben vom 13.4.2004, BStBl 2004 I S. 468). Da die Anlagen zu den wesentlichen Bestandteilen des Geb�udes geh�ren, betr�gt der Berichtigungszeitraum nach � 15a Abs. 1 Satz 2 UStG 10 Jahre. Wurde in der Vergangenheit f�r ein Blockheizkraftwerk ein Berichtigungszeitraum von 5 Jahren angesetzt, kann es hierbei auf Antrag des Unternehmers verbleiben. Wird nachtr�glich eine Anlage in ein bestehendes Geb�ude eingebaut und sind die Ausgaben ertragsteuerlich Erhaltungsaufwendungen, sind sie im Jahr des Leistungsbezugs in voller H�he in die Bemessungsgrundlage f�r die unentgeltliche Wertabgabe einzubeziehen. 4. Vorsteuerabzug und Vorsteuerberichtigung Ordnet der Unternehmer zul�ssigerweise eine sowohl unternehmerisch als auch privat genutzte Anlage insgesamt seinem Unternehmensverm�gen zu, ist die Vorsteuer aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und aus den laufenden Kosten in vollem Umfang nach � 15 Abs. 1 UStG abziehbar. Es sind jedoch m�gliche Vorsteuerausschl�sse nach � 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG zu beachten (vgl. 3.1). Ordnet der Unternehmer eine Anlage nur teilweise seinem Unternehmen zu (z.B. nur den unternehmerisch verwendeten Teil), kann die Vorsteuer aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den laufenden Kosten nur teilweise abgezogen werden. Wird die Anlage sp�ter in gr��erem Umfang f�r unternehmerische Zwecke genutzt, ist eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach � 15a UStG nicht m�glich (Abschn. 214 Abs. 7 UStR). Der Vorsteuerabzug ist zu �berwachen. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist � 15a Abs. 1 UStG einschl�gig; bei Erhaltungsaufwendungen � 15a Abs. 3 UStG, wenn die Anlage nach dem 31.12.2004 geliefert wurde (� 27 Abs. 11 UStG). Insbesondere folgende Nutzungs�nderungen wirken sich auf den Vorsteuerabzug aus: �bergang von einer steuerpflichtigen zu einer steuerfreien Vermietung Ver�u�erung des Grundst�cks �bergang zur Kleinunternehmerregelung nach � 19 UStG Zur �berwachung ist das �berwachungsblatt zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs gem�� � 15a UStG - Vordruck USt 1 UE - anzulegen. Mit diesem Vordruck kann auch die Bemessungsgrundlage f�r die unentgeltliche Wertabgabe errechnet und �berwacht werden. Normenkette UStG � 2 Abs. 1 |
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30.10.2007, 14:05
Beitrag: #6
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RE: Urteilssuche
J, zumindest behauptet wolf25, dass es da was neues gibt, nachdem der BRZ 5 Jahre betr�gt.
Ich find das Dingens aber nirgends! ----------------- LG Clematis |
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30.10.2007, 14:09
Beitrag: #7
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RE: Urteilssuche
Die waren an dem Tag zwar sehr aktiv, aber dazu finde ich auch nichts.
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30.10.2007, 14:22
Beitrag: #8
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RE: Urteilssuche
Dann gehts mir so wie mir. Habe von dem Tag 3 oder 4 Sachen von denen, wolf25 laut juris wohl 15 oder so...
Ich ruf jetzt dann mal in der OFD Karlsruhe an.... ----------------- LG Clematis |
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30.10.2007, 14:35
Beitrag: #9
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RE: Urteilssuche
Okay, laut OFD Karlsruhe k�nnen wir die nicht finden, da die nicht ver�ffentlicht werden darf...
Der Mensch war sehr verwundert dass wir die vorherige S 7104 haben... ----------------- LG Clematis |
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30.10.2007, 14:35
Beitrag: #10
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RE: Urteilssuche
"Dann gehts mir so wie mir."
Mir auch. ![]() |
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