Umzugspauschale
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07.02.2017, 13:58
Beitrag: #1
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Umzugspauschale
Bisher dachte ich: Ledige 730,- und jede weitere Person 322,-, also Ledige mit 2 Kindern: 1.374,-
Jetzt folgende Behauptung: • wenn Sie ledig sind, aber mit Verwandten (z.B. Kinder) oder Verschwägerten in häuslicher Gemeinschaft leben und diesen Unterhalt gewähren (hier wird die erste haushaltszugehörige Person, z.B. das erste Kind, wie ein Ehegatte behandelt, vgl. § 10 Abs. 2 BUKG). Den Erhöhungsbetrag gibt es ab der dritten im Haushalt lebenden Person; also 2x 730,- + 322,- = 1.782,- Könnt Ihr das bestätigen? |
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07.02.2017, 15:26
Beitrag: #2
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RE: Umzugspauschale
Zitat:BMF, Schrb. v. 18.10.2016 – IV C 5 - S 2353/16/10005, DOK 2016/0892361 |
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07.02.2017, 16:07
Beitrag: #3
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RE: Umzugspauschale
Darum geht es ja nicht.
Es geht darum, ob eine Ledige mit Kind eine "Gleichgestellte iSd § BUKG § 10 Absatz 2 BUKG" ist. |
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13.02.2017, 18:34
Beitrag: #4
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RE: Umzugspauschale
Keiner ´ne Meinung?
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14.02.2017, 10:50
Beitrag: #5
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RE: Umzugspauschale
Klingel doch mal bei Deiner OFD im Einkommensteuerreferat an. Die schütteln das meistens ganz lässig aus dem Ärmel. Samt Urteilen, Vw-Anweisungen und was es sonst noch dazu gibt.
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21.02.2017, 16:01
Beitrag: #6
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RE: Umzugspauschale
Jetzt hab ich schon die 3. Meinung gehört.
Ledig=Gleichgestellt --> 1.460,- + 2 Kinder a 322,- --> 644,- Insg. 2.104,- Verrückt |
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