� 35 a EStG
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03.12.2007, 09:24
Beitrag: #1
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� 35 a EStG
Eigentlich ja ein klares Thema, aber so manche Details bleiben im Dunklen.
Wir stolperen gerade �ber die Kosten der regelm��igen Heizungsablesung. Sind das Handwerkerleistungen im Sinne des � 35a EStG. Das BMF Schreiben vom 26. Oktober 2007, IV C 4 - S 2296-b/07/0003 bringt mich eigentlich auch nicht wirklich weiter. Anfrage beim Finanzamt war auch nicht besser. Gr��e frankts |
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03.12.2007, 10:15
Beitrag: #2
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RE: � 35 a EStG
Hallo
Also ohne jetzt nachgesehen zu haben, sind Ablesearbeiten auch nach � 35 a beg�nstigt. Habe es schon mehrfach angesetzt und nie Probleme gehabt. Es ist die T�tigkeit eines Handwerkers im Haushalt (reine Arbeitsleistung), also ... s.o. Viele Gr��e |
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03.12.2007, 12:44
Beitrag: #3
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RE: � 35 a EStG
frankts schrieb:... Im Zweifelsfalle beantrage ich immer und bin auf die Begr�ndung bei Ablehnung gespannt. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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03.12.2007, 18:28
Beitrag: #4
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RE: � 35 a EStG
Hallo,
das BMF-Schreiben vom 03.11.2006 weist doch in Rz 12 eindeutig auf die Kontrollarbeiten von Handwerkern (hier unter beispielhafter Nennung des Schornsteinfegers) hin. Insoweit kann die Kontrollarbeit des Heizungsbauers hinsichtlich der ordnungsgem��en Funktionsweise der Heizungsanlage letztlich auch nichts anderes sein. Und da ja bekannt ist, dass ich hier eine etwas differente Ansichtsweise habe, geh�ren f�r mich reine Ableset�tigkeiten nicht zu den Arbeiten im Rahmen von Erhaltungs- und/oder Herstellungsarbeiten oder Kontrolleistungen hinsichtlich der Funktionalit�t. Warum? Weil f�r Ablesearbeiten kein Handwerker ben�tigt wird. Diese Arbeiten k�nnen von jeder angelernten Kraft durchgef�hrt werden. Besondere Kenntnisse oder F�higkeiten, wie sie ein Handwerker haben muss, sind nicht erforderlich. Insoweit wird die Leistung auch nicht von einem Handwerker erbracht. Vielmehr ist die Ableset�tigkeit eine Dienstleistung, die der ordnungsgem��en Abrechnung der Nebenkosten dient. Wie gesagt, meine differente Ansicht. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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03.12.2007, 18:46
Beitrag: #5
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RE: � 35 a EStG
Hallo Zaunk�nig,
der Vergleich mit den Fach-Handwerkeren "hinkt" m.E. etwas, denn das BMF spricht in RZ 11 auch von Ausbesserungsarbeiten, "die gew�hnlich durch Mitglieder des privaten Hasuhalts erledigt werden...", - d.h. auch da w�re keine Fachkenntnis vonn�ten. Und zumindest bei uns im Haus ist es so, dass der Ableser durchaus Fachkenntnis hat... Aus meiner Praxis kann ich nur beisteuern, dass es (bislang) noch nie gestrichen wurde. Gr��e, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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03.12.2007, 19:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.12.2007 19:17 von Hans-Christian.)
Beitrag: #6
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RE: � 35 a EStG
Hallo,
es ist ja hier bekannt, das ich eine Ansichtsweise vertrete, die in den meisten F�llen zu Gunsten des Steuerpflichtigen interpretiert werden kann. Wenn eine Problematik eineindeutig (um das mal mathematisch auszudr�cken) ist, dann vertrete ich diese sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Steuerpflichtigen. Ist die Problematik nicht eineindeutig argumentiere ich immer zu Gunsten des Steuerpflichtigen. Man mu� ja schlie�lich �ben f�r wen man da ist. Gleichzeitig akzeptiere ich aber auch (zumindestens nehme ich es mir vor) einen differierenden Standpunkt. Zumal er einen ja die eigene Argumentation sch�rfen hilft. Er ist also f�r mich auch willkommen, aber wie gesagt nur in den F�llen, wo ich glaube, das etwas nicht eineindeutig in meinem Sinne ist. Nur mal so ganz nebenbei. Siehe meine Sig. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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04.12.2007, 08:57
Beitrag: #7
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RE: � 35 a EStG
Info eine HSL f�r ESt bei einem bay. Finanzamt:
Es g�be eine Anweisung f�r den Dienstgebrauch zu den haushaltsnahen Dienstleistungen/Handwerkerleistungen mit einer alphabetischen Auflistung einzelner Leistungen. da sind die Ablesegeb�hren explizit als nicht abzugsf�hig eingestuft. Mal schauen, ob diese Arbeitsanweisung irgendwo zuf�llig hergeht. Gr��e frankts |
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04.12.2007, 10:21
Beitrag: #8
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RE: � 35 a EStG
Zitat:eine Anweisung f�r den Dienstgebrauch ...ist f�r mich aber nicht bindend. Hier k�nnte sich das FA eines Einspruchs bzw. Klage sicher sein. Allerdings sind dies eben auch relativ geringe Betr�ge und, wie gesagt, bisher nie Probleme. Viele Gr��e |
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04.12.2007, 10:32
Beitrag: #9
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RE: � 35 a EStG
Dies zeigt aber auch wie Gesetze gemacht werden. Wenn im Nachhinein seitenweise Auflistungen erfolgen, welche T�tigkeiten gef�rdert werden und welche nicht und das Grundanliegen - Schwarzarbeit - immer mehr in den Hintergrund ger�t.
Aber davon leben wir. Auch kleine Betr�ge sind hilfreich f�r uns. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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05.12.2007, 10:05
Beitrag: #10
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RE: � 35 a EStG
Interessant in diesem Zusammenhang:
Die bay. Verwaltung sagt f�r den VZ 2006, dass bei Nachreichung einer Bescheinigung f�r die Erm��igung nach � 35 a EStG nach Bescheidrechtskraft eine �nderung der Steuerfestsetzung nach � 173 Abs. 1 Nr. 2 AO erfolgen kann. wenn ersichtlich ist dass die Abrechnung oder Bescheinigung bis zum Abgabezeitpunkt der Steuererkl�rung noch nicht vorgelegen hat. Das war einigen Bearbeitern beim FA nicht so ganz klar, wie ich in pers. Gespr�chen feststellen konnte. Gr��e frankts |
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